Die Kombination aus eigener Selbstständigkeit und einem Minijob ist für viele Gründer und Freiberufler relevant. Insbesondere in der Anfangsphase der Selbstständigkeit bietet ein Minijob schließlich zusätzliche Sicherheit und gleicht Schwankungen bei Projekten oder Aufträgen aus. Er verspricht zudem ein regelmäßiges, wenngleich eher niedriges Einkommen, das laufende Kosten deckt und unter Umständen den Zugang zu Sozialversicherungsleistungen erleichtert.
Warum ein zusätzlicher Minijob?
Viele Selbstständige nutzen einen Minijob, um finanzielle Lücken zu schließen. Das betrifft vornehmlich Existenzgründer, die erste Kunden gewinnen oder saisonale Auftragsschwankungen ausgleichen, wenn sie ihre Geschäftsidee umsetzen. Ein Minijob sichert in dieser Phase zusätzliches Einkommen und stabilisiert die finanzielle Grundlage, sodass Selbstständige sich gezielt ihren Projekten widmen. In Phasen mit unregelmäßigem Auftragsvolumen hilft er dabei, die Miete, Versicherungskosten und Bürobedarfe zu decken.
Ferner eröffnet ein Minijob die Gelegenheit, Erfahrungen in einer anderen Arbeitsumgebung zu sammeln, berufliche Kontakte zu erweitern und Netzwerke aufzubauen, was langfristig auch der Selbstständigkeit zugutekommt.
Für Existenzgründer wirkt sich ein zusätzlicher Minijob außerdem positiv auf die Liquidität aus und verschafft den nötigen zeitlichen Spielraum, um das eigene Geschäftsmodell zu festigen.
Zulässigkeit und rechtliche Grundlagen
Ein Minijob neben einer Selbstständigkeit ist grundsätzlich zulässig, die unternehmerische Tätigkeit und abhängige Beschäftigung sind allerdings klar getrennt zu erfassen. Der Arbeitgeber des Minijobs schließt dazu einen eigenständigen Arbeitsvertrag ab, der unabhängig von der Selbstständigkeit gilt. Steuerlich und sozialversicherungsrechtlich gelten eindeutige Vorgaben, die Selbstständige beachten sollten, um Konflikte mit Behörden zu vermeiden.
Sozialversicherung und Einstufung durch Krankenkassen
Selbstständige unterliegen in der Regel nicht der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht. Ein Minijob führt ebenfalls nicht automatisch zu einer Versicherungspflicht und die Rentenversicherung greift auch für Selbstständige im Minijob. Eine Befreiung ist auf Antrag möglich. Bestehende Krankenversicherungsverträge der Selbstständigkeit behalten ihre Gültigkeit und decken die Krankenversicherung ab.
Krankenkassen prüfen allerdings, welche Tätigkeit überwiegt. Bei überwiegender Selbstständigkeit erfolgt keine Einbeziehung in die gesetzliche Krankenversicherung; wenn der Minijob die Hauptbeschäftigung darstellt, droht dagegen eine Pflichtversicherung. Unternehmer sollten ihre Tätigkeiten daher klar dokumentieren und die Zeitaufteilung nachvollziehbar gestalten.
Steuern, Verdienstgrenzen und zeitlicher Umfang
Der Minijob ist pauschal versteuert durch den Arbeitgeber und bleibt darüber hinaus für den Arbeitnehmer einkommensteuerfrei. Einnahmen aus der Selbstständigkeit werden separat in der Einkommensteuererklärung angegeben, wodurch Doppelbesteuerung vermieden und die Übersicht über Einnahmen und Ausgaben erleichtert wird. Maßgeblich ist es dabei,
- Einnahmen aus Selbstständigkeit und Minijob klar zu trennen,
- maximal 556 Euro pro Monat als Nebenverdienst zu nutzen,
- ein Überschreiten des Verdienstlimits zu vermeiden (führt sonst zu sozialversicherungspflichtigem Beschäftigungsverhältnis),
- Arbeitsaufwand so zu planen, dass er die Selbstständigkeit nicht beeinträchtigt,
- eine finanzielle Übersicht zu erstellen, die die gezielte Budget- und Projektplanung erleichtert.
Durch eine sorgfältige Erfassung von Einnahmen und Arbeitszeit behalten Selbstständige den Überblick über ihre Finanzen und erfüllen alle rechtlichen Vorgaben.
Arbeitsrechtliche Anforderungen
Auch Selbstständige unterliegen als Minijobber dem Arbeitsrecht. Dazu zählen Anspruch auf Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie ein schriftlicher Arbeitsvertrag. Die Arbeitszeiten sind jedoch zur Vermeidung von Überschneidungen mit der Selbstständigkeit abzustimmen. Behörden prüfen im Einzelfall außerdem die Trennung der Tätigkeiten, um eine Scheinselbstständigkeit auszuschließen. Eine klare Dokumentation schützt hier vor Konflikten und schafft rechtliche Klarheit.