Der Begriff Gastronomie entstammt dem Französischen, für „Feinschmeckerei“ oder auch „feine Kochkunst“. Die französische Begrifflichkeit wiederum ist aus dem Griechischen entlehnt, von griechisch gastronomía, für „Vorschrift zur Pflege des Bauches“, was einem Buchtitel der Antike entspricht. Das Wort setzt sich aus gastrós (für Bauch/Magen) und dem Suffix nomia (für Fachgebiet) zusammen.
Gastronomie Definition & Erklärung
Die Gastronomie beschreibt einen Teilbereich des Gastgewerbes (Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe), welcher sich mit der Bewirtung (Verköstigung und Ausschank) von zahlenden Gästen befasst.
Ausgeübt wird die Tätigkeit durch einen Gastronom (also einem Gastwirt, welcher besondere Kenntnisse auf dem Gebiet der Kochkunst sowie des Gaststättenwesens besitzt) in einem Gastronomiebetrieb (besonders in der Schweiz auch kurz Gastrobetrieb, für einen Betrieb des Gaststättengewerbes). Häufig wird in diesem Zusammenhang der Begriff gastronomisch verwendet, was bedeutet „die Gastronomie betreffend“, also dazu gehörend oder darauf beruhend.
Wann es sich um ein Gaststättengewerbe handelt, regelt der § 1 Abs. 1 und 2 des Gaststättengesetzes (GastG). Ein solches Gewerbe betreibt, wer
- Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Schankwirtschaft) oder
- zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Speisewirtschaft),
wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist. Außerdem betreibt ein Gaststättengewerbe, wer als selbständiger Gewerbetreibender im Reisegewerbe von einer für die Dauer der Veranstaltung ortsfesten Betriebsstätte aus Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht, wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.
Gaststättengesetz (GastG)
Das Gaststättenrecht wird in Deutschland im Gaststättengesetz (GastG) geregelt.
Um ein Gaststättengewerbe zu betreiben, bedarf es einer Erlaubnis (Konzession). Die Regelungen dazu variieren nach Bundesland. Unter bestimmten Bedingungen ist nach § 2 Abs. 2 GastG keine Erlaubnis notwendig. D. h., wer
- alkoholfreie Getränke,
- unentgeltliche Kostproben,
- zubereitete Speisen oder
- in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste verabreicht.
Stets zu beachten sind jedoch bestimmte Auflagen, Vorschriften, Regelungen und Verordnungen, welche das Gaststättengesetz sowie die Gewerbeordnung für den Gastronomiebereich vorschreiben. Weitere wichtige Gesetze der Gastronomie sind etwa: die Verordnung zur Regelung von Preisangaben, die Lebensmittelhygieneverordnung, das Infektionsschutzgesetz, Vorgaben zu Feiertagen und Sperrzeit, das Jugendschutzgesetz, das Arbeitszeitgesetz, das Urheberrecht und die GEMA sowie die Baunutzungsverordnung u. a.
Hier gibt es mehr Informationen über die Existenzgründung in der Gastronomie.
Arten der Gastronomie
Es gibt eine Vielzahl von Arten der Gastronomie. Dazu zählen etwa: Gaststätten, Restaurants und Gourmet Restaurants, Bars, Cafés, Diskotheken, Eisdielen, Imbisse, Kantinen, aber auch Caterer und Events u. a. Die Arten unterscheiden sich nach gastronomischen Leistungen, welche eine Kombination verschiedener Faktoren sind: Dienstleistung (Service und Bedienung, aber auch die Zurverfügungstellung der Räumlichkeiten), Produktleistung (Herstellung von Speisen und Getränken) und Handelsleistung (Verkauf von Fertigprodukten). Neben der traditionellen Gastronomie haben sich viele neue Konzepte im Gastronomiebereich entwickelt; etwa die Erlebnisgastronomie, Eventgastronomie, Themenrestaurants u. a. spezialisierte Gastronomiebetriebe.
Brot und Wasser stillen den Hunger jedes Menschen, aber unsere Kultur hat die Gastronomie erfunden.
Honoré de Balzac, französischer Schriftsteller
Dossier: Gastronomie
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