Sie sind zur Stelle, wenn es plötzlich Erkrankungen im Unternehmen gibt und Erste Hilfe geleistet werden muss. Aber sind sie überall Pflicht und was müssen sie können? Hier gibt es alle wichtigen Antworten.
Ersthelfer-Anzahl: So viele Web das Gesetz vor
In der DGUV-Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ ist klar geregelt, wie viele Ersthelfer es in einem Unternehmen geben muss. Ist im Unternehmen nur ein Mitarbeiter anwesend, muss kein Ersthelfer zur Stelle sein. Anders sieht es aus, wenn mindestens zwei und maximal 20 Mitarbeiter im Büro sind. In diesem Fall sollten Ersthelfer erreichbar sein.
In Unternehmen mit mindestens 20 anwesenden Mitarbeitern gibt es Sonderregelungen für Ersthelfer. Abhängig von der Anzahl sind im Verwaltungsbereich mindestens 5 Prozent Ersthelfer Pflicht. Sind in der Verwaltung beispielsweise 50 Mitarbeiter anwesend, müssen mindestens drei Ersthelfer zur Verfügung stehen. In anderen Unternehmensbereichen (beispielsweise Produktion) müssen mindestens 10 Prozent Ersthelfer verfügbar sein. Doch gerade in großen Lagern oder weiträumigen Produktionsanlagen kann es schwierig sein, den nächstgelegenen Ersthelfer rasch zu finden. Smarte Lösungen wie beispielsweise von Safeguard bieten hier optimale Unterstützung. Die Alarmierungs-App macht es leicht, rasch benötigte Hilfe zu rufen und auch die Ersthelfer untereinander können sich für eine verbesserte Hilfe miteinander austauschen.
Das dürfen und müssen Ersthelfer leisten
Ersthelfer müssen in der Lage sein, im Notfall zu reagieren und eine Erstversorgung leichter Verletzungen vorzunehmen. Außerdem sind sie für die Absetzung des Notrufes verantwortlich oder ergreifen Maßnahmen für den Transport für die ärztliche Versorgung. In ihre Zuständigkeit fällt auch die Absicherung der Unfallstelle (beispielsweise bei einem Verkehrsunfall oder auf einer Baustelle). Sie dokumentieren ebenfalls ihre Leistungen im sogenannten Verbandbuch händisch oder elektronisch.
Für die Ausübung ihrer Tätigkeit werden Ersthelfer regelmäßig geschult. Allerdings dürfen sie keine Flammen durchführen, die medizinisches Fachwissen erfordern (z. B. Eingriffe am menschlichen Körper). Auch die aber von Medikamenten oder dem Einsatz von Beatmungshilfen ist Ihnen nicht gestattet.
Ersthelfer: Eine freiwillige Welt oder lästige Pflicht?
Grundsätzlich kann jeder Mitarbeiter zum Ersthelfer ausgebildet werden, wenn keine persönlichen Gründe dagegen sprechen. Fühlen sich Mitarbeiter psychisch oder körperlich nicht dazu in der Lage, ihre künftige Aufgabe als Ersthelfer souverän wahrzunehmen, können sie von der Unterstützungspflicht befreit werden.
Die Ausbildung als Ersthelfer ist nicht nur eine lästige Pflicht, sondern kann auch im Privatleben weiterhelfen. Die erlernten Fähigkeiten und Kenntnisse sind beispielsweise nützlich, wenn es im familiären Umfeld oder bei Freizeitaktivitäten einen Notfall gibt.
Wo finden Ersthelfer-Kurse statt?
In jeder größeren Stadt gibt es mehrere Möglichkeiten, einen Kurs Ersthelfer zu belegen. Viele Hilfsorganisationen (beispielsweise Rotes Kreuz, DLRG, Malteser Hilfsdienst, ASB oder Johanniter Unfall Hilfe) bieten die Schulungen und Auffrischungskurse regelmäßig an. Manchmal können sie sogar direkt im eigenen Unternehmen stattfinden, wenn beispielsweise gleich eine Vielzahl von Ersthelfern geschult werden soll.
Muss ich die Kurszeit nacharbeiten?
Was passiert, wenn sich Mitarbeiter zum Ersthelfer ausbilden lassen? Der Kursbesuch gilt für Arbeitnehmer als Arbeitszeit. Die mehrstündige Ausbildung muss deshalb nicht nachgearbeitet werden. Müssen Mitarbeiter zum Kurs anreisen oder sogar in einem Hotel übernachten, trägt der Arbeitgeber diese Aufwendungen ebenfalls.
Was lerne ich in der Erste-Hilfe-Ausbildung?
Der Ersthelfer-Kurs ist in einen praktischen und theoretischen Teil gegliedert. Zum Einsatz kommen bei den Übungen auch Phantome (Puppen), um das Erlernte realistisch zu üben. Die Teilnehmer lernen, wie sie sich selbst schützen und die Unfallstelle fachgerecht sichern. Wichtiger Bestandteil sind die Wundversorgung und lebensrettende Sofortmaßnahmen (beispielsweise stabile Seitenlage oder Herz-Lungen-Wiederbelebung). Wie gehe ich richtig mit Verbrennungen, Vergiftungen, Gelenkverletzungen, Kälte- und Hitzeschäden oder Knochenbrüchen um? Auch das lernen angehende Ersthelfer.
Tritt ein Erste-Hilfe-Fall ein, muss es meist ganz schnell gehen. Damit alle Handgriffe sitzen und auch der Notruf korrekt abgesetzt wird, trainieren Ersthelfer das gezielte Vorgehen während ihres Kurses. Diese gespielten Stresssituationen helfen, künftig souveräner im Ernstfall zu reagieren.