Fuhrpark – was ist das?

Fuhrpark Definition

Der Fuhrpark (auch Wagenpark oder umgangssprachlich Flotte) umfasst die Gesamtheit der Fahrzeuge sowie die zur Transportausführung und Fahrzeugunterhaltung notwendigen Einrichtungen einer Organisation (wie Unternehmen, Behörden, militärischen Einheiten u. a.) mit zugehörigem Personal.

Fuhrpark Bilanz

Bei der Bilanzierung gehört der Fuhrpark zu den Betriebsmitteln, welche nach § 266 Abs. 2 II Nr. 3 HGB im Sachanlagevermögen zusammengefasst werden. Die Nutzungsdauer unterscheidet sich nach Nutzungsgrad sowie Art des Transportmittels. Der Gesamtwert wird in der Handelsbilanz oft auf 1 € abgeschrieben, wenn die Nutzungsdauer länger ist, als die der Abschreibung zugrunde gelegte.

Was versteht man unter Fuhrpark?

Alle Fahrzeuge einer Organisation. Dazu gehören PKWs, LKWs, aber auch alle Fahrzeuge im Bereich Lager und Logistik eines Unternehmens, zum Beispiel Gabelstapler.

Ist der Fuhrpark Anlagevermögen?

Während Immobilien zum unbeweglichen Anlagevermögen gehören, sind Fuhrpark, Maschinen oder die Büroeinrichtung bewegliches Anlagevermögen.

Wer verwaltet den Fuhrpark?

Die Verwaltung des Fuhrparks wird unter dem Begriff Flottenmanagement (auch Fuhrparkmanagement) zusammengefasst.