Kurz beantwortet
Design bildet nach WZ 2025 die Gruppe 74.1 im Abschnitt N mit Industrie-, Produkt- und Modedesign, Grafik- und Kommunikationsdesign, Innenraumdesign und sonstigen Designtätigkeiten. Viele Designer arbeiten selbstständig, oft als Freiberufler und über die Künstlersozialkasse versichert.
Steckbrief
- WZ-Code
- 74.1 Ateliers für Textil-, Schmuck-, Grafik- u. ä. Design
- Kammer
- Keine Pflichtkammer als Freiberufler; IHK bei gewerblicher Tätigkeit
- Erlaubnis
- Keine
- Meisterpflicht
- Nein
- Sozialversicherung
- Bei künstlerischer Tätigkeit über die Künstlersozialkasse §§ 1, 2 KSVG
Was zur Designbranche gehört
| WZ 2025 | Bereich | Beispiele |
|---|---|---|
| 74.11 | Industrie-, Produkt- und Modedesign | Möbel, Geräte, Verpackung, Kleidung, Schmuck |
| 74.12 | Grafik- und Kommunikationsdesign | Logos, Markenauftritt, Print, Webdesign, Illustration |
| 74.13 | Innenraumdesign und Raumgestaltung | Ladenbau-Konzepte, Büro- und Wohnraumgestaltung |
| 74.14 | Sonstige spezialisierte Designtätigkeiten | Spezialisierte Gestaltung, die nicht in die anderen Klassen passt |
Fotografie (74.20) steht in der WZ 2025 in einer eigenen Gruppe. Die WZ 2025 hat das Design feiner gegliedert als die WZ 2008; Grafikdesign etwa wechselte von 74.10.2 zu 74.12.0. Die vollständige Gliederung steht unter Branchen.
Selbstständig im Design
- Freiberuf oder Gewerbe: Steht die eigenschöpferische Gestaltung im Vordergrund, kann die Tätigkeit als künstlerisch und damit freiberuflich gelten (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG); dann entfällt die Gewerbesteuer. Die Einordnung trifft das Finanzamt im Einzelfall.
- Künstlersozialkasse: Selbstständige Künstler sind dort in Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert, wenn sie höchstens einen Arbeitnehmer beschäftigen (§ 1 KSVG). Unternehmen, die Designer für eigene Werbung beauftragen, können künstlersozialabgabepflichtig sein (§ 24 Abs. 2 KSVG).
- Nutzungsrechte: Entwürfe sind häufig urheberrechtlich geschützt. Welche Rechte der Kunde erhält, gehört ausdrücklich in Angebot und Vertrag.
Designs schützen
Die Gestalt eines Produkts lässt sich beim Deutschen Patent- und Markenamt als eingetragenes Design schützen, wenn sie neu ist und Eigenart hat (§ 2 DesignG). Der Schutz entsteht mit der Eintragung und dauert höchstens 25 Jahre ab Anmeldung (§ 27 DesignG). Logos und Namen werden dagegen meist als Marke geschützt.
Unterbranchen
- Grafikdesign Als freiberuflicher Grafikdesigner starten
Werkzeuge für diese Branche
- Buchhaltungssoftware Angebote, Rechnungen und Belege
- Website Eigene Website und Portfolio
- KI-Werkzeuge KI-Werkzeuge für Bild und Text
Häufige Fragen
Welcher WZ-Code gilt für Designer?
Nach der WZ 2025 die Gruppe 74.1 im Abschnitt N: 74.11 Industrie-, Produkt- und Modedesign, 74.12 Grafik- und Kommunikationsdesign, 74.13 Innenraumdesign und Raumgestaltung, 74.14 sonstige spezialisierte Designtätigkeiten.
Wie lange ist ein eingetragenes Design geschützt?
Höchstens 25 Jahre ab dem Anmeldetag (§ 27 Abs. 2 DesignG). Der Schutz entsteht mit der Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt.