Design

Grafik, Produkte, Mode, Räume: was die Designbranche umfasst und was Selbstständige dort beachten.

Kurz beantwortet

Design bildet nach WZ 2025 die Gruppe 74.1 im Abschnitt N mit Industrie-, Produkt- und Modedesign, Grafik- und Kommunikationsdesign, Innenraumdesign und sonstigen Designtätigkeiten. Viele Designer arbeiten selbstständig, oft als Freiberufler und über die Künstlersozialkasse versichert.

Steckbrief

WZ-Code
74.1 Ateliers für Textil-, Schmuck-, Grafik- u. ä. Design
Kammer
Keine Pflichtkammer als Freiberufler; IHK bei gewerblicher Tätigkeit
Erlaubnis
Keine
Meisterpflicht
Nein
Sozialversicherung
Bei künstlerischer Tätigkeit über die Künstlersozialkasse §§ 1, 2 KSVG

Was zur Designbranche gehört

WZ 2025BereichBeispiele
74.11Industrie-, Produkt- und ModedesignMöbel, Geräte, Verpackung, Kleidung, Schmuck
74.12Grafik- und KommunikationsdesignLogos, Markenauftritt, Print, Webdesign, Illustration
74.13Innenraumdesign und RaumgestaltungLadenbau-Konzepte, Büro- und Wohnraumgestaltung
74.14Sonstige spezialisierte DesigntätigkeitenSpezialisierte Gestaltung, die nicht in die anderen Klassen passt

Fotografie (74.20) steht in der WZ 2025 in einer eigenen Gruppe. Die WZ 2025 hat das Design feiner gegliedert als die WZ 2008; Grafikdesign etwa wechselte von 74.10.2 zu 74.12.0. Die vollständige Gliederung steht unter Branchen.

Selbstständig im Design

  • Freiberuf oder Gewerbe: Steht die eigenschöpferische Gestaltung im Vordergrund, kann die Tätigkeit als künstlerisch und damit freiberuflich gelten (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG); dann entfällt die Gewerbesteuer. Die Einordnung trifft das Finanzamt im Einzelfall.
  • Künstlersozialkasse: Selbstständige Künstler sind dort in Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert, wenn sie höchstens einen Arbeitnehmer beschäftigen (§ 1 KSVG). Unternehmen, die Designer für eigene Werbung beauftragen, können künstlersozialabgabepflichtig sein (§ 24 Abs. 2 KSVG).
  • Nutzungsrechte: Entwürfe sind häufig urheberrechtlich geschützt. Welche Rechte der Kunde erhält, gehört ausdrücklich in Angebot und Vertrag.

Designs schützen

Die Gestalt eines Produkts lässt sich beim Deutschen Patent- und Markenamt als eingetragenes Design schützen, wenn sie neu ist und Eigenart hat (§ 2 DesignG). Der Schutz entsteht mit der Eintragung und dauert höchstens 25 Jahre ab Anmeldung (§ 27 DesignG). Logos und Namen werden dagegen meist als Marke geschützt.

Unterbranchen

Werkzeuge für diese Branche

Häufige Fragen

Welcher WZ-Code gilt für Designer?

Nach der WZ 2025 die Gruppe 74.1 im Abschnitt N: 74.11 Industrie-, Produkt- und Modedesign, 74.12 Grafik- und Kommunikationsdesign, 74.13 Innenraumdesign und Raumgestaltung, 74.14 sonstige spezialisierte Designtätigkeiten.

Wie lange ist ein eingetragenes Design geschützt?

Höchstens 25 Jahre ab dem Anmeldetag (§ 27 Abs. 2 DesignG). Der Schutz entsteht mit der Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt.

Quellen

  1. Gesetz Designgesetz§§ 2, 27 DesignG · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 16.10.2026
  2. Gesetz Künstlersozialversicherungsgesetz§§ 1, 2, 24 Abs. 2 KSVG · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 16.10.2026
  3. Gesetz Einkommensteuergesetz, § 18 Selbständige Arbeit§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 16.10.2026

Aktualisiert am 16.10.2026 · Geprüft am 16.10.2026 · Redaktion arbeitdigital

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