Wachsen

Neue Kunden gewinnen, bestehende halten und gut verhandeln: Hier stehen die Themen, mit denen kleine Betriebe wachsen, und die Regeln, die für Werbung und Vertrieb gelten.

Kurz beantwortet

Kleine Betriebe wachsen vor allem über vier Hebel: sichtbar werden (Marketing, online gefunden werden), Anfragen in Aufträge verwandeln (Vertrieb, Angebot, Verhandlung), Kunden halten (Service, Kundenbindung) und im Ausland mit den richtigen Umgangsformen auftreten. Werbung per E-Mail oder Telefon an Verbraucher braucht in der Regel eine vorherige ausdrückliche Einwilligung (§ 7 UWG).

Themen in diesem Bereich

Vom ersten Kontakt zum Stammkunden

SchrittZielTypische Mittel
Gefunden werdenMenschen mit Bedarf stoßen auf den BetriebWebsite, Google-Unternehmensprofil, Empfehlungen, Werbung vor Ort
Interesse weckenDer Betrieb wirkt kompetent und vertrauenswürdigklarer Markenauftritt, Referenzen, echte Bewertungen
Anfrage beantwortenschnelle, klare RückmeldungErreichbarkeit, Rückruf am selben Tag, verständliches Angebot
AbschließenAuftrag zu einem fairen PreisGespräch, Verhandlung, schriftliche Bestätigung
Liefern und nachfassenzufriedene Kunden, die wiederkommenpünktliche Leistung, Nachfrage nach dem Auftrag, Pflege des Kontakts
Empfehlen lassenneue Kunden über bestehendeum Bewertung bitten, Empfehlungen möglich machen

Für die meisten kleinen Betriebe ist es günstiger, bestehende Kunden zu halten, als ständig neue zu gewinnen. Deshalb lohnt es sich, nicht nur in Werbung zu investieren, sondern auch in Erreichbarkeit, Service und den Kontakt nach dem Auftrag.

Regeln für Werbung und Vertrieb

ThemaWas giltGrundlage
Werbe-E-Mails und Newsletternur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung; Ausnahme für eigene ähnliche Angebote an Bestandskunden, die bei jeder Mail widersprechen können§ 7 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 UWG
Werbeanrufebei Verbrauchern nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung, bei Unternehmen mit zumindest mutmaßlicher Einwilligung§ 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG
Preisegegenüber Verbrauchern immer Gesamtpreise angeben§ 3 Abs. 1 PAngV
Werbung kennzeichnender kommerzielle Zweck muss erkennbar sein, etwa bei bezahlten Beiträgen§ 5a Abs. 4 UWG
Kundenbewertungenwer Bewertungen zeigt, muss angeben, ob und wie geprüft wird, dass sie von echten Kunden stammen§ 5b Abs. 3 UWG
ImpressumName, Anschrift und Kontakt auf Website und geschäftlichen Profilen§ 5 DDG
Daten von Interessentennur mit Rechtsgrundlage verarbeiten, Datenschutzhinweise gebenDSGVO

Häufige Fragen

Darf ich potenzielle Kunden anrufen?

Bei Verbrauchern nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung. Bei Unternehmen reicht eine zumindest mutmaßliche Einwilligung, also ein erkennbares Interesse am Angebot (§ 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG).

Wie gewinnt ein kleiner Betrieb neue Kunden?

Meist über eine Mischung aus Sichtbarkeit vor Ort und im Netz, schneller Reaktion auf Anfragen, klaren Angeboten und zufriedenen Kunden, die weiterempfehlen. Wichtiger als viele Kanäle ist, die wenigen richtig zu nutzen, über die die eigene Zielgruppe tatsächlich sucht.

Quellen

  1. Gesetz Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb§§ 5a, 5b, 7 UWG · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 17.10.2026
  2. Gesetz Preisangabenverordnung, § 3§ 3 PAngV · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 17.10.2026
  3. Gesetz Digitale-Dienste-Gesetz, § 5§ 5 DDG · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 16.10.2026

Mehr dazu

Aktualisiert am 17.10.2026 · Geprüft am 21.10.2026 · Redaktion arbeitdigital

Unter Zuhilfenahme von KI-Werkzeugen erstellt · So arbeiten wir · Fehler melden