Kurz beantwortet
Kleine Betriebe wachsen vor allem über vier Hebel: sichtbar werden (Marketing, online gefunden werden), Anfragen in Aufträge verwandeln (Vertrieb, Angebot, Verhandlung), Kunden halten (Service, Kundenbindung) und im Ausland mit den richtigen Umgangsformen auftreten. Werbung per E-Mail oder Telefon an Verbraucher braucht in der Regel eine vorherige ausdrückliche Einwilligung (§ 7 UWG).
Themen in diesem Bereich
Marketing
Markenauftritt, Werbung vor Ort, E-Mail-Marketing und online gefunden werden.
Vertrieb
Anfragen in Aufträge verwandeln und Preise gut verhandeln.
Kunden
Kunden halten, Service und Grüße zu besonderen Anlässen.
Business-Knigge
Umgangsformen bei Geschäften im Ausland.
Vom ersten Kontakt zum Stammkunden
| Schritt | Ziel | Typische Mittel |
|---|---|---|
| Gefunden werden | Menschen mit Bedarf stoßen auf den Betrieb | Website, Google-Unternehmensprofil, Empfehlungen, Werbung vor Ort |
| Interesse wecken | Der Betrieb wirkt kompetent und vertrauenswürdig | klarer Markenauftritt, Referenzen, echte Bewertungen |
| Anfrage beantworten | schnelle, klare Rückmeldung | Erreichbarkeit, Rückruf am selben Tag, verständliches Angebot |
| Abschließen | Auftrag zu einem fairen Preis | Gespräch, Verhandlung, schriftliche Bestätigung |
| Liefern und nachfassen | zufriedene Kunden, die wiederkommen | pünktliche Leistung, Nachfrage nach dem Auftrag, Pflege des Kontakts |
| Empfehlen lassen | neue Kunden über bestehende | um Bewertung bitten, Empfehlungen möglich machen |
Für die meisten kleinen Betriebe ist es günstiger, bestehende Kunden zu halten, als ständig neue zu gewinnen. Deshalb lohnt es sich, nicht nur in Werbung zu investieren, sondern auch in Erreichbarkeit, Service und den Kontakt nach dem Auftrag.
Regeln für Werbung und Vertrieb
| Thema | Was gilt | Grundlage |
|---|---|---|
| Werbe-E-Mails und Newsletter | nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung; Ausnahme für eigene ähnliche Angebote an Bestandskunden, die bei jeder Mail widersprechen können | § 7 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 UWG |
| Werbeanrufe | bei Verbrauchern nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung, bei Unternehmen mit zumindest mutmaßlicher Einwilligung | § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG |
| Preise | gegenüber Verbrauchern immer Gesamtpreise angeben | § 3 Abs. 1 PAngV |
| Werbung kennzeichnen | der kommerzielle Zweck muss erkennbar sein, etwa bei bezahlten Beiträgen | § 5a Abs. 4 UWG |
| Kundenbewertungen | wer Bewertungen zeigt, muss angeben, ob und wie geprüft wird, dass sie von echten Kunden stammen | § 5b Abs. 3 UWG |
| Impressum | Name, Anschrift und Kontakt auf Website und geschäftlichen Profilen | § 5 DDG |
| Daten von Interessenten | nur mit Rechtsgrundlage verarbeiten, Datenschutzhinweise geben | DSGVO |
Häufige Fragen
Darf ich potenzielle Kunden anrufen?
Bei Verbrauchern nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung. Bei Unternehmen reicht eine zumindest mutmaßliche Einwilligung, also ein erkennbares Interesse am Angebot (§ 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG).
Wie gewinnt ein kleiner Betrieb neue Kunden?
Meist über eine Mischung aus Sichtbarkeit vor Ort und im Netz, schneller Reaktion auf Anfragen, klaren Angeboten und zufriedenen Kunden, die weiterempfehlen. Wichtiger als viele Kanäle ist, die wenigen richtig zu nutzen, über die die eigene Zielgruppe tatsächlich sucht.
Quellen
- Gesetz Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
- Gesetz Preisangabenverordnung, § 3
- Gesetz Digitale-Dienste-Gesetz, § 5
Mehr dazu
- Werkzeuge Website, Newsletter-Programme und andere Werkzeuge
- Gründen Von der Idee zum eigenen Betrieb
- Unternehmen führen Finanzen, Personal und Pflichten im Alltag