Kurz beantwortet
Wer allein startet, wählt meist das Einzelunternehmen, mehrere Gründer die GbR; beide haften mit dem Privatvermögen. Wer die Haftung beschränken will, gründet eine GmbH mit mindestens 25.000 € Stammkapital oder eine UG (haftungsbeschränkt) ab 1 €.
Rechtsformen im Vergleich
| Rechtsform | Gründer | Mindestkapital | Haftung | Entstehung | Buchführung |
|---|---|---|---|---|---|
| Einzelunternehmen | eine Person | keins | unbeschränkt mit dem Privatvermögen | mit Beginn; Gewerbeanzeige oder Meldung beim Finanzamt | Einnahmenüberschussrechnung, bis die Buchführungsgrenzen erreicht sind |
| GbR | ab zwei | keins | alle Gesellschafter persönlich als Gesamtschuldner (§ 721 BGB) | sobald sie mit Zustimmung aller am Rechtsverkehr teilnimmt (§ 719 BGB); Eintragung freiwillig (§ 707 BGB) | wie Einzelunternehmen |
| Partnerschaft (PartG) | ab zwei, nur Angehörige freier Berufe (§ 1 PartGG) | keins | Partner persönlich; für Berufsfehler nur die damit befassten Partner (§ 8 Abs. 2 PartGG) | mit Eintragung ins Partnerschaftsregister | Einnahmenüberschussrechnung |
| UG (haftungsbeschränkt) | ab einer | 1 €, vor der Anmeldung voll und bar eingezahlt (§ 5a Abs. 2 GmbHG) | nur das Gesellschaftsvermögen | mit Eintragung ins Handelsregister (§ 11 Abs. 1 GmbHG) | Bilanz; ein Viertel des Jahresüberschusses in die Rücklage (§ 5a Abs. 3) |
| GmbH | ab einer | 25.000 € (§ 5 Abs. 1 GmbHG), vor der Anmeldung mindestens 12.500 € eingezahlt (§ 7 Abs. 2) | nur das Gesellschaftsvermögen (§ 13 Abs. 2 GmbHG) | mit Eintragung ins Handelsregister | Bilanz |
| OHG, KG | ab zwei | keins | OHG: alle persönlich (§ 126 HGB); KG: Kommanditisten nur bis zur Haftsumme (§ 161 HGB) | Eintragung ins Handelsregister | Bilanz |
Einzelunternehmen und Personengesellschaften ohne Kaufmannseigenschaft müssen erst bilanzieren, wenn sie mehr als 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn im Jahr erzielen (§ 141 AO; für Einzelkaufleute § 241a HGB). GmbH und UG sind immer buchführungspflichtig.
So fällt die Wahl leichter
- Haftung: Bei hohen Risiken, etwa großen Aufträgen, Lagerbestand, Personal oder Mietverträgen, spricht viel für eine GmbH oder UG. Banken verlangen für Kredite aber oft trotzdem eine persönliche Bürgschaft.
- Zahl der Gründer: Allein Einzelunternehmen oder Ein-Personen-GmbH bzw. UG; zu mehreren GbR, Partnerschaft, GmbH oder UG. Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag ist auch bei der GbR sinnvoll.
- Aufwand und Kosten: Einzelunternehmen und GbR entstehen ohne Notar und Register. GmbH und UG brauchen Notar, Handelsregister und eine Bilanz, die meist eine Steuerberatung erstellt.
- Wer vor der Eintragung handelt: Für Geschäfte im Namen einer GmbH oder UG vor der Eintragung haften die Handelnden persönlich (§ 11 Abs. 2 GmbHG).
- Wechsel später möglich: Viele beginnen als Einzelunternehmen und gründen später eine GmbH. Beim Gewerbeamt ist das eine Abmeldung und eine neue Anmeldung.
Steuern nach Rechtsform
Beim Einzelunternehmen und bei Personengesellschaften wird der Gewinn bei den Inhabern mit Einkommensteuer besteuert; bei Gewerbebetrieben kommt Gewerbesteuer hinzu, mit einem Freibetrag von 24.500 € auf den Gewerbeertrag (§ 11 Abs. 1 GewStG). GmbH und UG zahlen Körperschaftsteuer: 15 % bis einschließlich 2027, danach sinkt der Satz jährlich um einen Punkt bis auf 10 % ab 2032 (§ 23 Abs. 1 KStG). Dazu kommen 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftsteuer (§ 4 SolZG) und Gewerbesteuer ohne Freibetrag. Was am Ende günstiger ist, hängt von Gewinn, Ausschüttung und Geschäftsführergehalt ab und gehört in eine Steuerberatung.
Wann eine Beratung sinnvoll ist
- Steuerlicher Vergleich der Rechtsformen und Geschäftsführergehalt: Steuerberatung
- Gesellschaftsvertrag mit mehreren Gründern: Notar oder Anwalt für Gesellschaftsrecht
- Erste Orientierung, oft kostenlos: Gründungsberatung von IHK und Handwerkskammer
Häufige Fragen
Welche Rechtsform ist für Gründer am einfachsten?
Das Einzelunternehmen: kein Mindestkapital, kein Notar, kein Register, Gewinnermittlung per Einnahmenüberschussrechnung. Dafür haftet der Inhaber mit seinem Privatvermögen.
Wie viel Kapital braucht eine GmbH?
Das Stammkapital beträgt mindestens 25.000 € (§ 5 Abs. 1 GmbHG). Vor der Anmeldung zum Handelsregister müssen auf jeden Anteil ein Viertel und insgesamt mindestens 12.500 € eingezahlt sein (§ 7 Abs. 2 GmbHG).
Was ist der Unterschied zwischen UG und GmbH?
Die UG ist eine GmbH mit weniger als 25.000 € Stammkapital. Sie muss den Zusatz „UG (haftungsbeschränkt)“ führen, das Kapital vor der Anmeldung voll und bar einzahlen und ein Viertel ihres Jahresüberschusses in eine Rücklage stellen, bis das Kapital 25.000 € erreicht (§ 5a GmbHG).
Muss eine GbR ins Register?
Nein, die Eintragung ins Gesellschaftsregister ist freiwillig (§ 707 BGB). Sie ist aber nötig, wenn die GbR zum Beispiel Grundstücke erwerben will. Die Gesellschafter haften unabhängig von der Eintragung persönlich (§ 721 BGB).
Haftet man bei einer GmbH nie privat?
Für Schulden der Gesellschaft haftet grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen (§ 13 Abs. 2 GmbHG). Persönlich haftet aber, wer vor der Eintragung im Namen der GmbH handelt (§ 11 Abs. 2 GmbHG), wer eine Bürgschaft unterschreibt oder als Geschäftsführer seine Pflichten verletzt.
Quellen
- Gesetz GmbH-Gesetz
- Gesetz Bürgerliches Gesetzbuch
- Gesetz Partnerschaftsgesellschaftsgesetz
- Gesetz Handelsgesetzbuch
- Gesetz Abgabenordnung, § 141
- Gesetz Körperschaftsteuergesetz, § 23
- Gesetz Solidaritätszuschlaggesetz 1995, § 4
- Gesetz Gewerbesteuergesetz, § 11
Mehr dazu
- Gewerbe anmelden Gewerbeanzeige, Unterlagen und Kosten
- Businessplan Kapitalbedarf und Planzahlen ermitteln
- Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) Gewinnermittlung ohne Bilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) Teil des Jahresabschlusses bei GmbH und UG