Gründen

Der Weg in die Selbstständigkeit in Schritten: was zur Existenzgründung gehört, von der Idee über Businessplan und Rechtsform bis zu Förderung, Anmeldungen und Fristen der ersten Wochen.

Kurz beantwortet

Eine Gründung beginnt mit einer geprüften Geschäftsidee und einem Businessplan. Danach folgen Rechtsform, Gewerbeanzeige bei Beginn, Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft binnen einer Woche und der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung binnen eines Monats.

Themen in diesem Bereich

  • Geschäftsidee finden

    Ideen finden, entwickeln und mit echten Kunden prüfen.

  • Businessplan

    Markt, Angebot, Finanzen und Planzahlen auf Papier bringen.

  • Rechtsform

    Einzelunternehmen, GbR, UG oder GmbH: Haftung, Kosten, Buchführung.

  • Gewerbe anmelden

    Gewerbeanzeige, Unterlagen, Gebühren und was danach kommt.

  • Versicherungen

    Pflichtversicherungen und sinnvoller Schutz für Selbstständige.

Existenzgründung in Schritten

  1. Idee prüfen: Problem, Zielgruppe und Zahlungsbereitschaft klären, siehe Geschäftsidee finden.
  2. Businessplan schreiben: Angebot, Markt, Wettbewerb, Finanzbedarf und Planzahlen, siehe Businessplan.
  3. Beratung nutzen: Bei IHK oder Handwerkskammer klären, ob eine Erlaubnis, ein Sachkundenachweis oder die Eintragung in die Handwerksrolle nötig ist.
  4. Rechtsform wählen: nach Haftung, Kapital, Kosten und Zahl der Gründer, siehe Rechtsform. Eine GmbH oder UG entsteht erst mit der Eintragung ins Handelsregister.
  5. Gewerbe anmelden: gleichzeitig mit dem Beginn (§ 14 Abs. 1 GewO), siehe Gewerbe anmelden. Freiberufler melden sich nur beim Finanzamt.
  6. Finanzamt, Berufsgenossenschaft, Versicherungen: Fristen siehe Tabelle; Versicherungen unter Versicherungen.

Fristen nach dem Start

Diese Meldungen stehen in den ersten Wochen und Monaten an:

WannAufgabeGrundlage
Mit BeginnGewerbeanzeige beim Gewerbeamt§ 14 Abs. 1 GewO
Binnen einer WocheAnmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft, auch ohne Beschäftigte; die fristgerechte Gewerbeanzeige gilt als Anmeldung§ 192 Abs. 1 SGB VII
Binnen eines MonatsFragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt§ 138 Abs. 1b und 4 AO
Vor der ersten BeschäftigungBetriebsnummer bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen (braucht die Unternehmensnummer der Berufsgenossenschaft)§ 18i SGB IV
Binnen drei MonatenMeldung bei der Rentenversicherung, wenn die Tätigkeit rentenversicherungspflichtig ist§ 190a Abs. 1 SGB VI
Binnen drei MonatenAntrag auf freiwillige Arbeitslosenversicherung, wenn gewünscht§ 28a Abs. 3 SGB III

Förderung und Kosten der Existenzgründung

Förderwege für Gründungen; Bedingungen und Zinsen beim jeweiligen Träger, KfW-Angaben abgerufen am 21.10.2026.
FörderungFür wenWo beantragen
GründungszuschussGründung aus der Arbeitslosigkeit mit noch mindestens 150 Tagen Anspruch auf Arbeitslosengeld; Ermessensleistung (§ 93 SGB III), Einzelheiten unter BusinessplanAgentur für Arbeit, vor dem Start
ERP-Gründerkredit – StartGeld (KfW 067)Gründung, Nachfolge und junge Unternehmen, im Voll- oder Nebenerwerb; kein Eigenkapital nötig, die KfW übernimmt 80 % des Kreditrisikos der BankHausbank oder anderer Finanzierungspartner, nicht direkt bei der KfW
Programme der Länderje nach Land Mikrokredite, Zuschüsse oder BürgschaftenFörderbank oder Bürgschaftsbank des Landes
Gründungsberatungalle, die gründen; die persönliche Beratung der IHK ist kostenlosIHK, Handwerkskammer, Gründerzentren

Was eine Existenzgründung kostet, hängt vor allem von Rechtsform und Branche ab. Am Anfang stehen die Gebühr für die Gewerbeanzeige, die jede Gemeinde selbst festlegt, bei GmbH und UG Notar und Handelsregister sowie Ausstattung, Ware und Werbung. Oft unterschätzt werden die laufenden privaten Kosten: Selbstständige zahlen ihre Kranken- und Pflegeversicherung allein und brauchen eine Reserve für den Lebensunterhalt, bis das Geschäft trägt. Der Finanzteil des Businessplans fasst alles in einem Kapitalbedarfsplan zusammen.

Gründungen in Zahlen

2025 wurden in Deutschland rund 762.400 Gewerbe angemeldet, darunter 640.500 Neugründungen; dem standen 612.900 Abmeldungen gegenüber (Destatis, Pressemitteilung vom 6. März 2026). Viele Gründungen beginnen im Nebenerwerb; eine Gründung neben dem Job ist ebenso anzeigepflichtig wie im Haupterwerb.

Häufige Fragen

Was muss ich nach der Gewerbeanmeldung noch tun?

Binnen einer Woche die Berufsgenossenschaft informieren (die fristgerechte Gewerbeanzeige gilt als Anmeldung), binnen eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt senden und vor der ersten Beschäftigung eine Betriebsnummer beantragen. Je nach Tätigkeit kommen Rentenversicherung und Handelsregister hinzu.

Welche Förderung gibt es für eine Existenzgründung?

Wer aus der Arbeitslosigkeit gründet, kann bei der Agentur für Arbeit einen Gründungszuschuss beantragen (§ 93 SGB III). Für Kredite gibt es den ERP-Gründerkredit – StartGeld der KfW, beantragt über die Hausbank, und Programme der Förderbanken der Länder. Die Gründungsberatung der IHK ist kostenlos.

Muss ich mich als Freiberufler beim Gewerbeamt anmelden?

Nein. Freiberufler zeigen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt an, mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung binnen eines Monats. Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, entscheidet im Zweifel das Finanzamt.

Wann muss ich das Gewerbe anmelden?

Gleichzeitig mit dem Beginn der Tätigkeit (§ 14 Abs. 1 GewO). Wer zu spät anmeldet, riskiert ein Bußgeld.

Quellen

  1. Gesetz Gewerbeordnung, § 14 Anzeigepflicht§ 14 Abs. 1 GewO · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 21.10.2026
  2. Gesetz Sozialgesetzbuch Siebtes Buch, § 192 Mitteilungs- und Auskunftspflichten§ 192 Abs. 1 SGB VII · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 21.10.2026
  3. Gesetz Abgabenordnung, § 138 Anzeigen über die Erwerbstätigkeit§ 138 Abs. 1b und 4 AO · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 21.10.2026
  4. Gesetz Sozialgesetzbuch Viertes Buch, § 18i Betriebsnummer für Beschäftigungsbetriebe§ 18i SGB IV · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 21.10.2026
  5. Gesetz Sozialgesetzbuch Sechstes Buch, § 190a Meldepflicht versicherungspflichtiger Selbständiger§ 190a Abs. 1 SGB VI · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 21.10.2026
  6. Gesetz Sozialgesetzbuch Drittes Buch§§ 28a, 93 SGB III · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 21.10.2026
  7. Behörde ERP-Gründerkredit – StartGeld (067)KfW · abgerufen 21.10.2026
  8. Statistik 7,6 % mehr Neugründungen größerer Betriebe im Jahr 2025 (Pressemitteilung Nr. 074)Gewerbeanzeigenstatistik 2025 · Statistisches Bundesamt · Stand 6.3.2026

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Aktualisiert am 21.10.2026 · Geprüft am 21.10.2026 · Redaktion arbeitdigital

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