Kurz beantwortet
Eine Gründung beginnt mit einer geprüften Geschäftsidee und einem Businessplan. Danach folgen Rechtsform, Gewerbeanzeige bei Beginn, Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft binnen einer Woche und der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung binnen eines Monats.
Themen in diesem Bereich
Geschäftsidee finden
Ideen finden, entwickeln und mit echten Kunden prüfen.
Geschäftsmodell
Kunden, Angebot und Ertragsmodell auf einer Seite festlegen.
Businessplan
Markt, Angebot, Finanzen und Planzahlen auf Papier bringen.
Rechtsform
Einzelunternehmen, GbR, UG oder GmbH: Haftung, Kosten, Buchführung.
Gewerbe anmelden
Gewerbeanzeige, Unterlagen, Gebühren und was danach kommt.
Versicherungen
Pflichtversicherungen und sinnvoller Schutz für Selbstständige.
Existenzgründung in Schritten
- Idee prüfen: Problem, Zielgruppe und Zahlungsbereitschaft klären, siehe Geschäftsidee finden.
- Geschäftsmodell festlegen: wer die Kunden sind, was sie bekommen und wofür sie zahlen, siehe Geschäftsmodell.
- Businessplan schreiben: Angebot, Markt, Wettbewerb, Finanzbedarf und Planzahlen, siehe Businessplan.
- Beratung nutzen: Bei IHK oder Handwerkskammer klären, ob eine Erlaubnis, ein Sachkundenachweis oder die Eintragung in die Handwerksrolle nötig ist.
- Rechtsform wählen: nach Haftung, Kapital, Kosten und Zahl der Gründer, siehe Rechtsform. Eine GmbH oder UG entsteht erst mit der Eintragung ins Handelsregister.
- Gewerbe anmelden: gleichzeitig mit dem Beginn (§ 14 Abs. 1 GewO), siehe Gewerbe anmelden. Freiberufler melden sich nur beim Finanzamt.
- Finanzamt, Berufsgenossenschaft, Versicherungen: Fristen siehe Tabelle; Versicherungen unter Versicherungen.
Fristen nach dem Start
Diese Meldungen stehen in den ersten Wochen und Monaten an:
| Wann | Aufgabe | Grundlage |
|---|---|---|
| Mit Beginn | Gewerbeanzeige beim Gewerbeamt | § 14 Abs. 1 GewO |
| Binnen einer Woche | Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft, auch ohne Beschäftigte; die fristgerechte Gewerbeanzeige gilt als Anmeldung | § 192 Abs. 1 SGB VII |
| Binnen eines Monats | Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt | § 138 Abs. 1b und 4 AO |
| Vor der ersten Beschäftigung | Betriebsnummer bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen (braucht die Unternehmensnummer der Berufsgenossenschaft) | § 18i SGB IV |
| Binnen drei Monaten | Meldung bei der Rentenversicherung, wenn die Tätigkeit rentenversicherungspflichtig ist | § 190a Abs. 1 SGB VI |
| Binnen drei Monaten | Antrag auf freiwillige Arbeitslosenversicherung, wenn gewünscht | § 28a Abs. 3 SGB III |
Förderung und Kosten der Existenzgründung
| Förderung | Für wen | Wo beantragen |
|---|---|---|
| Gründungszuschuss | Gründung aus der Arbeitslosigkeit mit noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld; Ermessensleistung (§ 93 SGB III), Einzelheiten unter Gründungszuschuss | Agentur für Arbeit, vor dem Start |
| ERP-Gründerkredit – StartGeld (KfW 067) | Gründung, Nachfolge und junge Unternehmen, im Voll- oder Nebenerwerb; kein Eigenkapital nötig, die KfW übernimmt 80 % des Kreditrisikos der Bank | Hausbank oder anderer Finanzierungspartner, nicht direkt bei der KfW |
| Programme der Länder | je nach Land Mikrokredite, Zuschüsse oder Bürgschaften | Förderbank oder Bürgschaftsbank des Landes |
| Gründungsberatung | alle, die gründen; die persönliche Beratung der IHK ist kostenlos | IHK, Handwerkskammer, Gründerzentren |
Was eine Existenzgründung kostet, hängt vor allem von Rechtsform und Branche ab. Am Anfang stehen die Gebühr für die Gewerbeanzeige, die jede Gemeinde selbst festlegt, bei GmbH und UG Notar und Handelsregister sowie Ausstattung, Ware und Werbung. Oft unterschätzt werden die laufenden privaten Kosten: Selbstständige zahlen ihre Kranken- und Pflegeversicherung allein und brauchen eine Reserve für den Lebensunterhalt, bis das Geschäft trägt. Der Finanzteil des Businessplans fasst alles in einem Kapitalbedarfsplan zusammen.
Gründungen in Zahlen
2025 wurden in Deutschland rund 762.400 Gewerbe angemeldet, darunter 640.500 Neugründungen; dem standen 612.900 Abmeldungen gegenüber (Destatis, Pressemitteilung vom 6. März 2026). Viele Gründungen beginnen im Nebenerwerb; eine Gründung neben dem Job ist ebenso anzeigepflichtig wie im Haupterwerb.
Häufige Fragen
Was muss ich nach der Gewerbeanmeldung noch tun?
Binnen einer Woche die Berufsgenossenschaft informieren (die fristgerechte Gewerbeanzeige gilt als Anmeldung), binnen eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt senden und vor der ersten Beschäftigung eine Betriebsnummer beantragen. Je nach Tätigkeit kommen Rentenversicherung und Handelsregister hinzu.
Welche Förderung gibt es für eine Existenzgründung?
Wer aus der Arbeitslosigkeit gründet, kann bei der Agentur für Arbeit einen Gründungszuschuss beantragen (§ 93 SGB III). Für Kredite gibt es den ERP-Gründerkredit – StartGeld der KfW, beantragt über die Hausbank, und Programme der Förderbanken der Länder. Die Gründungsberatung der IHK ist kostenlos.
Muss ich mich als Freiberufler beim Gewerbeamt anmelden?
Nein. Freiberufler zeigen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt an, mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung binnen eines Monats. Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, entscheidet im Zweifel das Finanzamt.
Wann muss ich das Gewerbe anmelden?
Gleichzeitig mit dem Beginn der Tätigkeit (§ 14 Abs. 1 GewO). Wer zu spät anmeldet, riskiert ein Bußgeld.
Quellen
- Gesetz Gewerbeordnung, § 14 Anzeigepflicht
- Gesetz Sozialgesetzbuch Siebtes Buch, § 192 Mitteilungs- und Auskunftspflichten
- Gesetz Abgabenordnung, § 138 Anzeigen über die Erwerbstätigkeit
- Gesetz Sozialgesetzbuch Viertes Buch, § 18i Betriebsnummer für Beschäftigungsbetriebe
- Gesetz Sozialgesetzbuch Sechstes Buch, § 190a Meldepflicht versicherungspflichtiger Selbständiger
- Gesetz Sozialgesetzbuch Drittes Buch
- Behörde ERP-Gründerkredit – StartGeld (067)
- Statistik 7,6 % mehr Neugründungen größerer Betriebe im Jahr 2025 (Pressemitteilung Nr. 074)
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