Digitalisierung

Digitalisierung heißt für kleine Betriebe vor allem: weniger Papier, weniger doppelte Arbeit, schnellere Abläufe. Was dazugehört, wo Betriebe stehen und wie der Einstieg gelingt.

Kurz beantwortet

Digitalisierung ist die Umstellung analoger Informationen und Abläufe auf digitale Technik, damit sie sich leichter verarbeiten, speichern, übermitteln und automatisieren lassen. Im kleinen Unternehmen betrifft das etwa Rechnungen, Buchhaltung, Terminplanung, Kundendaten und Zusammenarbeit.

Was Digitalisierung bedeutet

Im engen Sinn bedeutet Digitalisierung, analoge Werte oder Dokumente in digitale Daten umzuwandeln, etwa einen Papierbeleg einzuscannen. Im Unternehmen meint der Begriff meist mehr: Abläufe werden so umgestellt, dass Daten einmal erfasst und dann ohne Medienbruch weiterverwendet werden. Die eingescannte Rechnung wird erst dann zur Digitalisierung im Betrieb, wenn sie automatisch ausgelesen, gebucht und abgelegt wird.

BegriffBedeutungBeispiel
Digitisierunganaloge Inhalte in digitale Daten umwandelnPapierakten einscannen
DigitalisierungAbläufe mit digitaler Technik neu organisierenRechnungen als E-Rechnung empfangen, automatisch prüfen und buchen
Digitale TransformationGeschäftsmodell, Angebot und Organisation verändern sich durch digitale TechnikEin Handwerksbetrieb verkauft Wartung als Abo mit Online-Terminbuchung

Mehr zur Abgrenzung steht unter Digitale Transformation und Digitale Technologien.

Wo Digitalisierung im Betrieb ansetzt

Digitalisierung ist kein einzelnes Projekt, sondern betrifft vier Felder. Kleine Betriebe kommen meist am schnellsten voran, wenn sie mit den Abläufen beginnen und die anderen Felder Schritt für Schritt folgen lassen.

FeldWas sich ändertTypischer erster Schritt
Abläufe im BetriebDaten werden einmal erfasst und ohne Abtippen weiterverwendetBelege und Rechnungen digital, Konto mit der Buchhaltung verbunden
Kontakt zu KundenKunden finden, buchen, bezahlen und fragen onlineWebsite mit Terminbuchung, Eintrag in Kartendiensten, Online-Zahlung
Angebot und GeschäftsmodellLeistungen werden digital ergänzt oder neu verkauftWartung als Abo, digitale Bedienungsanleitung, Onlinekurs
ArbeitsorganisationZusammenarbeit unabhängig von Ort und Zeitgemeinsame Ablage, Aufgabenliste, Videobesprechung, Zeiterfassung

Wie sich dadurch Arbeit verändert, steht unter Arbeitswelt im Wandel, wie neue Erlösmodelle entstehen unter Digitale Geschäftsmodelle, und was in Werkstatt und Fertigung möglich ist unter Digitalisierung in der Produktion.

Beispiele aus kleinen Betrieben

  • Rechnungen und Buchhaltung: E-Rechnungen empfangen und erstellen, Belege per App erfassen, Bankkonto mit der Buchhaltung verbinden.
  • Termine und Aufträge: Online-Terminbuchung, digitale Auftragsmappe auf dem Tablet statt Zettel im Auto.
  • Kundendaten: eine gemeinsame Kundenliste statt verstreuter Notizen, siehe CRM.
  • Zusammenarbeit: gemeinsame Ablage in der Cloud, Videobesprechungen, Aufgabenlisten im Team.
  • Arbeitszeit: digitale Zeiterfassung statt Stundenzettel.
  • Verkauf: eigene Website, Onlineshop oder Eintrag in Kartendiensten.

Wo kleine Unternehmen stehen

2025 nutzten 51 % der kleinen Unternehmen mit 10 bis 49 Beschäftigten kostenpflichtige Cloud-Dienste, bei den großen ab 250 Beschäftigten waren es 86 %. Am häufigsten werden sie für E-Mail (76 %), Datenspeicherung (71 %) und Office-Anwendungen (68 %) genutzt (Destatis, Pressemitteilung Nr. 416 vom 24.11.2025). Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten sind in dieser amtlichen Erhebung nicht enthalten.

Im europäischen Vergleich liegt Deutschland leicht über dem Schnitt: 73,6 % der kleinen und mittleren Unternehmen erreichten 2025 mindestens ein grundlegendes Niveau digitaler Intensität, im EU-Durchschnitt 71,4 %. Ziel der EU für 2030 sind 90 % (Digital Decade Country Report 2026 für Deutschland). Gemessen wird dabei, wie viele verschiedene digitale Techniken ein Unternehmen nutzt, etwa Cloud, Online-Verkauf oder KI.

Vorteile und Hürden

VorteileHürden
Weniger doppelte Eingaben und SuchzeitenZeit für Auswahl, Einrichtung und Schulung
Weniger Fehler durch automatische Prüfungenlaufende Kosten für Software und Abos
Arbeiten von unterwegs und im HomeofficeAbhängigkeit von Anbietern und Internetverbindung
Schnellere Antworten an KundenDatenschutz und IT-Sicherheit müssen mitwachsen
Bessere Zahlen für EntscheidungenWiderstand, wenn Beschäftigte nicht einbezogen werden

Rechtlicher Rahmen

Mehrere Vorschriften treiben die Digitalisierung voran oder setzen ihr Grenzen. Für kleine Betriebe sind vor allem diese wichtig:

ThemaWas giltGrundlage
E-RechnungEmpfang seit 2025 Pflicht, Ausstellung zwischen Unternehmen schrittweise 2027 und 2028§§ 14, 27 Abs. 38 UStG, siehe E-Rechnung
Digitale BuchführungAufzeichnungen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet; Belege 8 Jahre aufbewahren§§ 146, 147 AO
Datenschutzjede Verarbeitung personenbezogener Daten braucht eine Rechtsgrundlage; Verträge mit Cloud-AnbieternDSGVO, siehe DSGVO
BarrierefreiheitOnline-Angebote für Verbraucher müssen seit 28.06.2025 barrierefrei sein; Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen ausgenommen§§ 1, 3 Abs. 3 BFSG
IT-Sicherheit (NIS2)Pflichten für „wichtige Einrichtungen“ in bestimmten Branchen ab 50 Beschäftigten oder mehr als 10 Mio. € Umsatz und Bilanzsumme; kleinere Betriebe betrifft es meist nur als Zulieferer§ 28 BSIG
KIWer KI-Systeme beruflich nutzt, ergreift Maßnahmen, um die KI-Kompetenz der Beschäftigten zu fördern (Fassung seit Juli 2026)Art. 4 KI-Verordnung, siehe KI im Unternehmen

IT-Sicherheit von Anfang an

  • Regelmäßige Datensicherung, mindestens eine Kopie getrennt vom Netzwerk, und gelegentlich die Wiederherstellung testen.
  • Updates für Betriebssystem, Programme und Router zeitnah einspielen.
  • Zwei-Faktor-Anmeldung für E-Mail, Bank, Cloud und Buchhaltung.
  • Passwortmanager statt wiederverwendeter Passwörter.
  • Beschäftigte zu Phishing-Mails und Betrugsanrufen schulen.
  • Mehr dazu unter IT-Sicherheit.

So gelingt der Einstieg

  1. Abläufe aufschreiben, die häufig vorkommen oder viel Zeit kosten.
  2. Den größten Engpass zuerst angehen, nicht alles gleichzeitig.
  3. Eine Lösung in kleinem Rahmen testen, mit den Menschen, die sie nutzen.
  4. Einführen, schulen und alte Wege abschalten.
  5. Wirkung prüfen, etwa an Durchlaufzeit, Fehlern oder Zahlungseingängen.

Ausführlich mit Kennzahlen und Beispielen steht das im Leitfaden Digitalisierung. Passende Software-Arten erklärt der Bereich Werkzeuge; für KI gibt es einen eigenen Abschnitt unter KI im Unternehmen.

Erfolg messen

KennzahlWas sie zeigt
Zeit vom Auftrag bis zur Rechnungob Abläufe ohne Liegezeiten funktionieren
Tage bis zum Zahlungseingangob Rechnungen schnell und vollständig beim Kunden ankommen
Anteil digital eingegangener Belegewie weit die Buchhaltung papierlos läuft
Fehler oder Rückfragen je 100 Vorgängeob die neue Lösung Qualität bringt
Suchzeit nach Unterlagenob die Ablage funktioniert

Wichtig ist, den Wert vor der Umstellung einmal festzuhalten. Nur dann lässt sich später zeigen, ob sich Zeit und Geld gelohnt haben.

Typische Fehler

  • Software vor Ablauf: Ein Programm wird gekauft, bevor klar ist, welchen Ablauf es verbessern soll.
  • Alles auf einmal: Zu viele Umstellungen gleichzeitig überfordern ein kleines Team.
  • Parallelwelten: Der alte Papierweg läuft weiter, und Daten werden doppelt gepflegt.
  • Ohne die Nutzer: Wer die Lösung täglich nutzen soll, wird nicht gefragt und nicht geschult.
  • Insellösungen: Programme, die keine Daten austauschen, erzeugen neue Medienbrüche.
  • Sicherheit vergessen: Datensicherung und Zugriffsrechte kommen erst nach dem ersten Vorfall.

Kostenfreie Hilfe und Förderung

Die Mittelstand-Digital Zentren des Bundeswirtschaftsministeriums bieten kleinen und mittleren Unternehmen kostenfreie Information, Workshops und Begleitung. Das bisherige Netzwerk läuft Ende 2026 aus; das neue Netzwerk soll sich stärker an Kleinst- und Kleinunternehmen richten, mit Trainern für KI und neu für Cybersicherheit (Bundeswirtschaftsministerium, Pressemitteilung vom 23.12.2025). Dazu kommen Beratungsangebote von IHK und Handwerkskammer sowie Förderprogramme der Länder.

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Wann eine Beratung sinnvoll ist

  • Auswahl und Einführung von Software: IHK, Handwerkskammer oder unabhängige IT-Beratung
  • Datenschutz bei neuen Systemen: Datenschutzbeauftragter oder Aufsichtsbehörde des Landes
  • Steuerlich relevante Systeme (Kasse, Buchhaltung, Archiv): Steuerberatung

Häufige Fragen

Wie viele kleine Unternehmen nutzen die Cloud?

2025 waren es 51 % der Unternehmen mit 10 bis 49 Beschäftigten, gegenüber 86 % der Großunternehmen (Destatis). Kleinstbetriebe werden in dieser Erhebung nicht erfasst.

Wo bekommen kleine Betriebe kostenlose Hilfe bei der Digitalisierung?

Bei den Mittelstand-Digital Zentren des Bundeswirtschaftsministeriums, deren Angebote kostenfrei sind, sowie bei IHK und Handwerkskammer. Das Netzwerk der Zentren wird zum Jahreswechsel 2026/2027 neu aufgestellt, mit stärkerem Blick auf Kleinstbetriebe.

Betrifft NIS2 auch kleine Unternehmen?

Direkt meist nicht: Die Pflichten gelten für Einrichtungen bestimmter Branchen ab 50 Beschäftigten oder mit mehr als 10 Mio. € Umsatz und Bilanzsumme (§ 28 BSIG). Kleinere Betriebe spüren sie aber, wenn große Kunden von ihren Zulieferern Sicherheitsmaßnahmen verlangen.

Quellen

  1. Statistik Jedes zweite Unternehmen nutzt kostenpflichtige Cloud-ServicesPressemitteilung Nr. 416, Erhebung IKT in Unternehmen 2025 · Statistisches Bundesamt · Stand 24.11.2025
  2. Statistik Digital Decade Short Country Report 2026: GermanyS. 2, SMEs with at least a basic level of digital intensity · Europäische Kommission (Anhang zu COM(2026) 288) · abgerufen 16.10.2026
  3. Behörde Förderaufruf für ein neues bundesweites Netzwerk der Mittelstand-Digital ZentrenPressemitteilung · Bundesministerium für Wirtschaft und Energie · Stand 23.12.2025
  4. Gesetz BSI-Gesetz, § 28§ 28 Abs. 2 BSIG · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 16.10.2026
  5. Gesetz Umsatzsteuergesetz§§ 14, 27 Abs. 38 UStG · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 16.10.2026
  6. Gesetz Barrierefreiheitsstärkungsgesetz§§ 1, 3 Abs. 3 BFSG · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 16.10.2026
  7. Gesetz Abgabenordnung§§ 146, 147 AO · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 16.10.2026

Aktualisiert am 21.10.2026 · Geprüft am 21.10.2026 · Redaktion arbeitdigital

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