Kurz beantwortet
Jede Zahl, Frist und Regel auf arbeitdigital ist belegt: mit dem Gesetz, der zuständigen Behörde, der amtlichen Statistik oder der Fachliteratur. Texte entstehen unter Zuhilfenahme von KI-Werkzeugen und erscheinen erst, nachdem ein Mensch sie geprüft und freigegeben hat. Jede Seite zeigt, wann sie zuletzt aktualisiert und geprüft wurde; Fehler werden sichtbar korrigiert.
Quellen
Belegt wird mit Primärquellen: Gesetzen und Verordnungen von Bund und EU in der jeweils geltenden Fassung, Veröffentlichungen von Behörden und Kammern, amtlicher Statistik wie der des Statistischen Bundesamts und Fachliteratur. Am Ende jeder Seite stehen unter „Quellen“ die genutzten Fundstellen mit Link und Datum. So lässt sich jede Angabe am Original nachprüfen.
Websites von Unternehmen sind kein Beleg für Zahlen oder Rechtsfragen. Was sich nicht belegen lässt, steht nicht auf arbeitdigital oder ist ausdrücklich als Einschätzung gekennzeichnet.
Werte mit Stichtag und Prüftermin
Beträge, Grenzen und Fristen wie Mindestlohn, Minijob-Grenze oder Kündigungsfristen ändern sich regelmäßig, viele zum 1. Januar. Jeder dieser Werte hat deshalb eine Fundstelle, ein Datum, ab dem er gilt, und einen festen Termin, an dem die Quelle erneut geprüft wird. Ändert sich ein Wert, ist er auf allen Seiten zugleich aktuell, auch in der Werte-Tabelle. Frühere Werte bleiben dort mit Datum nachvollziehbar.
Fachliches Gegenlesen
Texte zu Steuern, Lohn und Finanzen liest vor der Veröffentlichung eine Finanzcontrollerin fachlich gegen. Eine Steuerberatung ersetzt das nicht. Diese Seiten bleiben deshalb bei den allgemeinen Regeln und verweisen für den eigenen Fall auf die Beratung.
Einsatz von KI-Werkzeugen
Bei Recherche und Schreiben helfen KI-Werkzeuge. Grundlage bleiben die genannten Quellen; jede Fundstelle wird am Originaltext geprüft. Eine neue Seite oder eine inhaltliche Änderung erscheint erst, wenn ein Mensch sie gelesen und freigegeben hat. Darauf weist unter jedem Artikel der Satz „Unter Zuhilfenahme von KI-Werkzeugen erstellt“ hin.
Aktualisiert und geprüft
Unter jedem Artikel stehen zwei Daten. „Aktualisiert am“ zeigt, wann sich der Inhalt zuletzt geändert hat. „Geprüft am“ zeigt, wann die Seite zuletzt mit ihren Quellen abgeglichen wurde, auch wenn dabei nichts zu ändern war.
arbeitdigital erscheint seit 2018. Ältere Beiträge, die 2026 in die neue Website übernommen wurden, sind geprüft und überarbeitet: Aussagen ohne Beleg wurden belegt oder gestrichen, veraltete Angaben ersetzt.
Fehler und Korrekturen
Unter jedem Artikel führt „Fehler melden“ zum Formular. Jeder Hinweis wird an der Quelle geprüft. Stimmt eine Angabe nicht, wird sie korrigiert. Inhaltliche Korrekturen stehen mit Datum auf der Seite selbst und in der Liste der Korrekturen. Wer einen Fehler meldet, wird nicht namentlich genannt.
Sprache und Aufbau
Jede Seite beginnt mit einer kurzen Antwort, danach folgen Einzelheiten, Tabellen und häufige Fragen. Die Texte sind sachlich, ohne Werbesprache und ohne Ranglisten, die schnell veralten. Fachbegriffe erklärt das Lexikon mit Beispielen aus dem Betriebsalltag.
Grenzen
arbeitdigital ist ein Nachschlagewerk und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Seiten zu Steuern, Recht und Versicherungen nennen im Abschnitt „Wann eine Beratung sinnvoll ist“, an wen man sich mit dem eigenen Fall wenden kann. Maßgeblich ist immer die genannte Fundstelle.