Personal und Team

Mit dem ersten Mitarbeiter wird der Betrieb zum Arbeitgeber. Was dann Pflicht ist und wie kleine Teams gut zusammenarbeiten, von der Suche bis zum Ausscheiden.

Kurz beantwortet

Wer zum ersten Mal jemanden einstellt, braucht eine Betriebsnummer, meldet die Person zur Sozialversicherung an, händigt die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich aus und zahlt mindestens den Mindestlohn von 13,90 € je Stunde. Dazu kommen Urlaub von mindestens 24 Werktagen, Lohnsteuer-Anmeldung, Gefährdungsbeurteilung und Arbeitszeiterfassung.

Der erste Mitarbeiter: Schritt für Schritt

  1. Betriebsnummer bei der Bundesagentur für Arbeit elektronisch beantragen (§ 18i SGB IV); dazu braucht es die Unternehmensnummer der Berufsgenossenschaft.
  2. Arbeitsvertrag und Nachweis: Name und Anschrift, Entgelt und Arbeitszeit spätestens am ersten Arbeitstag schriftlich aushändigen, weitere Angaben binnen sieben Tagen bzw. eines Monats (§ 2 Abs. 1 NachwG).
  3. Anmeldung zur Sozialversicherung bei der Krankenkasse mit Beginn der Beschäftigung (§ 28a Abs. 1 SGB IV), bei Minijobs bei der Minijob-Zentrale.
  4. Lohnabrechnung: Lohnsteuer-Anmeldung bis zum 10. des Folgezeitraums, Beiträge zum drittletzten Bankarbeitstag; Termine unter Unternehmen führen.
  5. Arbeitsschutz: Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung, Erste Hilfe, siehe Büro und Arbeitsplatz.
  6. Arbeitszeit erfassen: Nach dem Bundesarbeitsgericht müssen Arbeitgeber die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten erfassen (Beschluss vom 13.09.2022, 1 ABR 22/21); für Minijobber schreibt das Mindestlohngesetz Beginn, Ende und Dauer ausdrücklich vor, binnen sieben Tagen und mit zwei Jahren Aufbewahrung (§ 17 Abs. 1 MiLoG).

Wichtige Werte

Mindestlohn
13,90 € je Stundebrutto
gilt ab 1.1.2026 · § 1 Nr. 1 MiLoV5 v. 05.11.2025
Minijob-Grenze
603 € im Monatregelmäßiger Verdienst
gilt ab 1.1.2026 · § 8 Abs. 1a SGB IV

Ab 1.1.2027

Mindestlohn: 14,60 €beschlossen
Minijob-Grenze: 633 €beschlossen

Gut zusammenarbeiten im kleinen Team

In kleinen Betrieben hängt viel an wenigen Menschen. Klare Zuständigkeiten, kurze regelmäßige Abstimmungen und eine Person, die bei Konflikten zwischen Bereichen vermittelt, verhindern, dass Informationen verloren gehen. Wer Aufgaben gut priorisiert, Erfolge gemeinsam feiert und faire Extras bietet, hält Mitarbeiter länger. Die Seiten unten zeigen, wie das konkret geht.

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Wann eine Beratung sinnvoll ist

  • Lohnabrechnung und Steuer: Steuerberatung oder Lohnbüro
  • Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung: Fachanwalt für Arbeitsrecht, Arbeitgeberverband oder Kammer
  • Sozialversicherung und Minijob: Krankenkasse, Minijob-Zentrale

Häufige Fragen

Was muss ich beim ersten Mitarbeiter beachten?

Betriebsnummer beantragen, Arbeitsbedingungen schriftlich aushändigen, zur Sozialversicherung anmelden, Lohnsteuer anmelden und abführen, Mindestlohn zahlen, Gefährdungsbeurteilung machen und die Arbeitszeit erfassen.

Brauche ich einen schriftlichen Arbeitsvertrag?

Ein Arbeitsvertrag kann formfrei geschlossen werden. Die wesentlichen Arbeitsbedingungen müssen aber nachgewiesen werden, Entgelt und Arbeitszeit spätestens am ersten Arbeitstag (§ 2 Abs. 1 NachwG). Der Nachweis ist auch in Textform möglich, etwa per E-Mail, wenn die Beschäftigten den Empfang bestätigen.

Wie viel Urlaub steht Beschäftigten mindestens zu?

24 Werktage im Jahr bei einer Sechstagewoche (§ 3 BUrlG), also 20 Arbeitstage bei fünf Arbeitstagen pro Woche. Bei Teilzeit an weniger Tagen entsprechend weniger.

Quellen

  1. Gesetz SGB IV§§ 18i, 28a SGB IV · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 16.10.2026
  2. Gesetz Nachweisgesetz, § 2§ 2 Abs. 1 NachwG · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 16.10.2026
  3. Gesetz Mindestlohngesetz, § 17§ 17 Abs. 1 MiLoG · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 16.10.2026
  4. Gesetz Bundesurlaubsgesetz, § 3§ 3 BUrlG · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 16.10.2026
  5. Behörde Beschluss vom 13. September 20221 ABR 22/21 · Bundesarbeitsgericht · abgerufen 16.10.2026

Aktualisiert am 16.10.2026 · Geprüft am 21.10.2026 · Redaktion arbeitdigital

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