Kurz beantwortet
Einen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice gibt es nicht; Betrieb und Beschäftigte vereinbaren es, am besten schriftlich. Arbeitszeitgesetz, Arbeitsschutz und Datenschutz gelten auch zu Hause, die Unfallversicherung ebenso. Steuerlich können 6 € je Homeoffice-Tag abgesetzt werden, höchstens 1.260 € im Jahr.
Homeoffice in Zahlen
2025 arbeiteten 25 Prozent aller Erwerbstätigen zumindest gelegentlich im Homeoffice, nach 24 Prozent im Jahr 2024 und 13 Prozent vor der Corona-Pandemie 2019. Knapp die Hälfte von ihnen arbeitete an weniger als der Hälfte der Arbeitstage zu Hause, ein Viertel ausschließlich. In kleinen Unternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten lag der Anteil bei 19 Prozent, in großen ab 250 bei 35 Prozent. Sehr verbreitet ist Homeoffice in IT-Dienstleistungen und Unternehmensberatung (je 74 Prozent), selten in Gastronomie (6 Prozent) und Einzelhandel (10 Prozent). Das zeigen Erstergebnisse des Mikrozensus, die das Statistische Bundesamt im April 2026 veröffentlicht hat.
Homeoffice, Telearbeit und mobiles Arbeiten
| Form | Was gemeint ist | Was gilt |
|---|---|---|
| Telearbeitsplatz | vom Arbeitgeber fest eingerichteter Bildschirmarbeitsplatz in der Wohnung, mit vereinbarter Arbeitszeit und gestellter Ausstattung | Teile der Arbeitsstättenverordnung (§ 1 Abs. 4, § 2 Abs. 7 ArbStättV) |
| Homeoffice | Arbeit von zu Hause ohne fest eingerichteten Telearbeitsplatz, oft tageweise | Arbeitsschutz- und Arbeitszeitgesetz, nicht die Arbeitsstättenverordnung |
| Mobiles Arbeiten | Arbeit an wechselnden Orten, etwa unterwegs, beim Kunden oder im Coworking | wie Homeoffice |
Im Alltag werden die Begriffe oft gleich verwendet. Für die Pflichten des Arbeitgebers macht die Unterscheidung aber einen Unterschied. Mehr zu Arbeitsplätzen allgemein steht unter Büro und Arbeitsplatz, zum Arbeiten unterwegs unter Ortsunabhängig arbeiten.
Vorteile und Nachteile
| Vorteile | Nachteile | |
|---|---|---|
| Für Beschäftigte | kein Pendeln, mehr Zeit und weniger Kosten; Familie und Beruf lassen sich leichter vereinbaren; ruhiges Arbeiten ohne Unterbrechungen im Büro | weniger Kontakt zu Kolleginnen und Kollegen; Arbeit und Freizeit verschwimmen; Ablenkung durch Haushalt und Familie; Platz und Ausstattung fehlen oft |
| Für den Betrieb | Attraktivität bei Bewerbern; weniger Bürofläche nötig; weniger Ausfall bei Terminen oder Betreuung; größeres Einzugsgebiet bei der Personalsuche | Abstimmung und Wissensaustausch brauchen mehr Planung; Führung auf Distanz ist anspruchsvoller; Kosten für Technik und Datenschutz |
Was eine Homeoffice-Vereinbarung regeln sollte
Einen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice gibt es nicht, es beruht auf Vereinbarung. Im kleinen Betrieb genügt meist eine kurze Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag. Gibt es einen Betriebsrat, bestimmt er bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit mit (§ 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG). Wie Beschäftigte Homeoffice beim Arbeitgeber beantragen, steht unter Homeoffice beantragen.
- Umfang: an welchen Tagen oder wie viele Tage im Monat, wer wann im Betrieb sein muss
- Ort: nur die eigene Wohnung oder auch andere Orte, im Inland oder auch im Ausland
- Arbeitszeit und Erreichbarkeit: Kernzeiten, Erfassung der Arbeitszeit, Regeln für Abende und Wochenenden
- Ausstattung: welche Geräte der Betrieb stellt, ob private Geräte genutzt werden dürfen, wer Reparaturen zahlt
- Kosten: ob und wie Strom, Internet oder Möbel bezuschusst werden
- Datenschutz und IT-Sicherheit: Zugang über gesicherte Verbindung, Bildschirmsperre, Umgang mit Papierunterlagen
- Arbeitsschutz: Unterweisung zur Einrichtung des Arbeitsplatzes, Ansprechpartner bei Problemen
- Beendigung: ob und mit welcher Frist die Vereinbarung beendet werden kann
Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeit
Das Arbeitszeitgesetz gilt zu Hause genauso wie im Betrieb. Die werktägliche Arbeitszeit darf acht Stunden nicht überschreiten; zehn Stunden sind möglich, wenn im Durchschnitt von sechs Monaten oder 24 Wochen acht Stunden nicht überschritten werden (§ 3 ArbZG). Nach mehr als sechs Stunden sind 30 Minuten Pause Pflicht, nach mehr als neun Stunden 45 Minuten (§ 4 ArbZG). Zwischen Feierabend und Arbeitsbeginn liegen mindestens elf Stunden Ruhezeit (§ 5 Abs. 1 ArbZG). Wer abends um 23 Uhr noch E-Mails bearbeitet, sollte also nicht um 8 Uhr wieder anfangen.
Arbeitgeber müssen die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten erfassen. Das hat das Bundesarbeitsgericht 2022 aus dem Arbeitsschutzgesetz abgeleitet (BAG, Beschluss vom 13. September 2022, 1 ABR 22/21, zu § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG). Im Homeoffice genügt dazu ein einfaches System, etwa eine App oder eine Tabelle, in die Beschäftigte Beginn, Ende und Pausen eintragen.
Arbeitsschutz und Unfallversicherung
Auch im Homeoffice muss der Arbeitgeber die Gefährdungen beurteilen und die Beschäftigten unterweisen (§§ 5, 12 ArbSchG). In die Wohnung kommen darf er dafür nur mit Zustimmung. In der Praxis hilft eine Checkliste, mit der Beschäftigte ihren Arbeitsplatz selbst prüfen: Tisch und Stuhl, Licht, Bildschirmhöhe, Kabel, Ruhe. Die Kosten für nötige Arbeitsschutzmaßnahmen darf der Arbeitgeber nicht auf die Beschäftigten abwälzen (§ 3 Abs. 3 ArbSchG).
Unfallversichert sind Beschäftigte zu Hause im gleichen Umfang wie im Betrieb (§ 8 Abs. 1 Satz 3 SGB VII), also bei der Arbeit selbst und auf Wegen, die damit zusammenhängen. Versichert ist auch der Weg, um ein Kind in die Kita oder zur Tagesmutter zu bringen und abzuholen, wenn man danach zu Hause arbeitet (§ 8 Abs. 2 Nr. 2a SGB VII). Private Tätigkeiten wie Kochen oder Wäschewaschen sind nicht versichert.
Datenschutz und IT-Sicherheit
- Zugang zu Firmendaten nur über eine gesicherte Verbindung, etwa VPN, und mit Zwei-Faktor-Anmeldung
- Dienstgeräte verschlüsseln, aktuelle Updates, keine Mitnutzung durch Familienmitglieder
- Bildschirm sperren, wenn man den Platz verlässt; bei Telefonaten mit Kundendaten auf Mithörer achten
- Papier mit personenbezogenen Daten verschlossen aufbewahren und nicht im Hausmüll entsorgen
- Private Geräte nur nach klarer Regel nutzen, wenn überhaupt
Der Betrieb bleibt für den Schutz der Daten verantwortlich und muss angemessene technische und organisatorische Maßnahmen treffen. Mehr dazu steht unter IT-Sicherheit.
Kosten und Steuern
| Was | Wie viel | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Homeoffice-Pauschale | 6 € je Tag, höchstens 1.260 € im Jahr | die Arbeit wird überwiegend zu Hause erledigt und die erste Tätigkeitsstätte nicht aufgesucht; ohne anderen Arbeitsplatz auch an Tagen mit Auswärtsterminen (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG) |
| Häusliches Arbeitszimmer | tatsächliche Kosten oder Jahrespauschale 1.260 € | nur, wenn das Arbeitszimmer der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit ist; nicht zusammen mit der Homeoffice-Pauschale (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG) |
| Arbeitsmittel | Kosten für Schreibtisch, Stuhl, Computer | als Werbungskosten oder Betriebsausgaben, über der GWG-Grenze verteilt über die Nutzungsdauer |
| Dienstgeräte privat nutzen | steuerfrei | Computer, Telefon und Software gehören dem Arbeitgeber (§ 3 Nr. 45 EStG) |
Die Pauschalen gelten für Beschäftigte und für Selbstständige gleichermaßen. Wer an einem Tag zuerst zu Hause und dann im Büro arbeitet, kann für diesen Tag in der Regel nur die Fahrt absetzen, nicht die Pauschale. Was bei Fahrten und Reisen gilt, steht unter Dienstreise.
Produktiv arbeiten zu Hause
- Feste Zeiten: Arbeitsbeginn, Pausen und Feierabend festlegen und mit dem Team abstimmen. Wer sein Leistungshoch kennt, legt schwierige Aufgaben in diese Zeit.
- Eigener Arbeitsplatz: wenn möglich ein eigener Raum oder zumindest ein fester Tisch, nicht das Sofa oder das Schlafzimmer. Am Ende des Tages Laptop zuklappen und Unterlagen wegräumen.
- Aufgeräumter Tisch: Unterlagen nach einem einfachen System sortieren: sofort erledigen, weitergeben, ablegen, später entscheiden, wegwerfen.
- Ablenkung begrenzen: Mit Familie oder Mitbewohnern klare Zeichen vereinbaren, etwa: Ist die Tür zu, bitte nicht stören. Handy und soziale Netzwerke nur in Pausen.
- Zeitinseln im Kalender: feste Blöcke für konzentrierte Arbeit eintragen, in denen keine Termine und Nachrichten stattfinden.
- Pausen und Bewegung: zur Mittagspause den Arbeitsplatz verlassen, zwischendurch aufstehen, kurze Übungen, siehe Bürogymnastik.
- Essen und Trinken: ohne Kollegen, die zum Mittagessen abholen, wird das leicht vergessen. Ein fester Zeitpunkt hilft.
- Arbeitskleidung light: Wer sich morgens umzieht, als könnte jederzeit eine Videokonferenz kommen, kommt leichter in den Arbeitsmodus.
- Unliebsames nicht bis abends schieben: lieber eine unangenehme Aufgabe in kleine Teile zerlegen und früh am Tag beginnen.
- Werkzeuge nutzen: eine Aufgabenliste, ein gemeinsames Aufgaben- oder Projektwerkzeug im Team, siehe Aufgaben priorisieren.
Gesund bleiben und abschalten
Im Homeoffice fallen der Weg zur Arbeit, das Gespräch auf dem Flur und der klare Feierabend weg. Manche fühlen sich einsam, andere arbeiten zu lange, weil der Laptop immer in Reichweite ist. Wer Kinder betreut oder Angehörige pflegt, steht oft zusätzlich unter Druck. Das lässt sich auffangen:
- Ein Ritual für Beginn und Ende des Arbeitstags, zum Beispiel ein kurzer Spaziergang als „Arbeitsweg“
- Dienstliche Benachrichtigungen auf dem Handy nach Feierabend ausschalten
- Regelmäßig mit Kolleginnen und Kollegen sprechen, nicht nur schreiben; auch mal ohne Anlass
- Präsenztage für Austausch, Einarbeitung und Teamtreffen nutzen
- Private Kontakte und Freizeit bewusst planen
- Überlastung offen ansprechen, statt sie mit Mehrarbeit am Abend auszugleichen
Tipps für Führung auf Distanz
- Feste Termine: ein kurzes Teamtreffen pro Woche und regelmäßige Einzelgespräche
- Ergebnisse und Ziele vereinbaren statt Anwesenheit zu kontrollieren
- Klare Kanäle: wofür Chat, wofür E-Mail, wofür Telefon
- Erreichbarkeitszeiten respektieren, auch die eigenen
- Neue Beschäftigte in den ersten Wochen öfter im Betrieb einarbeiten
Homeoffice für Selbstständige
Für viele Gründerinnen und Gründer ist die eigene Wohnung der erste Arbeitsplatz. Dabei gelten die gleichen Pauschalen wie für Beschäftigte. Kommen Kunden ins Haus oder werden Waren gelagert, lohnt ein Blick in den Mietvertrag und gegebenenfalls ein Gespräch mit dem Vermieter. Wer ein Gewerbe anmeldet, gibt die Wohnung als Betriebsstätte an, siehe Gewerbe anmelden.
Wann eine Beratung sinnvoll ist
- Vereinbarung und Arbeitszeitregeln: Arbeitgeberverband, Kammer oder Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Steuerliche Fragen zu Arbeitszimmer und Pauschalen: Steuerberatung
- Arbeitsschutz und Gefährdungsbeurteilung: Berufsgenossenschaft, Fachkraft für Arbeitssicherheit
Häufige Fragen
Gibt es einen Anspruch auf Homeoffice?
Nein, ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch besteht nicht. Homeoffice beruht auf einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber, auf einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag.
Wie hoch ist die Homeoffice-Pauschale?
6 € für jeden Tag, an dem die Arbeit überwiegend zu Hause erledigt wird, höchstens 1.260 € im Jahr (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG).
Bin ich im Homeoffice unfallversichert?
Ja, bei der beruflichen Tätigkeit im gleichen Umfang wie im Betrieb, und auch auf dem Weg, um ein Kind in die Betreuung zu bringen (§ 8 SGB VII). Private Tätigkeiten sind nicht versichert.
Muss der Arbeitgeber die Arbeitszeit im Homeoffice erfassen?
Ja. Nach dem Bundesarbeitsgericht müssen Arbeitgeber die Arbeitszeit erfassen, auch im Homeoffice (BAG, 1 ABR 22/21). Die Erfassung kann den Beschäftigten übertragen werden.
Muss der Arbeitgeber Schreibtisch und Stuhl bezahlen?
Für einen fest eingerichteten Telearbeitsplatz stellt der Arbeitgeber die Ausstattung (§ 2 Abs. 7 ArbStättV). Für gelegentliches Homeoffice gibt es keine allgemeine Regel; was der Betrieb stellt oder bezuschusst, sollte die Vereinbarung festlegen.
Gelten Pausen und Ruhezeiten auch zu Hause?
Ja. Das Arbeitszeitgesetz gilt unabhängig vom Ort: Pausen nach § 4 ArbZG und elf Stunden Ruhezeit nach § 5 ArbZG.
Quellen
- Statistik Anteil leicht gestiegen: 25 % der Erwerbstätigen arbeiteten 2025 im Homeoffice
- Gesetz Arbeitszeitgesetz
- Gesetz Arbeitsschutzgesetz
- Gesetz Arbeitsstättenverordnung
- Gesetz SGB VII, § 8
- Gesetz Einkommensteuergesetz
- Gesetz Betriebsverfassungsgesetz, § 87
- Behörde Einführung elektronischer Zeiterfassung – Initiativrecht des Betriebsrats
Mehr dazu
- Homeoffice beantragen Homeoffice beim Arbeitgeber beantragen
- Ortsunabhängig arbeiten Mobil, remote und im Coworking arbeiten
- Bürogymnastik Übungen für zwischendurch