Homeoffice beantragen

Einen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice gibt es nicht. Wer von zu Hause arbeiten möchte, muss den Arbeitgeber also überzeugen. Wie man sich vorbereitet, welche Argumente zählen und wie ein Antrag aussehen kann.

Kurz beantwortet

Am besten gelingt der Antrag mit guter Vorbereitung: einen ruhigen Arbeitsplatz und stabiles Internet sicherstellen, die Vorteile aus Sicht des Betriebs darlegen, konkrete Regeln für Erreichbarkeit und Ergebnisse vorschlagen und eine Testphase von einigen Wochen anbieten. Die Vereinbarung sollte schriftlich festgehalten werden.

Gibt es ein Recht auf Homeoffice?

Nein. Weder das Arbeitszeitgesetz noch ein anderes Gesetz gibt Beschäftigten allgemein das Recht, von zu Hause zu arbeiten. Homeoffice kann sich aber aus dem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag ergeben. Ein Blick in diese Unterlagen lohnt sich vor jedem Gespräch. Gibt es einen Betriebsrat, kennt er die Regeln im Betrieb und bestimmt bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit mit (§ 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG).

Voraussetzungen schaffen

Wer Homeoffice beantragen will, sollte vorher prüfen, ob die Arbeit zu Hause wirklich gut funktionieren kann. Je mehr der folgenden Punkte erfüllt sind, desto leichter fällt die Zusage:

  • Ein ruhiger Arbeitsplatz, an dem man ungestört arbeiten und telefonieren kann, am besten ein eigenes Zimmer mit Tür
  • Schreibtisch und Stuhl, die längeres Arbeiten erlauben
  • Stabiles Internet, das auch Videokonferenzen trägt
  • Ein Ort, an dem vertrauliche Unterlagen und Bildschirm für andere nicht einsehbar sind
  • Kinderbetreuung während der Arbeitszeit ist geregelt; Homeoffice ersetzt keine Betreuung
  • Die eigenen Aufgaben lassen sich größtenteils am Rechner und ohne Anwesenheit erledigen

Homeoffice-Antrag begründen: mit den Augen des Betriebs denken

Der Arbeitgeber fragt sich vor allem: Bleibt die Arbeit gleich gut, ist die Person erreichbar, sind die Daten sicher, und was kostet es? Gute Argumente beantworten diese Fragen, statt nur die eigenen Vorteile aufzuzählen.

  • Mehr Zeit für die Arbeit: Der Arbeitsweg entfällt. Ein Teil der gewonnenen Zeit kann für konzentrierte Aufgaben genutzt werden.
  • Ruhe für Konzentrationsarbeit: Texte, Auswertungen oder Planungen gelingen zu Hause oft ungestörter als im Großraumbüro.
  • Flexibilität bei Terminen: Handwerker oder Arzttermine lassen sich leichter einplanen, ohne gleich einen Urlaubstag zu nehmen.
  • Platz im Büro: Wer nicht jeden Tag da ist, kann sich mit anderen einen Arbeitsplatz teilen.
  • Zufriedenheit und Bindung: Homeoffice ist für viele Beschäftigte ein wichtiges Merkmal eines guten Arbeitgebers, siehe Mitarbeiterbindung.
  • Erfahrung im Betrieb: Wenn Kolleginnen oder Kollegen schon zeitweise von zu Hause arbeiten oder es während der Pandemie gut funktioniert hat, ist das ein starkes Argument.

Das Gespräch vorbereiten

  1. Termin vereinbaren statt zwischen Tür und Angel zu fragen, gern im Rahmen eines Mitarbeitergesprächs.
  2. Konkreten Vorschlag mitbringen: wie viele Tage, welche Tage, welche Aufgaben zu Hause, welche im Büro.
  3. Erreichbarkeit zusagen: Kernzeiten, Telefon und Chat, Teilnahme an Teamterminen.
  4. Ergebnisse sichtbar machen: etwa wöchentliche kurze Abstimmung oder eine Aufgabenliste, die das Team einsehen kann.
  5. Bedenken vorwegnehmen: Datenschutz, Geräte, Arbeitszeiterfassung. Wer dafür eine Lösung vorschlägt, nimmt dem Gegenüber Arbeit ab.
  6. Testphase anbieten: zum Beispiel ein Tag pro Woche für drei Monate, danach gemeinsame Auswertung.
  7. Schriftlich festhalten: Was vereinbart ist, gehört in eine kurze Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag, siehe was eine Homeoffice-Vereinbarung regeln sollte.

Muster für einen Homeoffice-Antrag

Ein schriftlicher Antrag ist nicht vorgeschrieben, hilft aber, den Vorschlag klar zu machen. Er kann nach dem Gespräch folgen oder als Grundlage dafür dienen:

Muster

Antrag auf Arbeit im Homeoffice

Betreff: Antrag auf Arbeit im Homeoffice

Sehr geehrte Frau [Name],

wie in unserem Gespräch am [Datum] besprochen, beantrage ich, ab dem [Datum] an [Anzahl] Tagen pro Woche, vorzugsweise [Wochentage], von zu Hause aus zu arbeiten. Zu Hause steht mir ein ruhiger Arbeitsplatz mit stabiler Internetverbindung zur Verfügung. Ich bin in der Kernzeit von [Uhrzeit] bis [Uhrzeit] telefonisch und per [Chat-Programm] erreichbar und nehme an allen Teamterminen teil. Meine Arbeitszeit erfasse ich wie gewohnt.

Zu Hause möchte ich vor allem [Aufgaben] erledigen. Termine mit Kunden und Abstimmungen im Team lege ich auf die Bürotage.

Ich schlage eine Testphase von drei Monaten vor, nach der wir gemeinsam auswerten, wie es läuft. Über eine Rückmeldung bis zum [Datum] freue ich mich.

Mit freundlichen Grüßen
[Name]

Wenn der Arbeitgeber Nein sagt

Ohne Regelung in Vertrag, Betriebs- oder Tarifvertrag kann der Arbeitgeber den Wunsch ablehnen. Sinnvoll ist dann, nach den Gründen zu fragen und zu klären, was sich ändern müsste: andere Aufgaben, bessere Ausstattung, ein späterer Zeitpunkt. Manchmal ist ein kleinerer Schritt möglich, etwa einzelne Tage für konzentrierte Aufgaben oder flexible Arbeitszeiten statt Homeoffice. Wer schwerbehindert ist und das Homeoffice wegen der Behinderung braucht, kann sich an die Schwerbehindertenvertretung oder das Integrationsamt wenden.

Was im Homeoffice dann gilt

  • Arbeitszeit, Pausen und elf Stunden Ruhezeit nach dem Arbeitszeitgesetz
  • Unfallversicherung bei der Arbeit und auf dem Weg zur Kinderbetreuung (§ 8 SGB VII)
  • Steuerlich 6 € je Homeoffice-Tag, höchstens 1.260 € im Jahr (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG)
  • Datenschutz und IT-Regeln des Betriebs

Mehr dazu steht unter Homeoffice.

Häufige Fragen

Kann ich Homeoffice einfordern?

Nur, wenn es Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag vorsehen. Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht.

Wie begründe ich den Antrag auf Homeoffice?

Mit Argumenten aus Sicht des Betriebs: gleich gute oder bessere Ergebnisse bei Konzentrationsaufgaben, feste Erreichbarkeit, gelöste Fragen zu Datenschutz und Geräten und eine Testphase mit Auswertung. Persönliche Gründe wie der lange Arbeitsweg dürfen dazukommen, tragen den Antrag aber selten allein.

Muss ich den Antrag schriftlich stellen?

Nein, ein Gespräch genügt. Ein kurzer schriftlicher Antrag macht den Vorschlag aber klarer, und das Ergebnis sollte schriftlich vereinbart werden.

Wie viele Homeoffice-Tage sind üblich?

Eine feste Zahl gibt es nicht. Viele Betriebe beginnen mit ein bis zwei Tagen pro Woche und passen das nach einer Testphase an.

Wie weise ich dem Finanzamt die Homeoffice-Tage nach?

Ein bestimmter Nachweis ist nicht vorgeschrieben. Es hilft, die Tage laufend in einem Kalender festzuhalten; fragt das Finanzamt nach, kann eine Bestätigung des Arbeitgebers oder die Homeoffice-Vereinbarung die Angaben stützen.

Kann der Arbeitgeber eine Homeoffice-Vereinbarung wieder beenden?

Das hängt davon ab, was vereinbart ist. Am besten wird schon in der Vereinbarung festgelegt, ob und mit welcher Frist sie beendet werden kann.

Quellen

  1. Gesetz Betriebsverfassungsgesetz, § 87§ 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 16.10.2026
  2. Gesetz SGB VII, § 8§ 8 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Nr. 2a SGB VII · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 16.10.2026
  3. Gesetz Einkommensteuergesetz, § 4§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 16.10.2026

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Aktualisiert am 21.10.2026 · Geprüft am 21.10.2026 · Redaktion arbeitdigital

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