Betriebsfeier

Sommerfest, Weihnachtsfeier oder Jubiläum: Eine Betriebsfeier stärkt das Team. Was steuerlich gilt, wie die Planung gelingt und welche Ideen auch mit kleinem Budget funktionieren.

Kurz beantwortet

Eine Betriebsfeier ist steuerlich eine Betriebsveranstaltung. Kosten bis 110 € je Teilnehmer und Feier bleiben für Beschäftigte steuer- und beitragsfrei, wenn alle Beschäftigten des Betriebs oder Betriebsteils teilnehmen dürfen, und zwar für bis zu zwei Feiern im Jahr (§ 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG).

Der Freibetrag im Detail

  • Höhe: 110 € je Veranstaltung und teilnehmendem Beschäftigten.
  • Was zählt: alle Kosten einschließlich Umsatzsteuer, auch Raummiete, Musik, Deko und Organisation, gleichmäßig auf alle Teilnehmer verteilt. Kosten für Begleitpersonen werden dem jeweiligen Beschäftigten zugerechnet.
  • Wie oft: für bis zu zwei Betriebsveranstaltungen im Jahr.
  • Bedingung: Die Teilnahme muss allen Angehörigen des Betriebs oder eines Betriebsteils offenstehen.
  • Darüber hinaus: Der Betrag über 110 € ist Arbeitslohn; der Arbeitgeber kann ihn pauschal mit 25 % versteuern (§ 40 Abs. 2 Nr. 2 EStG).

Beispiel: Ein Betrieb lädt zwölf Beschäftigte zur Weihnachtsfeier ein, zehn kommen, zwei bringen eine Begleitung mit. Die Feier kostet 1.200 € einschließlich Umsatzsteuer, also 100 € je Person. Wer allein kommt, liegt mit 100 € unter dem Freibetrag von 110 €; wer zu zweit kommt, dem werden 200 € zugerechnet, und der Teil über dem Freibetrag ist zu versteuern.

Firmenfeier organisieren: Anlass, Budget und Termin

Am Anfang steht die Frage, wofür die Feier gut sein soll: Danke sagen nach einem guten Jahr, ein Jubiläum, das Kennenlernen nach mehreren Neueinstellungen oder einfach Zeit miteinander. Daraus folgen Format und Budget. Wer den Freibetrag einhalten will, rechnet rückwärts: Teilnehmer mal 110 € ergibt den Rahmen für alles zusammen, also Essen, Getränke, Raum, Musik und Programm. Termine im Dezember sind schnell ausgebucht; wer im Sommer oder im Januar feiert, hat mehr Auswahl und oft bessere Preise.

Für eine hohe Teilnahme helfen ein früher Termin, eine kurze Abfrage zu Tag und Uhrzeit, ein Ort, der gut mit Bus und Bahn erreichbar ist, und ein Rahmen, der auch für Eltern, Teilzeitkräfte und Menschen ohne Alkohol attraktiv ist. Eine Feier während der Arbeitszeit, etwa ein längeres Mittagessen, erreicht oft mehr Leute als ein später Abend.

Zeitplan für die Betriebsfeier

WannWas
Drei Monate vorherAnlass, Budget und Rahmen festlegen, Termin abfragen, im Herbst den Ort für die Weihnachtsfeier reservieren
Acht Wochen vorherOrt und Verpflegung buchen, Programm festlegen, Stornobedingungen prüfen
Vier Wochen vorherEinladung mit Ort, Zeit, Ablauf, Begleitpersonen und Rückmeldefrist verschicken
Eine Woche vorherTeilnehmerzahl und Essenswünsche an den Ort geben, Heimweg und Ansprechperson für den Abend klären
DanachDanke sagen, Rückmeldung einholen, Kosten je Teilnehmer für die Lohnabrechnung festhalten

Ort und Verpflegung

OrtVorteilWorauf achten
Im eigenen Betriebgünstig, vertraut, keine AnreiseAufbau, Aufräumen und Getränke selbst organisieren
Restaurant oder GaststätteEssen und Service aus einer HandMenü vorab festlegen, Getränkepauschale vereinbaren
Eventlocation oder KochschuleProgramm und Essen verbindenMindestumsatz, Stornobedingungen
Im Freien (Biergarten, Park, Hof)entspannte Stimmung im SommerSchlechtwetterplan, Genehmigungen bei öffentlichen Flächen

Beim Essen an vegetarische und vegane Angebote, Allergien und Unverträglichkeiten sowie religiöse Speiseregeln denken und genügend alkoholfreie Getränke anbieten. Ein Buffet macht es leichter, unterschiedliche Wünsche zu erfüllen, ein Menü schafft mehr Ruhe am Tisch.

Checkliste für die Planung

  • Anlass und Budget festlegen, Freibetrag je Person im Blick
  • Termin wählen, der für möglichst viele passt, und früh ankündigen
  • Ort suchen: gut erreichbar, barrierefrei, passend zur Gruppengröße
  • Essen und Getränke planen, mit vegetarischen und alkoholfreien Angeboten und Hinweisen zu Allergenen
  • Programm überlegen: Rede, Spiel, Workshop, Musik, aber nicht überladen
  • Einladung mit allen Angaben verschicken und um Zusage bitten
  • Anreise und Heimweg klären, etwa Fahrgemeinschaften oder Taxi
  • Erste Hilfe und Ansprechperson am Abend festlegen
  • Fotos nur mit Einverständnis der Abgebildeten teilen
  • Danach: Danke sagen, Rückmeldung einholen, Rechnungen prüfen und Kosten je Teilnehmer dokumentieren

Ideen für Ort und Programm

IdeePasst fürHinweis
Gemeinsam kochen oder grillenkleine Teams, jede JahreszeitKochschule mieten oder im eigenen Betrieb
Kreativ-Workshop (Töpfern, Malen, Brauen)Teams, die etwas Neues ausprobieren möchtenAnbieter vor Ort fragen, oft Gruppenpreise
Escape Room oder SchnitzeljagdRätselfreunde, TeamgeistGruppengröße der Räume beachten
Sportturnier oder Wanderungaktive TeamsAlternativen für alle, die nicht mitmachen können
Sommerfest mit FamilienBetriebe mit vielen ElternBegleitpersonen zählen beim Freibetrag mit
Wein- oder Bierverkostungerwachsene Teamsalkoholfreie Alternative und Heimweg einplanen
Outdoor-Kino oder PicknickSommer, entspannte StimmungSchlechtwetterplan

Weitere Ideen, je nach Team und Budget: Koch- oder Backwettbewerb in Teams mit kleiner Jury, Schatzsuche oder Geocaching, Improvisationstheater-Workshop, Virtual-Reality-Erlebnis, Spendenlauf für einen guten Zweck, Science- oder Zaubershow, Segeltour oder Wellness-Nachmittag. Wichtig ist, dass niemand mitmachen muss: Zu jedem aktiven Programmpunkt gehört eine ruhige Alternative.

Damit sich alle wohlfühlen, hilft eine kurze Umfrage vorab zu Terminen und Wünschen. Mehr Ideen für gemeinsame Aktivitäten stehen unter Teambuilding.

Weihnachtsfeier in der Firma

Die Weihnachtsfeier ist die häufigste Betriebsfeier und zählt steuerlich als eine der zwei begünstigten Veranstaltungen im Jahr. Wer im Sommer schon gefeiert hat, hat mit ihr die zweite verbraucht; eine dritte Feier ist voll Arbeitslohn, kann aber pauschal versteuert werden. Geschenke, die bei der Feier überreicht werden, zählen zu den Kosten der Veranstaltung und damit in den Freibetrag von 110 € je Person.

Restaurants und Locations sind für Freitage im Dezember früh ausgebucht. Wer erst im November sucht, weicht besser auf einen Wochentag, ein Mittagessen oder eine Feier im Januar aus. Eine Feier im eigenen Betrieb mit Catering, gemeinsames Kochen oder ein Besuch auf dem Weihnachtsmarkt mit anschließendem Essen funktionieren auch mit kleinem Budget.

Unfallversicherung, Fotos, Alkohol und Heimweg

  • Unfallversicherung: Eine Betriebsfeier, die der Arbeitgeber veranstaltet und die allen Beschäftigten offensteht, ist durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt, auch auf dem direkten Hin- und Rückweg (§ 8 SGB VII). Der Schutz endet, wenn der offizielle Teil vorbei ist oder jemand private Wege geht.
  • Fotos: Bilder von Beschäftigten nur mit deren Einverständnis veröffentlichen, etwa auf der Website oder in sozialen Netzwerken; intern vorher klären, wer fotografiert und wo die Bilder landen.
  • Alkohol: ein Ende für den Ausschank vereinbaren und eine Ansprechperson für den Abend benennen.
  • Heimweg: Fahrgemeinschaften, Taxi oder öffentliche Verkehrsmittel vorab organisieren, besonders bei Feiern außer Haus.
  • Verhalten: Die Feier ist eine betriebliche Veranstaltung; respektvoller Umgang gilt hier genauso wie im Arbeitsalltag.

Nachbereitung

Ein kurzes Danke an alle, die geholfen haben, und eine Mini-Umfrage zwei Tage später (Was hat gefallen? Was wünscht ihr euch beim nächsten Mal?) machen die nächste Feier besser. Für die Lohnabrechnung die Gesamtkosten und die Zahl der Teilnehmer samt Begleitpersonen festhalten; nur so lässt sich zeigen, dass der Freibetrag eingehalten wurde.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Freibetrag für Betriebsfeiern?

110 € je Teilnehmer und Veranstaltung, für bis zu zwei Veranstaltungen im Jahr, einschließlich Umsatzsteuer und aller Nebenkosten (§ 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG). Die Kosten für Begleitpersonen werden dem einladenden Beschäftigten zugerechnet.

Wie viel darf eine Firmenfeier pro Person kosten?

Steuerfrei bleiben bis zu 110 € je Teilnehmer einschließlich Umsatzsteuer, Raum, Musik und Geschenken. Teurer darf die Feier sein, der Betrag darüber ist dann aber Arbeitslohn oder wird vom Arbeitgeber pauschal versteuert.

Was passiert, wenn der Freibetrag überschritten wird?

Der übersteigende Betrag ist Arbeitslohn. Der Arbeitgeber kann ihn mit 25 % pauschal versteuern (§ 40 Abs. 2 Nr. 2 EStG), dann bleibt er für die Beschäftigten ohne Abzüge.

Müssen alle Mitarbeiter eingeladen werden?

Für den Freibetrag ja: Die Teilnahme muss allen Angehörigen des Betriebs oder eines Betriebsteils offenstehen. Eine Feier nur für ausgewählte Personen ist keine begünstigte Betriebsveranstaltung.

Ist man auf der Weihnachtsfeier unfallversichert?

Ja, wenn der Arbeitgeber die Feier veranstaltet und sie allen Beschäftigten offensteht. Versichert sind die Feier und der direkte Hin- und Rückweg (§ 8 SGB VII), nicht aber private Abstecher oder das Weiterfeiern nach dem offiziellen Ende.

Wie plane ich eine Betriebsfeier?

Anlass und Budget festlegen, früh einen Termin abstimmen, Ort und Verpflegung buchen, ein nicht überladenes Programm planen, Einladungen mit allen Angaben verschicken und Heimweg sowie Ansprechperson für den Abend klären. Zeitplan und Checkliste oben führen durch alle Schritte.

Wie bekomme ich möglichst viele Mitarbeiter zur Feier?

Termin früh abstimmen, gut erreichbaren Ort wählen, ein Programm anbieten, bei dem niemand mitmachen muss, und auch Eltern und Menschen ohne Alkohol mitdenken. Feiern während oder direkt nach der Arbeitszeit erreichen oft mehr Leute.

Quellen

  1. Gesetz Einkommensteuergesetz, § 19§ 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 16.10.2026
  2. Gesetz Einkommensteuergesetz, § 40§ 40 Abs. 2 Nr. 2 EStG · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 16.10.2026
  3. Gesetz Sozialgesetzbuch Siebtes Buch, § 8 Arbeitsunfall§ 8 Abs. 1 und 2 Nr. 1 SGB VII · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 21.10.2026

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Aktualisiert am 21.10.2026 · Geprüft am 21.10.2026 · Redaktion arbeitdigital

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