Kurz beantwortet
Zur Büroeinrichtung gehören Fläche, Möbel, Licht, Akustik, Lüftung und Ablage. Wer ein Büro einrichtet, plant je Arbeitsplatz im Einzelbüro etwa 8 bis 10 m², mindestens 500 lx Licht am Platz und eine Lüftung, die die Raumluft unter 1000 ppm CO₂ hält; Maßstab sind die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR).
Was zur Büroeinrichtung gehört
Die Büroeinrichtung umfasst alles, was aus einem leeren Raum einen Arbeitsraum macht: Möbel und Stauraum, Technik und Leitungen, Licht, Schallschutz, Lüftung und Ordnung. Wer Beschäftigte hat, muss den Raum nach der Arbeitsstättenverordnung einrichten. Wie, sagen die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR): Wer sie einhält, kann davon ausgehen, die Anforderungen der Verordnung zu erfüllen (§ 3a Abs. 1 ArbStättV).
Diese Seite behandelt den Raum. Wie Stuhl, Tisch und Bildschirm auf die Person eingestellt werden, steht unter Ergonomischer Arbeitsplatz.
Büro einrichten in sieben Schritten
1. Bedarf und Fläche planen
Am Anfang steht eine Liste: Wie viele Arbeitsplätze, heute und in zwei Jahren? Braucht es einen Besprechungsplatz, einen Empfang, Platz für Akten, Drucker, Lager oder eine Teeküche? Erst dann lohnt die Suche nach Räumen oder das Umstellen.
Ein Arbeitsraum muss mindestens 8 m² für den ersten und 6 m² für jeden weiteren Arbeitsplatz haben (ASR A1.2 Nr. 5 Abs. 3). Für Büroarbeitsplätze nennt dieselbe Regel als Richtwert 8 bis 10 m² je Platz im Zellenbüro und 12 bis 15 m² im Großraumbüro, Möbel und anteilige Wege eingerechnet (Nr. 5 Abs. 4). Die lichte Höhe beträgt bei Räumen bis 50 m² mindestens 2,50 m, über 50 m² mindestens 2,75 m und über 100 m² mindestens 3,00 m (Nr. 6 Abs. 2). In kleinen Räumen mit überwiegend sitzender Tätigkeit kann das Landesbaurecht eine niedrigere Höhe zulassen (Nr. 6 Abs. 4).
2. Arbeitsplätze möblieren
- Tisch: je Bildschirmarbeitsplatz mindestens 1600 × 800 mm Arbeitsfläche (ASR A6 Nr. 6.3.10 Abs. 2), davor eine freie Bewegungsfläche von mindestens 1,5 m² (Nr. 6.3.9 Abs. 3). Höhenverstellbare Tische sind vorzuziehen.
- Stuhl: drehbar, stufenlos höhenverstellbar, mit neigbarer Rückenlehne, die sich auf das Körpergewicht einstellen lässt (ASR A6 Nr. 6.3.12 Abs. 2).
- Stauraum: Ablage nah am Platz für laufende Unterlagen, abschließbare Schränke für Personal- und Kundenakten.
- Stellung: Tische quer zur Fensterfront, sodass der Blick parallel zum Fenster geht. Das vermeidet Blendung und Spiegelungen.
- Leitungen und Wege: Steckdosen und Netzwerk dort, wo die Geräte stehen, Kabel in Kanälen. Verkehrs- und Fluchtwege bleiben frei (§ 4 Abs. 4 ArbStättV).
- Erst zeichnen, dann kaufen: Grundriss mit Fenstern, Türen, Heizkörpern und Steckdosen maßstäblich zeichnen und die Möbel einplanen. Gebrauchte Möbel sind eine Option, wenn sie die Anforderungen an Tisch und Stuhl erfüllen.
3. Licht planen
Arbeitsräume brauchen möglichst ausreichend Tageslicht und eine Sichtverbindung nach außen (Anhang Nr. 3.4 ArbStättV). Die ASR A3.4 nennt für Büros diese Mindestwerte der Beleuchtungsstärke:
| Tätigkeit | Beleuchtungsstärke | Fundstelle |
|---|---|---|
| Schreiben, Lesen, Bildschirmarbeit | mindestens 500 lx | ASR A3.4 Anhang 3 Nr. 4.2 |
| Ablegen, Kopieren | mindestens 300 lx | ASR A3.4 Anhang 3 Nr. 4.1 |
| Archive | mindestens 200 lx | ASR A3.4 Anhang 3 Nr. 4.4 |
Dazu kommen Blendschutz an den Fenstern, eine gleichmäßige Grundbeleuchtung und bei Bedarf eine Arbeitsplatzleuchte. Für Büros eignen sich Leuchten mit einem UGR-Wert von höchstens 19 (ASR A6 Nr. 6.3.14 Abs. 6). LED-Leuchten brauchen weniger Strom und halten länger als ältere Leuchtmittel.
4. Akustik planen
Lärm ist so niedrig zu halten, wie es die Art des Betriebs zulässt (Anhang Nr. 3.7 ArbStättV). Die ASR A3.7 ordnet Tätigkeiten nach ihrem Anspruch an Konzentration und Sprachverständlichkeit: Allgemeine Bürotätigkeit fällt in Kategorie II mit höchstens 70 dB(A), Tätigkeiten mit hoher Konzentration, etwa das Verfassen schwieriger Texte oder Programmieren, in Kategorie I mit höchstens 55 dB(A) Beurteilungspegel (Nr. 3.16, 5.1).
Wie gut ein Raum klingt, zeigt die Nachhallzeit. Im leeren Ein- oder Zweipersonenbüro soll sie 0,8 Sekunden nicht überschreiten, im Mehrpersonen- oder Großraumbüro 0,6 Sekunden (ASR A3.7 Nr. 5.2.1). Kahle Wände, Glas und harte Böden verlängern den Nachhall. Es helfen Akustikdecke oder -paneele, Teppich, Vorhänge, gefüllte Regale, Stellwände zwischen den Plätzen und ein eigener Raum oder eine Kabine für Telefonate und Besprechungen.
5. Lüftung und Temperatur
Maßstab für gute Luft ist der CO₂-Gehalt: Unter 1000 ppm sind keine Maßnahmen nötig, darüber bis 2000 ppm soll das Lüften verbessert werden, etwa mit einem Lüftungsplan, über 2000 ppm braucht es weitergehende Maßnahmen (ASR A3.6 Nr. 4.2 Tab. 1). Als Anhaltswert für die Stoßlüftung nennt die ASR A3.6 Büroräume nach 60 Minuten und Besprechungsräume nach 20 Minuten, im Winter etwa 3, im Frühjahr und Herbst 5 und im Sommer bis zu 10 Minuten lang (Nr. 5.4). Ein einfaches CO₂-Messgerät zeigt, wann es Zeit ist.
Die Lufttemperatur muss im Büro mindestens 20 °C betragen und soll 26 °C nicht überschreiten (ASR A3.5 Nr. 4.2). Sonnenschutz an den Fenstern hält im Sommer Wärme draußen. Was bei großer Hitze gilt, regelt die ASR A3.5 in Nr. 4.4.
6. Ordnung und Ablage
Ein gemeinsames Ablagesystem spart Suchzeit und schützt Daten. Bewährt hat sich die Trennung in eine aktive Ablage am Platz für laufende Vorgänge und ein Archiv für Abgeschlossenes, auf Papier und digital mit derselben Struktur.
- Gleiche Ordner- und Dateinamen im Schrank und auf dem Netzlaufwerk oder in der Cloud, ein fester Platz für Eingangspost.
- Buchungsbelege und Rechnungen 8 Jahre lang aufbewahren (§ 147 AO); wie das digital geht, steht unter EÜR digital organisieren.
- Personalakten und Unterlagen mit Kundendaten abschließen. Der Betrieb muss personenbezogene Daten durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen schützen (Art. 32 DSGVO, siehe DSGVO).
- Aufgeräumter Schreibtisch zum Feierabend (Clean Desk), Bildschirm sperren, wenn man den Platz verlässt.
- Weniger Papier: Belege scannen und digital ablegen, siehe Papierloses Büro.
- Tastaturen, Telefone und geteilte Plätze regelmäßig reinigen. Die Arbeitsstätte ist den hygienischen Erfordernissen entsprechend zu reinigen (§ 4 Abs. 2 ArbStättV).
7. Nachhaltig ausstatten
Für Möbel führt das Umweltbundesamt als Orientierung den Blauen Engel DE-UZ 38 für emissionsarme Möbel aus Holz und Holzwerkstoffen, das EU-Umweltzeichen für Möbel, die Holz-Standards FSC und PEFC sowie natureplus für beschichtete Holzwerkstoffplatten. Gebrauchte und aufgearbeitete Möbel sparen Rohstoffe.
- Geräte: beim Kauf auf den Stromverbrauch im Betrieb und im Ruhezustand achten. Blauer Engel und EU-Umweltzeichen gibt es auch für Computer, Drucker und Papier.
- Standby: schaltbare Steckdosenleisten, damit Drucker und Bildschirme nachts wirklich aus sind.
- Licht: LED, Tageslicht nutzen, in selten genutzten Räumen Bewegungsmelder.
- Heizen und Lüften: Stoßlüften statt gekippter Fenster, Raumtemperatur nicht höher als nötig.
- Papier und Müll: doppelseitig oder gar nicht drucken, Recyclingpapier, Mülltrennung mit beschrifteten Behältern.
Sicherheit im Büro
Auch ein kleines Büro braucht Erste-Hilfe-Material (§ 4 Abs. 5 ArbStättV), je nach Zahl der Beschäftigten Ersthelfer (siehe Ersthelfer im Betrieb), freie Flucht- und Rettungswege und geeignete Feuerlöscher nach der ASR A2.2. Elektrische Anlagen und Geräte müssen in ordnungsgemäßem Zustand gehalten und dafür regelmäßig geprüft werden; die Abstände ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung und der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3.
Kosten und Steuer
Was eine Büroeinrichtung kostet, hängt von Größe, Anspruch und Zustand der Möbel ab. Für die Planung hilft eine Liste nach Blöcken: Möbel, Technik und Software, Leuchten und Akustik, Einbau und Elektrik, Umzug, laufende Kosten wie Miete, Strom und Reinigung. Im Businessplan gehört sie zum Kapitalbedarf, siehe Businessplan.
Steuerlich gehören Möbel und Technik zum Anlagevermögen. Kostet ein einzelnes Wirtschaftsgut höchstens 800 € netto, kann es im Jahr der Anschaffung voll als Betriebsausgabe abgezogen werden; bei mehr als 250 € ist es in ein Verzeichnis aufzunehmen, wenn sich die Angaben nicht aus der Buchführung ergeben (§ 6 Abs. 2 EStG). Wahlweise kommen Wirtschaftsgüter von mehr als 250 € bis 1.000 € in einen Sammelposten, der über fünf Jahre mit je einem Fünftel aufgelöst wird (§ 6 Abs. 2a EStG). Die Wahl gilt einheitlich für alle im Wirtschaftsjahr angeschafften Wirtschaftsgüter. Teurere Möbel werden über die Nutzungsdauer abgeschrieben. In der Buchhaltung gehören sie zur Betriebs- und Geschäftsausstattung; die Kontonummer hängt vom Kontenrahmen ab, siehe Kontenplan.
Wer zu Hause arbeitet, setzt die Homeoffice-Pauschale oder unter engen Voraussetzungen ein häusliches Arbeitszimmer an. Arbeitsmittel wie Schreibtisch, Stuhl und Computer sind daneben abziehbar. Einzelheiten stehen unter Homeoffice.
Checkliste Büroeinrichtung
| Punkt | Wert | Fundstelle |
|---|---|---|
| Grundfläche Arbeitsraum | mindestens 8 m² für den ersten, 6 m² für jeden weiteren Platz | ASR A1.2 Nr. 5 Abs. 3 |
| Fläche je Büroarbeitsplatz | Richtwert 8 bis 10 m² (Zellenbüro), 12 bis 15 m² (Großraum) | ASR A1.2 Nr. 5 Abs. 4 |
| Lichte Raumhöhe bis 50 m² | mindestens 2,50 m | ASR A1.2 Nr. 6 Abs. 2 |
| Arbeitsfläche je Bildschirmplatz | mindestens 1600 × 800 mm | ASR A6 Nr. 6.3.10 Abs. 2 |
| Bewegungsfläche am Platz | mindestens 1,5 m² | ASR A6 Nr. 6.3.9 Abs. 3 |
| Beleuchtung am Bildschirmplatz | mindestens 500 lx | ASR A3.4 Anhang 3 Nr. 4.2 |
| Lärm bei konzentrierter Arbeit | höchstens 55 dB(A) | ASR A3.7 Nr. 5.1 |
| Nachhallzeit Ein- und Zweipersonenbüro | höchstens 0,8 s | ASR A3.7 Nr. 5.2.1 |
| CO₂ ohne weitere Maßnahmen | unter 1000 ppm | ASR A3.6 Nr. 4.2 |
| Raumtemperatur | mindestens 20 °C, möglichst nicht über 26 °C | ASR A3.5 Nr. 4.2 |
Beispiel aus dem Betrieb
Beispiel (ausgedacht, Werte der ASR A1.2, Stand Oktober 2026): Ein Steuerbüro zieht mit der Inhaberin und zwei Beschäftigten in einen Raum mit 24 m² und 2,60 m Höhe. Für drei Arbeitsplätze verlangt die ASR A1.2 mindestens 8 + 6 + 6 = 20 m²; der Richtwert von 8 bis 10 m² je Platz im Zellenbüro ergäbe 24 bis 30 m². Es passt also, aber knapp. Deshalb finden Besprechungen im Nachbarraum statt, die Aktenschränke stehen an der fensterlosen Wand und die Tische quer zum Fenster. Weil zwei Personen viel telefonieren und die dritte Steuererklärungen prüft, hängen Akustikpaneele an der Decke. Ein CO₂-Messgerät auf dem Regal erinnert ans Lüften.
Häufige Fragen
Wie viel Platz braucht ein Büroarbeitsplatz?
Ein Arbeitsraum braucht mindestens 8 m² für den ersten und 6 m² für jeden weiteren Arbeitsplatz. Als Richtwert für die Planung nennt die ASR A1.2 8 bis 10 m² je Platz im Zellenbüro und 12 bis 15 m² im Großraumbüro.
Wie hoch muss ein Büroraum sein?
Bei bis zu 50 m² Grundfläche mindestens 2,50 m, bei größeren Räumen mehr (ASR A1.2 Nr. 6). Für kleine Räume mit überwiegend sitzender Tätigkeit kann das Landesbaurecht eine niedrigere Höhe erlauben.
Wie laut darf es im Büro sein?
So leise, wie es die Arbeit zulässt. Bei allgemeiner Bürotätigkeit höchstens 70 dB(A), bei Tätigkeiten mit hoher Konzentration höchstens 55 dB(A) Beurteilungspegel (ASR A3.7).
Wie oft muss im Büro gelüftet werden?
Als Anhaltswert alle 60 Minuten, Besprechungsräume alle 20 Minuten (ASR A3.6). Maßstab ist der CO₂-Gehalt: Unter 1000 ppm ist nichts weiter nötig.
Was gehört zur Grundausstattung einer Büroeinrichtung?
Je Arbeitsplatz ein ausreichend großer Tisch, ein verstellbarer Bürostuhl, Bildschirm, Tastatur und Maus; dazu Licht, Stauraum, abschließbare Ablage, Internet und Telefon, Erste-Hilfe-Material und je nach Betrieb Drucker und Besprechungsplatz.
Warum sollte der Schreibtisch nicht vor dem Fenster stehen?
Ein helles Fenster hinter dem Bildschirm blendet, eines im Rücken spiegelt sich im Bildschirm. Am besten geht der Blick parallel zur Fensterfront (ASR A6 Nr. 6.3.14).
Kann man Büromöbel sofort abschreiben?
Ja, wenn das einzelne Möbelstück netto höchstens 800 € kostet (§ 6 Abs. 2 EStG). Teurere Möbel werden über die Nutzungsdauer abgeschrieben; für Wirtschaftsgüter von mehr als 250 € bis 1.000 € gibt es wahlweise den Sammelposten.
Woran erkennt man nachhaltige Büromöbel?
An Umweltzeichen wie dem Blauen Engel DE-UZ 38 für emissionsarme Holzmöbel oder dem EU-Umweltzeichen für Möbel, beim Holz an den Siegeln FSC und PEFC.
Quellen
- Gesetz Arbeitsstättenverordnung
- Behörde ASR A1.2 Raumabmessungen und Bewegungsflächen, Nr. 5
- Behörde ASR A1.2 Raumabmessungen und Bewegungsflächen, Nr. 6
- Behörde ASR A3.4 Beleuchtung und Sichtverbindung, Anhang 3
- Behörde ASR A3.5 Raumtemperatur, Nr. 4
- Behörde ASR A3.6 Lüftung, Nr. 4
- Behörde ASR A3.6 Lüftung, Nr. 5
- Behörde ASR A3.7 Lärm, Nr. 5
- Behörde ASR A6 Bildschirmarbeit, Nr. 6
- Gesetz Einkommensteuergesetz, § 6
- Gesetz Abgabenordnung, § 147
- Behörde Möbel und Lattenroste aus Holz und Holzwerkstoffen
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