Kontenplan

Ein durchdachter Kontenplan ist die Grundlage für eine übersichtliche und prüfungssichere Buchführung. Was ihn ausmacht und wie kleine Betriebe den passenden Kontenrahmen wählen.

Kurz beantwortet

Ein Kontenplan ist die betriebseigene Liste aller Buchführungskonten. Er wird meist aus einem Standard-Kontenrahmen abgeleitet, in Deutschland in der Regel SKR 03 oder SKR 04, und um eigene Konten ergänzt.

Was ist ein Kontenplan?

Ein Kontenplan ist eine strukturierte Liste aller Buchführungskonten, die ein Unternehmen für seine Geschäftsvorfälle verwendet. Er unterscheidet zwei Hauptgruppen: Bestandskonten bilden Vermögen und Schulden ab und fließen in die Bilanz, Erfolgskonten erfassen Aufwendungen und Erträge und ergeben die Gewinn- und Verlustrechnung. Der Kontenrahmen ist die allgemeine Vorlage, der Kontenplan die auf den eigenen Betrieb zugeschnittene Fassung.

SKR 03 oder SKR 04?

Die verbreiteten Standard-Kontenrahmen stammen von DATEV. Beide bestehen aus zehn Kontenklassen von 0 bis 9; die Klasse steht an erster Stelle der Kontonummer. Sie unterscheiden sich im Aufbau:

SKR 03SKR 04
PrinzipProzessgliederung: Reihenfolge folgt dem betrieblichen AblaufAbschlussgliederung: Reihenfolge folgt Bilanz und GuV
Passt, wennder Blick auf Abläufe wie Einkauf, Kosten und Erlöse im Vordergrund stehtsich die Zahlen direkt an Bilanz und GuV ablesen lassen sollen
Freiberufleranpassbar, ein eigener Standard für Freiberufler existiert nichtebenso anpassbar

Entscheidend ist in der Praxis, was die Steuerberatung verwendet und die Buchhaltungssoftware anbietet. Ein späterer Wechsel ist möglich, aber aufwändig, weil Vorjahresvergleiche umgerechnet werden müssen.

Wichtige Konten im kleinen Betrieb

BereichKontenHinweis
AnlagevermögenMaschinen, Fahrzeuge, IT-AusstattungAbschreibungen gehören auf eigene Aufwandskonten
UmlaufvermögenKasse, Bank, Forderungen aus Lieferungen und Leistungenoffene Kundenrechnungen laufen über Debitorenkonten
FremdkapitalDarlehen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungenoffene Lieferantenrechnungen über Kreditorenkonten
EigenkapitalPrivatentnahmen und Privateinlagenbei Einzelunternehmen und Personengesellschaften; bei GmbH und UG Verrechnungskonten der Gesellschafter
ErträgeErlöse mit 19 % und 7 % Umsatzsteuer, steuerfreie ErlöseSteuersätze nach § 12 UStG; Kleinunternehmer buchen auf eigene Erlöskonten
AufwendungenWareneinkauf, Miete, Bürobedarf, Versicherungen, Telefon, Portoje genauer, desto aussagekräftiger die Auswertung

Kontenplan anpassen und Fehler vermeiden

  • Nur die Konten anlegen, die wirklich gebraucht werden, und neue Konten nach festen Regeln ergänzen.
  • Gleiche Vorgänge immer auf dasselbe Konto buchen, sonst werden Vergleiche über die Monate wertlos.
  • Private und betriebliche Zahlungen sauber trennen, siehe Geschäftskonto.
  • Die Kontenlogik mit allen abstimmen, die buchen, und einmal im Jahr mit der Steuerberatung prüfen.
  • Belege 8 Jahre aufbewahren, Bücher und Jahresabschlüsse zehn Jahre (§ 147 Abs. 3 AO).

Buchhaltungsprogramme bringen vordefinierte Kontenpläne nach SKR 03 oder SKR 04 mit, schlagen Konten automatisch vor und lassen eigene Konten zu. Wie die Belege dazu digital ankommen, steht unter EÜR digital organisieren.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Kontenrahmen und Kontenplan?

Der Kontenrahmen ist eine allgemeine Vorlage wie SKR 03 oder SKR 04. Der Kontenplan ist die daraus abgeleitete Liste der Konten, die ein bestimmter Betrieb tatsächlich verwendet.

Welcher Kontenrahmen ist für Freiberufler richtig?

Einen eigenen Standard für Freiberufler gibt es nicht. SKR 03 und SKR 04 lassen sich beide anpassen; ausschlaggebend ist meist, was die Steuerberatung und die Software verwenden.

Muss ich einen bestimmten Kontenrahmen verwenden?

Nein, gesetzlich vorgeschrieben ist keiner. Die Buchführung muss aber nachvollziehbar und geordnet sein (§ 146 Abs. 1 AO); Standard-Kontenrahmen erleichtern das.

Quellen

  1. Fachliteratur SKR – Standard-KontenrahmenGliederungsprinzipien SKR 03 und SKR 04 · DATEV eG · abgerufen 16.10.2026
  2. Gesetz Umsatzsteuergesetz, § 12§ 12 Abs. 1, 2 UStG · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 16.10.2026
  3. Gesetz Abgabenordnung§§ 146, 147 AO · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 16.10.2026

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Aktualisiert am 16.10.2026 · Geprüft am 16.10.2026 · Redaktion arbeitdigital

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