INQA-Coaching

Neue Software, aber die Abläufe im Team passen nicht mehr? Fachkräfte fehlen, Arbeitszeiten knirschen? Das INQA-Coaching bezahlt kleinen und mittleren Betrieben einen großen Teil einer Beratung, die solche Fragen gemeinsam mit den Beschäftigten löst.

Kurz beantwortet

Das INQA-Coaching ist ein Beratungsprogramm des Bundesarbeitsministeriums für kleine und mittlere Unternehmen: bis zu zwölf Beratungstage zu Personal und Arbeitsorganisation im digitalen Wandel, von denen 80 % des Honorars erstattet werden, höchstens auf 1.200 € netto je Tag. Gefördert wird, wer mindestens zwei Jahre am Markt ist und mindestens eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitkraft beschäftigt; der Weg führt immer über eine INQA-Beratungsstelle.

Was ist INQA-Coaching?

INQA-Coaching gehört zur Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und wird aus Mitteln des Bundes und des Europäischen Sozialfonds Plus bezahlt. Es löste 2023 das Programm unternehmensWert:Mensch ab. Grundlage ist die Richtlinie vom 12. Juni 2026, die bis 31. Dezember 2029 gilt und die Fassung vom April 2024 ersetzt.

Anders als eine klassische Unternehmensberatung liefert der Coach kein fertiges Gutachten. Er arbeitet nach einer agilen Methode mit einem Lenkungskreis aus der Leitung und einem Lab-Team aus Beschäftigten, die Lösungen im Betrieb selbst entwickeln und ausprobieren. Das Ziel: Der Betrieb soll die Veränderung nach dem Coaching allein weiterführen können.

Voraussetzungen für das INQA-Coaching

  • KMU: weniger als 250 Beschäftigte und höchstens 50 Mio. € Jahresumsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme, verbundene und Partnerunternehmen eingerechnet. Auch freie Berufe und gemeinnützige Unternehmen können teilnehmen.
  • Sitz in Deutschland und eine regelmäßige wirtschaftliche Tätigkeit.
  • Mindestens zwei Jahre am Markt, gerechnet bis zur Erstberatung und zum Start des Coachings.
  • Mindestens eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitkraft (in Vollzeitäquivalenten). Geschäftsführung, Minijobber, Auszubildende und Beschäftigte in Elternzeit zählen nicht mit.
  • Erstes INQA-Coaching: Wer schon einmal teilgenommen hat, ist ausgeschlossen.
  • De-minimis-Grenze: zusammen mit anderen De-minimis-Beihilfen höchstens 300.000 € in drei Jahren.
  • Keine Ausschlussgründe: kein Insolvenzverfahren und keine Zwangsvollstreckung, keine Beteiligung der öffentlichen Hand über 25 %, keine Landwirtschaft, Fischerei oder Aquakultur; Unternehmensberater für Personal und Arbeitsorganisation sind selbst nicht förderfähig.

INQA-Förderung: Höhe und Kosten

INQA-Coaching nach Nr. 5.2 der Richtlinie vom 12. Juni 2026, Stand Oktober 2026.
PunktRegel
Umfangbis zu 12 Beratungstage zu je 8 Stunden, auf mehrere Termine verteilbar
Förderfähiges Honorarhöchstens 1.200 € netto je Beratertag
Zuschuss80 % des förderfähigen Honorars, höchstens 960 € je Tag und 11.520 € insgesamt
Eigenanteil20 % des förderfähigen Honorars, dazu alles über 1.200 € je Tag und Nebenkosten wie Fahrtkosten
Umsatzsteuernicht förderfähig; wer keine Vorsteuer abziehen kann, setzt den Bruttobetrag an
DauerAbschluss binnen sieben Monaten nach Ausgabe des Coaching-Schecks

Das Unternehmen zahlt die Rechnung des Coaches zunächst selbst und bekommt den Zuschuss nach Abschluss erstattet. Bewilligungsbehörde ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Gibt es für dasselbe Vorhaben schon eine andere öffentliche Förderung, etwa einen Beratungszuschuss des Landes, ist das INQA-Coaching ausgeschlossen.

INQA-Coaching beantragen: Ablauf in fünf Schritten

  1. Erstberatung bei einer INQA-Beratungsstelle: kostenlos; die Stelle prüft die Voraussetzungen und das Anliegen. Die nächste Beratungsstelle zeigt die Kartensuche auf inqa.de.
  2. Coaching-Scheck: Passt alles, stellt die Beratungsstelle den Scheck mit Umfang und Schwerpunkten aus. Erst ab dann darf das Vorhaben beginnen.
  3. Coach wählen: nur aus dem Pool der für das Programm autorisierten Coaches auf inqa.de. Die Beratungsstelle darf keinen Coach empfehlen oder vermitteln.
  4. Coaching durchführen: Lenkungskreis und Lab-Team einrichten, Initial-, Innovations- und Lernphase durchlaufen, innerhalb von sieben Monaten.
  5. Erstattung beantragen: spätestens einen Monat nach Abschluss mit bezahlter Rechnung bei der Knappschaft-Bahn-See; diese prüft und überweist den Zuschuss.

Themen: die sechs Gestaltungsfelder

Das Coaching muss eine Frage zu Personal oder Arbeitsorganisation behandeln, die mit dem digitalen Wandel zusammenhängt, und sie mindestens einem dieser Felder zuordnen:

  • Neue Geschäftsmodelle und Innovationsstrategien
  • Produktionsmodell und Arbeitsorganisation
  • Personalpolitik, Beschäftigung und Qualifizierung
  • Führung, berufliche Entwicklung und Karriere
  • Arbeitsplatz der Zukunft, Arbeitszeit- und Leistungspolitik
  • Soziale Beziehungen und Unternehmenskultur

Beispiel aus dem Betrieb

Ausgedachtes Beispiel, Stand Oktober 2026: Ein Elektrobetrieb in Kassel mit 14 Beschäftigten hat eine digitale Auftragsplanung eingeführt. Seitdem gibt es Streit um kurzfristige Einsätze und Überstunden. Nach der Erstberatung bei der Beratungsstelle wählt die Inhaberin einen Coach aus dem Pool; acht Coaching-Tage zu 1.100 € netto kosten 8.800 €. Zwei Monteure, eine Bürokraft und die Inhaberin erarbeiten im Lab-Team neue Regeln für Einsatzplanung und Rufbereitschaft. Nach dem Abschluss erstattet die Knappschaft-Bahn-See 80 %, also 7.040 €; der Betrieb trägt 1.760 € und holt sich die Umsatzsteuer als Vorsteuer zurück.

INQA-Coaching oder BAFA-Beratungsförderung?

Beide Programme sind De-minimis-Beihilfen. Für dieselbe Beratung gibt es nur einen Zuschuss. Mehr zur BAFA-Beratungsförderung.
INQA-CoachingBAFA-Beratungsförderung
TrägerBundesarbeitsministerium, Knappschaft-Bahn-SeeBundeswirtschaftsministerium, BAFA
ThemenPersonal und Arbeitsorganisation im digitalen Wandel, mit den Beschäftigtenalle Fragen der Unternehmensführung, z. B. Kosten, Nachfolge, Vertrieb
Werab zwei Jahren am Markt und mit mindestens einer Vollzeitkraftauch junge Unternehmen und Soloselbstständige
Umfangbis zu 12 Tage, einmal je Unternehmenbis 3.500 € je Beratung, bis zu zwei im Jahr
Zuschuss80 %50 %, in den neuen Ländern 80 %
EinstiegErstberatung und Scheck der INQA-BeratungsstelleOnline-Antrag beim BAFA, Informationsschreiben der Leitstelle

Häufige Fragen

Was kostet ein INQA-Coaching?

Bei zwölf Tagen zum Höchstsatz von 1.200 € netto kostet das Coaching 14.400 €, davon werden 11.520 € erstattet. Der Betrieb trägt 20 % des förderfähigen Honorars, dazu Beträge über dem Höchstsatz und Nebenkosten wie Fahrtkosten. Die Rechnung zahlt er zunächst vollständig selbst.

Wie finde ich einen INQA-Coach?

Über die Coach-Suche auf inqa.de, filterbar nach Region, Branche und Vorhaben. Nur Coaches aus diesem Pool sind zugelassen. Die INQA-Beratungsstelle prüft die Voraussetzungen, darf aber keinen bestimmten Coach empfehlen.

Bekommen Soloselbstständige INQA-Coaching?

Nein. Voraussetzung ist mindestens eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitkraft, die Inhaberin oder der Inhaber zählt nicht mit. Für Soloselbstständige kommt die BAFA-Beratungsförderung in Frage.

Kann man INQA-Coaching und BAFA-Förderung kombinieren?

Nicht für dieselbe Beratung: Die Richtlinie schließt eine zweite öffentliche Förderung desselben Vorhabens aus. Eine BAFA-geförderte Beratung zu einem anderen Thema, etwa zur Nachfolge oder zu den Kosten, bleibt möglich.

Kann ein Unternehmen INQA-Coaching mehrmals nutzen?

Nein. Wer schon an einem INQA-Coaching teilgenommen hat, ist von einer weiteren Förderung ausgeschlossen. Die zwölf Tage lassen sich aber auf mehrere Termine innerhalb der sieben Monate verteilen.

Wie lange gibt es das INQA-Coaching noch?

Coaching-Schecks werden nach der aktuellen Richtlinie bis 30. Juni 2028 ausgegeben, die Coachings müssen bis 31. Dezember 2028 abgeschlossen sein. Die Richtlinie selbst gilt bis Ende 2029.

Quellen

  1. Behörde Richtlinie zur Förderung von INQA-CoachingBAnz AT 22.06.2026 B2, Nr. 2, 3.2, 4.3, 5.2, 7, 8 · Bundesministerium für Arbeit und Soziales · Stand 12.6.2026
  2. Behörde INQA-CoachingBeratungsstellen- und Coach-Suche · Initiative Neue Qualität der Arbeit · abgerufen 30.10.2026
  3. Behörde INQA-CoachingFörderdatenbank des Bundes · Bundesministerium für Wirtschaft und Energie · abgerufen 30.10.2026
  4. Behörde Erstauskunft KMU INQA-CoachingGestaltungsfelder, Zählung der Vollzeitkräfte · INQA-Beratungsstelle der Johannes Gutenberg-Universität Mainz · abgerufen 30.10.2026
  5. Behörde INQA-Coaching als Nachfolgeprogramm zum unternehmensWert:Mensch plusPressemeldung · IHK Bonn/Rhein-Sieg · abgerufen 30.10.2026
  6. Gesetz Verordnung (EU) 2023/2831 über De-minimis-BeihilfenArt. 3 Abs. 2 · Europäische Union · abgerufen 30.10.2026
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arbeitdigital: INQA-Coaching. Stand: 30.10.2026. https://arbeitdigital.de/fuehren/finanzen/inqa-coaching/ (abgerufen am 03.11.2026).

APA 7

arbeitdigital. (2026, 30. Oktober). INQA-Coaching. Abgerufen am 3. November 2026, von https://arbeitdigital.de/fuehren/finanzen/inqa-coaching/

Harvard

arbeitdigital (2026) INQA-Coaching. Verfügbar unter: https://arbeitdigital.de/fuehren/finanzen/inqa-coaching/ (Zugriff: 3. November 2026).

Wikipedia

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Aktualisiert am 30.10.2026 · Geprüft am 30.10.2026 · Redaktion arbeitdigital

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