Kurz beantwortet
Die BAFA-Beratungsförderung („Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“) erstattet 50 % der Beratungskosten, in den neuen Ländern 80 %, gerechnet auf höchstens 3.500 € je Beratung. Der Antrag muss vor dem Beratungsvertrag gestellt sein; das Programm ist bis Ende 2028 verlängert.
Was ist die BAFA-Beratungsförderung?
Die BAFA-Beratungsförderung ist ein Zuschuss des Bundeswirtschaftsministeriums und des Europäischen Sozialfonds Plus zum Honorar einer Unternehmensberatung. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bewilligt und zahlt aus, eine von sechs Leitstellen der Wirtschaftsverbände prüft Antrag und Nachweise. Der Zuschuss ist kein Kredit und muss nicht zurückgezahlt werden.
Gefördert werden individuelle Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung, etwa Kostensenkung, Fachkräftesicherung, Nachfolge oder ein neues Geschäftsmodell. Am Ende steht ein schriftlicher Bericht mit Analyse, Schwachstellen und konkreten Empfehlungen zur Umsetzung. Bis 2022 hieß das Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“; der Name ist in Merkblättern und bei Kammern noch verbreitet.
Höhe der BAFA-Beratungsförderung
| Standort der Betriebsstätte | Zuschuss | Höchstens je Beratung |
|---|---|---|
| Neue Länder ohne Berlin und Region Leipzig, dazu die Regionen Lüneburg und Trier | 80 % | 2.800 € |
| Alte Länder ohne Lüneburg und Trier, dazu Berlin und die Region Leipzig | 50 % | 1.750 € |
Umsatzsteuer: Für Anträge bis 31. Dezember 2026 zählt nur der Nettobetrag. Für Anträge ab 2027 ist die Umsatzsteuer förderfähig, wenn das Unternehmen nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, etwa als Kleinunternehmer; wer Vorsteuer abzieht, bekommt weiter nur den Nettobetrag gefördert. Eine geförderte Beratung umfasst höchstens fünf Beratungstage, für Anträge ab 2027 höchstens 40 Stunden, die nicht am Stück liegen müssen.
Das Unternehmen bezahlt die Rechnung vollständig per Überweisung; Barzahlung, Verrechnung oder eine Vorfinanzierung durch den Berater sind ausgeschlossen, Rabatte mindern die Bemessungsgrundlage. Der Zuschuss ist eine De-minimis-Beihilfe: Zusammen mit anderen solchen Beihilfen darf ein Unternehmen in drei Jahren höchstens 300.000 € erhalten. Steuerlich ist er eine Betriebseinnahme, das Beraterhonorar bleibt Betriebsausgabe.
Wer gefördert wird
- Kleine und mittlere Unternehmen nach EU-Definition: weniger als 250 Beschäftigte und höchstens 50 Mio. € Jahresumsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme, Partner- und verbundene Unternehmen eingerechnet.
- Gewerbliche Wirtschaft oder freie Berufe, rechtlich selbstständig, mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland. Auch Soloselbstständige sind antragsberechtigt.
- Bereits gegründet: Eine Mindestdauer am Markt gibt es nicht. Maßgeblich ist die Gewerbeanmeldung oder Handelsregistereintragung, bei freien Berufen die Anmeldung beim Finanzamt. Beratung vor der Gründung fördert das Programm nicht.
- Kontingent frei: höchstens zwei geförderte Beratungen im Jahr und fünf insgesamt, gezählt nach dem Antragsdatum.
Nicht antragsberechtigt sind Unternehmens- und Wirtschaftsberater, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Notare und Insolvenzverwalter, Unternehmen mit beantragtem oder eröffnetem Insolvenzverfahren, gemeinnützige Unternehmen, Vereine und Stiftungen sowie Unternehmen mit Beteiligung von Religionsgemeinschaften oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Heilpraktiker erhalten den Zuschuss nur für die Einführung oder Anpassung eines Qualitätsmanagements.
Welche Beratungen gefördert werden und welche nicht
| Gefördert | Nicht gefördert |
|---|---|
| Einzelberatung im Unternehmen mit Analyse und Handlungsempfehlungen | Seminare, Workshops und Gruppenveranstaltungen |
| Kosten, Preise, Liquidität, Finanzierung, Controlling | überwiegend Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung, z. B. Verträge, Jahresabschluss, Buchführung |
| Personal, Fachkräfte, Organisation, Abläufe, Digitalisierung | überwiegend Gutachten oder Beratung zu Fördermitteln |
| Geschäftsmodell, Vertrieb, Marketing, Nachfolge, Nachhaltigkeit | Beratung, bei der der Berater eigene Waren oder Leistungen verkauft oder vermittelt |
| Qualitätsmanagement (bei Heilberufen nur dieses) | Beratung, die schon anderweitig öffentlich bezuschusst wird |
Beraten darf nur, wer beim BAFA als Berater registriert ist: selbstständig, mit mehr als der Hälfte des Umsatzes aus Unternehmensberatung und einem Qualitätssicherungsnachweis. Ausgeschlossen sind Inhaber, Gesellschafter, Beschäftigte und Angehörige der beratenen Firma.
BAFA-Beratungsförderung beantragen: Ablauf in sechs Schritten
- Berater auswählen: Thema, Umfang und Honorar klären und bestätigen lassen, dass er für das Programm registriert ist. Noch nichts unterschreiben.
- Im ersten Jahr nach der Gründung: für Anträge bis 31. Dezember 2026 ein kostenloses Informationsgespräch mit einem Regionalpartner, etwa bei IHK oder Handwerkskammer, frühestens drei Monate vor dem Antrag. Für Anträge ab 2027 entfällt diese Pflicht.
- Online-Antrag stellen: im Antragsportal des BAFA mit den Firmendaten und einer frei wählbaren Leitstelle; weitere Unterlagen braucht der Antrag nicht. Ab Januar 2027 läuft die Anmeldung nur über ein ELSTER-Konto oder die BundID.
- Informationsschreiben abwarten: Erst danach darf der Beratervertrag geschlossen werden. Schon die Unterschrift gilt als Beginn der Beratung; wer vorher unterschreibt, verliert die Förderung.
- Beraten lassen und bezahlen: Bericht von beiden Seiten unterschreiben, Rechnung vollständig überweisen.
- Verwendungsnachweis einreichen: spätestens sechs Monate nach dem Informationsschreiben, mit Bericht, Rechnung und Zahlungsnachweis. Die Leitstelle prüft, das BAFA entscheidet und zahlt den Zuschuss aus.
Was sich ab 2027 ändert
Die zweite Änderung der Richtlinie vom 15. Oktober 2026 verlängert das Programm: Maßgeblich ist jetzt, dass der Verwendungsnachweis bis 31. Dezember 2028 beim BAFA eingeht. Für Anträge bis Ende 2026 gelten die bisherigen Regeln, für Anträge ab 1. Januar 2027 die neuen. Fördersätze, Höchstbeträge und Kontingent bleiben gleich.
- Umsatzsteuer förderfähig ohne Vorsteuerabzug: Kleinunternehmer und andere Unternehmen ohne Vorsteuerabzug können die Bruttokosten ansetzen.
- 40 Stunden statt fünf Tage je Beratung, auf beliebig viele Termine verteilt.
- Kein Pflichtgespräch mehr für Unternehmen im ersten Jahr nach der Gründung.
- Anmeldung nur mit ELSTER-Konto oder BundID; wer noch keines hat, richtet es vor dem Antrag ein.
- Weniger Formulare: KMU-, De-minimis- und Grundrechte-Charta-Erklärung stehen im Verwendungsnachweis, unterschrieben werden nur noch Nachweis und Beratungsbericht. Als Zahlungsnachweis genügt eine im Onlinebanking erzeugte Umsatzanzeige.
- Späte Anträge 2028: Weil der Nachweis bis Ende 2028 eingehen muss, bleiben für Anträge in der zweiten Jahreshälfte 2028 weniger als sechs Monate.
Beispiel aus dem Betrieb
Ausgedachtes Beispiel, Stand Oktober 2026: Eine Bäckerei in Magdeburg mit neun Beschäftigten will ihre Kosten für Energie und Rohstoffe senken. Die Inhaberin stellt im Januar 2027 den Antrag, meldet sich dabei mit ihrem ELSTER-Konto an und unterschreibt den Vertrag erst nach dem Informationsschreiben. Der Berater berechnet 4.200 € netto, also 4.998 € mit Umsatzsteuer. Gefördert werden höchstens 3.500 €, davon 80 %: Die Bäckerei erhält 2.800 € und holt sich die Umsatzsteuer als Vorsteuer zurück. Ein Friseursalon in Köln mit derselben Rechnung bekäme 50 %, also 1.750 €.
Andere Förderung für Beratung: was wann passt
| Situation | Passende Förderung | Wo |
|---|---|---|
| Unternehmen besteht, Frage zur Unternehmensführung | BAFA-Beratungsförderung | BAFA-Antragsportal |
| Personal und Arbeitsorganisation im digitalen Wandel, mindestens zwei Jahre am Markt | INQA-Coaching, 80 % für bis zu zwölf Tage | INQA-Beratungsstelle |
| Software, IT-Sicherheit oder Digitalisierungsprojekt umsetzen | Landesprogramme und Kredite, siehe Förderung Digitalisierung | Förderbank des Landes, Hausbank |
| Gründung aus der Arbeitslosigkeit | Gründungszuschuss für den Lebensunterhalt, keine Beratungsförderung | Agentur für Arbeit |
| Vor der Gründung | kostenlose Gründungsberatung der Kammern; Zuschüsse für Gründungscoaching nur von den Ländern, siehe Tabelle unten | IHK, Handwerkskammer, Förderbank des Landes |
Beratung vor der Gründung: Programme der Länder
Das BAFA fördert erst, wenn das Unternehmen gegründet ist. Für Beratung und Coaching vor der Gründung, etwa zum Businessplan, haben die meisten Länder eigene Programme. Fast alle verlangen den Antrag vor Beginn der Beratung, meist nach einem Gespräch bei Kammer oder Gründungsberatung, und fördern dieselbe Beratung nicht doppelt.
| Land | Programm und Träger | Zuschuss | Stand |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | EXI-Gründungsgutscheine (ESF Plus) | Einstiegsberatung kostenlos, danach Coaching mit Eigenanteil | laufend; Konditionen bei der EXI-Beratungsstelle |
| Bayern | Vorgründungscoaching, Bayerisches Wirtschaftsministerium | 70 % von höchstens 800 € je Tagewerk, bis 10 Tagewerke | bis 31. Dezember 2027; erster Weg zu IHK, Handwerkskammer oder Institut für Freie Berufe |
| Berlin | – | kein eigener Zuschuss; der Coaching BONUS der IBB wird nicht fortgeführt | kostenlose Beratung bei IHK und Handwerkskammer |
| Brandenburg | Gründen in Brandenburg, ILB | Beratung durch geförderte Projektträger, für Gründer kostenlos | Richtlinie bis 31. Dezember 2028 |
| Bremen | Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen, Starthaus | Gründungsberatung bis 80 %, höchstens 2.800 € | Bedingungen beim Starthaus erfragen |
| Hamburg | – | kein eigener Zuschuss gefunden | kostenlose Beratung bei Handelskammer und Handwerkskammer |
| Hessen | Gründungs- und Mittelstandsförderung (GuM), WIBank | Gründungsberatung bis 75 %, höchstens 600 € je Tagewerk, über Kammern und Verbände | Richtlinie vom 7. November 2025 |
| Mecklenburg-Vorpommern | Bildungsschecks für Existenzgründung und Nachfolge, GSA | 80 %, höchstens 556 € je Tag, zwei Tage, mehr bei Nachfolge oder innovativer Gründung | bis 31. Dezember 2028 |
| Niedersachsen | – | kein eigener Zuschuss gefunden | kostenlose Beratung bei IHK und Handwerkskammer |
| Nordrhein-Westfalen | Beratungsprogramm Wirtschaft (BPW), NRW.BANK | 50 % von höchstens 510 € je Tag, bis 6 Tage; nur in sieben Innovationsfeldern | bis 30. Juni 2027; vorher Gespräch bei einer Anlaufstelle |
| Rheinland-Pfalz | Beratungsprogramm Existenzgründung, ISB | 50 %, höchstens 400 € je Tagewerk, bis 6 Tagewerke; nur Gründung im Vollerwerb | Bedingungen bei der ISB erfragen |
| Saarland | Beratungsprogramm Saarland, saaris | Zuschuss zu Gründungs-, Festigungs- und Nachfolgeberatung | Richtlinie vom 2. Mai 2024; Sätze bei saaris erfragen |
| Sachsen | ESF Plus-Gründungsberatung, SAB | Zuschuss je Tagewerk, 2 bis 5 Tagewerke, bei Nachfolge bis 10 | einmal in fünf Jahren |
| Sachsen-Anhalt | ego.-WISSEN | Beratung über Kommunen und Gründerzentren, bis 100 % | bis 31. Dezember 2027 |
| Schleswig-Holstein | – | kein eigener Zuschuss gefunden | kostenlose Beratung bei IHK und Handwerkskammer |
| Thüringen | Vorgründungsberatung (Gründungsrichtlinie) | 80 % von höchstens 865 € je Tagewerk, 3 bis 20 Tagewerke | Gründungsrichtlinie vom 2. Januar 2026 |
Häufige Fragen
Gibt es die BAFA-Förderung für Unternehmensberatung 2027 noch?
Ja. Die Richtlinie wurde am 15. Oktober 2026 verlängert; gefördert wird, solange der Verwendungsnachweis bis 31. Dezember 2028 beim BAFA eingeht. Für Anträge ab 2027 entfällt das Pflichtgespräch für junge Unternehmen, die Anmeldung läuft über ELSTER oder BundID, und ohne Vorsteuerabzug zählen die Bruttokosten.
Wie hoch ist die BAFA-Beratungsförderung?
50 % der Beratungskosten in den alten Ländern und Berlin, höchstens 1.750 € je Beratung; 80 % in den neuen Ländern sowie den Regionen Lüneburg und Trier, höchstens 2.800 €. Grundlage sind höchstens 3.500 € je Beratung, zwei Beratungen im Jahr sind möglich.
Kann ich die BAFA-Förderung nach Unterschrift unter den Beratervertrag noch beantragen?
Nein. Erst Antrag, dann Informationsschreiben, dann Vertrag. Schon die Unterschrift unter den Beratervertrag gilt als Beginn der Beratung; eine rückwirkende Förderung gibt es nicht.
Werden Existenzgründer gefördert?
Ja, sobald das Unternehmen gegründet ist, also das Gewerbe angemeldet oder die freiberufliche Tätigkeit dem Finanzamt angezeigt ist. Beratung vor der Gründung, etwa zum Businessplan, fördert das BAFA nicht; dafür gibt es Programme der Länder, siehe Beratung vor der Gründung, und die kostenlose Gründungsberatung der Kammern.
Wird die Umsatzsteuer mitgefördert?
Für Anträge bis Ende 2026 nicht. Für Anträge ab 2027 sind die Bruttokosten förderfähig, wenn das Unternehmen keine Vorsteuer abziehen darf, etwa als Kleinunternehmer; mit Vorsteuerabzug bleibt es beim Nettobetrag. Bezahlt werden muss die Rechnung immer vollständig.
Wie finde ich einen BAFA-Berater?
Den Berater wählt das Unternehmen frei, er muss aber beim BAFA für das Programm registriert sein. Kammern und Fachverbände nennen Berater aus der Region. Vor dem Antrag die Registrierung bestätigen lassen und darauf achten, dass der Berater nichts Eigenes verkauft oder vermittelt.
Gibt es BAFA-Förderung für Unternehmen in Schwierigkeiten?
Eine eigene Förderung mit höherem Zuschuss für Krisenberatung kennt die geltende Richtlinie nicht. Unternehmen in einer schwierigen Lage können die normale Beratungsförderung nutzen, solange kein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet ist.
Quellen
- Behörde Förderung von Unternehmensberatungen für KMU
- Behörde Förderrichtlinie – Förderung von Unternehmensberatungen für KMU
- Behörde Änderung der Förderrichtlinie – Förderung von Unternehmensberatungen für KMU
- Behörde Zweite Änderung der Förderrichtlinie – Förderung von Unternehmensberatungen für KMU
- Gesetz Verordnung (EU) 2023/2831 über De-minimis-Beihilfen
- Gesetz Richtlinie Vorgründungscoaching
- Behörde Beratungsprogramm Wirtschaft NRW
- Behörde GuM – Gründungs- und Mittelstandsförderung
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arbeitdigital: BAFA-Beratungsförderung. Stand: 30.10.2026. https://arbeitdigital.de/fuehren/finanzen/beratungsfoerderung/ (abgerufen am 03.11.2026).
APA 7
arbeitdigital. (2026, 30. Oktober). BAFA-Beratungsförderung. Abgerufen am 3. November 2026, von https://arbeitdigital.de/fuehren/finanzen/beratungsfoerderung/
Harvard
arbeitdigital (2026) BAFA-Beratungsförderung. Verfügbar unter: https://arbeitdigital.de/fuehren/finanzen/beratungsfoerderung/ (Zugriff: 3. November 2026).
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