BAFA-Beratungsförderung

Kosten senken, die Nachfolge regeln, den Vertrieb neu aufstellen: Für solche Fragen zahlt der Bund kleinen und mittleren Unternehmen einen Teil der Unternehmensberatung. Wer den Zuschuss bekommt, wie hoch er ist und in welcher Reihenfolge Antrag und Beratervertrag kommen müssen.

Kurz beantwortet

Die BAFA-Beratungsförderung („Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“) erstattet 50 % der Beratungskosten, in den neuen Ländern 80 %, gerechnet auf höchstens 3.500 € je Beratung. Der Antrag muss vor dem Beratungsvertrag gestellt sein; das Programm ist bis Ende 2028 verlängert.

Was ist die BAFA-Beratungsförderung?

Die BAFA-Beratungsförderung ist ein Zuschuss des Bundeswirtschaftsministeriums und des Europäischen Sozialfonds Plus zum Honorar einer Unternehmensberatung. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bewilligt und zahlt aus, eine von sechs Leitstellen der Wirtschaftsverbände prüft Antrag und Nachweise. Der Zuschuss ist kein Kredit und muss nicht zurückgezahlt werden.

Gefördert werden individuelle Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung, etwa Kostensenkung, Fachkräftesicherung, Nachfolge oder ein neues Geschäftsmodell. Am Ende steht ein schriftlicher Bericht mit Analyse, Schwachstellen und konkreten Empfehlungen zur Umsetzung. Bis 2022 hieß das Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“; der Name ist in Merkblättern und bei Kammern noch verbreitet.

Höhe der BAFA-Beratungsförderung

Bemessungsgrundlage höchstens 3.500 € je Beratung (Honorar, Auslagen, Reisekosten); bis zu zwei geförderte Beratungen im Jahr und fünf während der Laufzeit. Nr. 5.2 der Richtlinie, Stand 30. Oktober 2026.
Standort der BetriebsstätteZuschussHöchstens je Beratung
Neue Länder ohne Berlin und Region Leipzig, dazu die Regionen Lüneburg und Trier80 %2.800 €
Alte Länder ohne Lüneburg und Trier, dazu Berlin und die Region Leipzig50 %1.750 €

Umsatzsteuer: Für Anträge bis 31. Dezember 2026 zählt nur der Nettobetrag. Für Anträge ab 2027 ist die Umsatzsteuer förderfähig, wenn das Unternehmen nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, etwa als Kleinunternehmer; wer Vorsteuer abzieht, bekommt weiter nur den Nettobetrag gefördert. Eine geförderte Beratung umfasst höchstens fünf Beratungstage, für Anträge ab 2027 höchstens 40 Stunden, die nicht am Stück liegen müssen.

Das Unternehmen bezahlt die Rechnung vollständig per Überweisung; Barzahlung, Verrechnung oder eine Vorfinanzierung durch den Berater sind ausgeschlossen, Rabatte mindern die Bemessungsgrundlage. Der Zuschuss ist eine De-minimis-Beihilfe: Zusammen mit anderen solchen Beihilfen darf ein Unternehmen in drei Jahren höchstens 300.000 € erhalten. Steuerlich ist er eine Betriebseinnahme, das Beraterhonorar bleibt Betriebsausgabe.

Wer gefördert wird

  • Kleine und mittlere Unternehmen nach EU-Definition: weniger als 250 Beschäftigte und höchstens 50 Mio. € Jahresumsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme, Partner- und verbundene Unternehmen eingerechnet.
  • Gewerbliche Wirtschaft oder freie Berufe, rechtlich selbstständig, mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland. Auch Soloselbstständige sind antragsberechtigt.
  • Bereits gegründet: Eine Mindestdauer am Markt gibt es nicht. Maßgeblich ist die Gewerbeanmeldung oder Handelsregistereintragung, bei freien Berufen die Anmeldung beim Finanzamt. Beratung vor der Gründung fördert das Programm nicht.
  • Kontingent frei: höchstens zwei geförderte Beratungen im Jahr und fünf insgesamt, gezählt nach dem Antragsdatum.

Nicht antragsberechtigt sind Unternehmens- und Wirtschaftsberater, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Notare und Insolvenzverwalter, Unternehmen mit beantragtem oder eröffnetem Insolvenzverfahren, gemeinnützige Unternehmen, Vereine und Stiftungen sowie Unternehmen mit Beteiligung von Religionsgemeinschaften oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Heilpraktiker erhalten den Zuschuss nur für die Einführung oder Anpassung eines Qualitätsmanagements.

Welche Beratungen gefördert werden und welche nicht

Nach Nr. 2 und 4.1 der Richtlinie. Die Beratung muss Gleichstellung, Chancengleichheit und ökologische Nachhaltigkeit mindestens im Bericht ansprechen.
GefördertNicht gefördert
Einzelberatung im Unternehmen mit Analyse und HandlungsempfehlungenSeminare, Workshops und Gruppenveranstaltungen
Kosten, Preise, Liquidität, Finanzierung, Controllingüberwiegend Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung, z. B. Verträge, Jahresabschluss, Buchführung
Personal, Fachkräfte, Organisation, Abläufe, Digitalisierungüberwiegend Gutachten oder Beratung zu Fördermitteln
Geschäftsmodell, Vertrieb, Marketing, Nachfolge, NachhaltigkeitBeratung, bei der der Berater eigene Waren oder Leistungen verkauft oder vermittelt
Qualitätsmanagement (bei Heilberufen nur dieses)Beratung, die schon anderweitig öffentlich bezuschusst wird

Beraten darf nur, wer beim BAFA als Berater registriert ist: selbstständig, mit mehr als der Hälfte des Umsatzes aus Unternehmensberatung und einem Qualitätssicherungsnachweis. Ausgeschlossen sind Inhaber, Gesellschafter, Beschäftigte und Angehörige der beratenen Firma.

BAFA-Beratungsförderung beantragen: Ablauf in sechs Schritten

  1. Berater auswählen: Thema, Umfang und Honorar klären und bestätigen lassen, dass er für das Programm registriert ist. Noch nichts unterschreiben.
  2. Im ersten Jahr nach der Gründung: für Anträge bis 31. Dezember 2026 ein kostenloses Informationsgespräch mit einem Regionalpartner, etwa bei IHK oder Handwerkskammer, frühestens drei Monate vor dem Antrag. Für Anträge ab 2027 entfällt diese Pflicht.
  3. Online-Antrag stellen: im Antragsportal des BAFA mit den Firmendaten und einer frei wählbaren Leitstelle; weitere Unterlagen braucht der Antrag nicht. Ab Januar 2027 läuft die Anmeldung nur über ein ELSTER-Konto oder die BundID.
  4. Informationsschreiben abwarten: Erst danach darf der Beratervertrag geschlossen werden. Schon die Unterschrift gilt als Beginn der Beratung; wer vorher unterschreibt, verliert die Förderung.
  5. Beraten lassen und bezahlen: Bericht von beiden Seiten unterschreiben, Rechnung vollständig überweisen.
  6. Verwendungsnachweis einreichen: spätestens sechs Monate nach dem Informationsschreiben, mit Bericht, Rechnung und Zahlungsnachweis. Die Leitstelle prüft, das BAFA entscheidet und zahlt den Zuschuss aus.

Was sich ab 2027 ändert

Die zweite Änderung der Richtlinie vom 15. Oktober 2026 verlängert das Programm: Maßgeblich ist jetzt, dass der Verwendungsnachweis bis 31. Dezember 2028 beim BAFA eingeht. Für Anträge bis Ende 2026 gelten die bisherigen Regeln, für Anträge ab 1. Januar 2027 die neuen. Fördersätze, Höchstbeträge und Kontingent bleiben gleich.

  • Umsatzsteuer förderfähig ohne Vorsteuerabzug: Kleinunternehmer und andere Unternehmen ohne Vorsteuerabzug können die Bruttokosten ansetzen.
  • 40 Stunden statt fünf Tage je Beratung, auf beliebig viele Termine verteilt.
  • Kein Pflichtgespräch mehr für Unternehmen im ersten Jahr nach der Gründung.
  • Anmeldung nur mit ELSTER-Konto oder BundID; wer noch keines hat, richtet es vor dem Antrag ein.
  • Weniger Formulare: KMU-, De-minimis- und Grundrechte-Charta-Erklärung stehen im Verwendungsnachweis, unterschrieben werden nur noch Nachweis und Beratungsbericht. Als Zahlungsnachweis genügt eine im Onlinebanking erzeugte Umsatzanzeige.
  • Späte Anträge 2028: Weil der Nachweis bis Ende 2028 eingehen muss, bleiben für Anträge in der zweiten Jahreshälfte 2028 weniger als sechs Monate.

Beispiel aus dem Betrieb

Ausgedachtes Beispiel, Stand Oktober 2026: Eine Bäckerei in Magdeburg mit neun Beschäftigten will ihre Kosten für Energie und Rohstoffe senken. Die Inhaberin stellt im Januar 2027 den Antrag, meldet sich dabei mit ihrem ELSTER-Konto an und unterschreibt den Vertrag erst nach dem Informationsschreiben. Der Berater berechnet 4.200 € netto, also 4.998 € mit Umsatzsteuer. Gefördert werden höchstens 3.500 €, davon 80 %: Die Bäckerei erhält 2.800 € und holt sich die Umsatzsteuer als Vorsteuer zurück. Ein Friseursalon in Köln mit derselben Rechnung bekäme 50 %, also 1.750 €.

Andere Förderung für Beratung: was wann passt

Für dieselbe Beratung gibt es nur einen öffentlichen Zuschuss (Kumulierungsverbot).
SituationPassende FörderungWo
Unternehmen besteht, Frage zur UnternehmensführungBAFA-BeratungsförderungBAFA-Antragsportal
Personal und Arbeitsorganisation im digitalen Wandel, mindestens zwei Jahre am MarktINQA-Coaching, 80 % für bis zu zwölf TageINQA-Beratungsstelle
Software, IT-Sicherheit oder Digitalisierungsprojekt umsetzenLandesprogramme und Kredite, siehe Förderung DigitalisierungFörderbank des Landes, Hausbank
Gründung aus der ArbeitslosigkeitGründungszuschuss für den Lebensunterhalt, keine BeratungsförderungAgentur für Arbeit
Vor der Gründungkostenlose Gründungsberatung der Kammern; Zuschüsse für Gründungscoaching nur von den Ländern, siehe Tabelle untenIHK, Handwerkskammer, Förderbank des Landes

Beratung vor der Gründung: Programme der Länder

Das BAFA fördert erst, wenn das Unternehmen gegründet ist. Für Beratung und Coaching vor der Gründung, etwa zum Businessplan, haben die meisten Länder eigene Programme. Fast alle verlangen den Antrag vor Beginn der Beratung, meist nach einem Gespräch bei Kammer oder Gründungsberatung, und fördern dieselbe Beratung nicht doppelt.

Stand: 30. Oktober 2026, nach den Seiten der Träger und der Förderdatenbank des Bundes. Maßgeblich sind Richtlinie und Merkblatt des Programms.
LandProgramm und TrägerZuschussStand
Baden-WürttembergEXI-Gründungsgutscheine (ESF Plus)Einstiegsberatung kostenlos, danach Coaching mit Eigenanteillaufend; Konditionen bei der EXI-Beratungsstelle
BayernVorgründungscoaching, Bayerisches Wirtschaftsministerium70 % von höchstens 800 € je Tagewerk, bis 10 Tagewerkebis 31. Dezember 2027; erster Weg zu IHK, Handwerkskammer oder Institut für Freie Berufe
Berlin–kein eigener Zuschuss; der Coaching BONUS der IBB wird nicht fortgeführtkostenlose Beratung bei IHK und Handwerkskammer
BrandenburgGründen in Brandenburg, ILBBeratung durch geförderte Projektträger, für Gründer kostenlosRichtlinie bis 31. Dezember 2028
BremenBeratung kleiner und mittlerer Unternehmen, StarthausGründungsberatung bis 80 %, höchstens 2.800 €Bedingungen beim Starthaus erfragen
Hamburg–kein eigener Zuschuss gefundenkostenlose Beratung bei Handelskammer und Handwerkskammer
HessenGründungs- und Mittelstandsförderung (GuM), WIBankGründungsberatung bis 75 %, höchstens 600 € je Tagewerk, über Kammern und VerbändeRichtlinie vom 7. November 2025
Mecklenburg-VorpommernBildungsschecks für Existenzgründung und Nachfolge, GSA80 %, höchstens 556 € je Tag, zwei Tage, mehr bei Nachfolge oder innovativer Gründungbis 31. Dezember 2028
Niedersachsen–kein eigener Zuschuss gefundenkostenlose Beratung bei IHK und Handwerkskammer
Nordrhein-WestfalenBeratungsprogramm Wirtschaft (BPW), NRW.BANK50 % von höchstens 510 € je Tag, bis 6 Tage; nur in sieben Innovationsfeldernbis 30. Juni 2027; vorher Gespräch bei einer Anlaufstelle
Rheinland-PfalzBeratungsprogramm Existenzgründung, ISB50 %, höchstens 400 € je Tagewerk, bis 6 Tagewerke; nur Gründung im VollerwerbBedingungen bei der ISB erfragen
SaarlandBeratungsprogramm Saarland, saarisZuschuss zu Gründungs-, Festigungs- und NachfolgeberatungRichtlinie vom 2. Mai 2024; Sätze bei saaris erfragen
SachsenESF Plus-Gründungsberatung, SABZuschuss je Tagewerk, 2 bis 5 Tagewerke, bei Nachfolge bis 10einmal in fünf Jahren
Sachsen-Anhaltego.-WISSENBeratung über Kommunen und Gründerzentren, bis 100 %bis 31. Dezember 2027
Schleswig-Holstein–kein eigener Zuschuss gefundenkostenlose Beratung bei IHK und Handwerkskammer
ThüringenVorgründungsberatung (Gründungsrichtlinie)80 % von höchstens 865 € je Tagewerk, 3 bis 20 TagewerkeGründungsrichtlinie vom 2. Januar 2026

Häufige Fragen

Gibt es die BAFA-Förderung für Unternehmensberatung 2027 noch?

Ja. Die Richtlinie wurde am 15. Oktober 2026 verlängert; gefördert wird, solange der Verwendungsnachweis bis 31. Dezember 2028 beim BAFA eingeht. Für Anträge ab 2027 entfällt das Pflichtgespräch für junge Unternehmen, die Anmeldung läuft über ELSTER oder BundID, und ohne Vorsteuerabzug zählen die Bruttokosten.

Wie hoch ist die BAFA-Beratungsförderung?

50 % der Beratungskosten in den alten Ländern und Berlin, höchstens 1.750 € je Beratung; 80 % in den neuen Ländern sowie den Regionen Lüneburg und Trier, höchstens 2.800 €. Grundlage sind höchstens 3.500 € je Beratung, zwei Beratungen im Jahr sind möglich.

Kann ich die BAFA-Förderung nach Unterschrift unter den Beratervertrag noch beantragen?

Nein. Erst Antrag, dann Informationsschreiben, dann Vertrag. Schon die Unterschrift unter den Beratervertrag gilt als Beginn der Beratung; eine rückwirkende Förderung gibt es nicht.

Werden Existenzgründer gefördert?

Ja, sobald das Unternehmen gegründet ist, also das Gewerbe angemeldet oder die freiberufliche Tätigkeit dem Finanzamt angezeigt ist. Beratung vor der Gründung, etwa zum Businessplan, fördert das BAFA nicht; dafür gibt es Programme der Länder, siehe Beratung vor der Gründung, und die kostenlose Gründungsberatung der Kammern.

Wird die Umsatzsteuer mitgefördert?

Für Anträge bis Ende 2026 nicht. Für Anträge ab 2027 sind die Bruttokosten förderfähig, wenn das Unternehmen keine Vorsteuer abziehen darf, etwa als Kleinunternehmer; mit Vorsteuerabzug bleibt es beim Nettobetrag. Bezahlt werden muss die Rechnung immer vollständig.

Wie finde ich einen BAFA-Berater?

Den Berater wählt das Unternehmen frei, er muss aber beim BAFA für das Programm registriert sein. Kammern und Fachverbände nennen Berater aus der Region. Vor dem Antrag die Registrierung bestätigen lassen und darauf achten, dass der Berater nichts Eigenes verkauft oder vermittelt.

Gibt es BAFA-Förderung für Unternehmen in Schwierigkeiten?

Eine eigene Förderung mit höherem Zuschuss für Krisenberatung kennt die geltende Richtlinie nicht. Unternehmen in einer schwierigen Lage können die normale Beratungsförderung nutzen, solange kein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet ist.

Quellen

  1. Behörde Förderung von Unternehmensberatungen für KMUAblauf, Kontingent, Änderungen ab 01.01.2027 · Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle · abgerufen 30.10.2026
  2. Behörde Förderrichtlinie – Förderung von Unternehmensberatungen für KMUBAnz AT 23.12.2022 B1, Nr. 2 bis 8 · Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz · Stand 14.12.2022
  3. Behörde Änderung der Förderrichtlinie – Förderung von Unternehmensberatungen für KMUBAnz AT 23.12.2024 B1, Nr. 1.2 (De-minimis) · Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz · Stand 12.12.2024
  4. Behörde Zweite Änderung der Förderrichtlinie – Förderung von Unternehmensberatungen für KMUBAnz AT 28.10.2026 B3, Nr. 2, 5, 20 · Bundesministerium für Wirtschaft und Energie · Stand 15.10.2026
  5. Gesetz Verordnung (EU) 2023/2831 über De-minimis-BeihilfenArt. 3 Abs. 2 · Europäische Union · abgerufen 30.10.2026
  6. Gesetz Richtlinie VorgründungscoachingBayMBl. 2023 Nr. 580 · Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie · abgerufen 30.10.2026
  7. Behörde Beratungsprogramm Wirtschaft NRWNRW.BANK · abgerufen 30.10.2026
  8. Behörde GuM – Gründungs- und MittelstandsförderungFörderdatenbank, dort auch Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt · Bundesministerium für Wirtschaft und Energie · abgerufen 30.10.2026
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APA 7

arbeitdigital. (2026, 30. Oktober). BAFA-Beratungsförderung. Abgerufen am 3. November 2026, von https://arbeitdigital.de/fuehren/finanzen/beratungsfoerderung/

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arbeitdigital (2026) BAFA-Beratungsförderung. Verfügbar unter: https://arbeitdigital.de/fuehren/finanzen/beratungsfoerderung/ (Zugriff: 3. November 2026).

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