Kurz beantwortet
Wach- und Sicherheitsdienste bilden nach WZ 2025 die Abteilung 80 im Abschnitt O. Betreiber brauchen eine Erlaubnis nach § 34a GewO; Beschäftigte je nach Tätigkeit eine IHK-Unterrichtung oder Sachkundeprüfung.
Steckbrief
- WZ-Code
- 80 Wach- und Sicherheitsdienste sowie Detekteien
- Kammer
- Industrie- und Handelskammer (IHK)
- Erlaubnis
- Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe mit Sachkundeprüfung vor der IHK und Haftpflichtversicherung § 34a Abs. 1 GewO
- Meisterpflicht
- Nein
- Personal
- IHK-Unterrichtung, für bestimmte Tätigkeiten Sachkundeprüfung; Eintrag im Bewacherregister § 34a Abs. 1a GewO, Bewachungsverordnung
Tätigkeitsfelder
Zur Branche gehören Objekt- und Werkschutz, Empfangs- und Pförtnerdienste, Revierstreifen, Veranstaltungsschutz, Einlasskontrolle, Schutz vor Ladendieben, Personenschutz, Geld- und Werttransporte, Alarmverfolgung sowie Detekteien. Die WZ 2025 ordnet sie in der Abteilung 80 „Wach- und Sicherheitsdienste sowie Detekteien“ ein. IT-Sicherheit zählt nicht dazu; sie gehört zu den IT-Dienstleistungen.
Erlaubnis nach § 34a GewO
Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will, braucht eine Erlaubnis der zuständigen Behörde (§ 34a Abs. 1 GewO). Sie wird versagt, wenn der Antragsteller oder die Betriebsleitung nicht zuverlässig ist, in ungeordneten Vermögensverhältnissen lebt, keine vor der IHK abgelegte Sachkundeprüfung nachweist oder keine Haftpflichtversicherung hat. Für die Zuverlässigkeit fragt die Behörde unter anderem beim Bundeszentralregister, bei der Polizei und beim Verfassungsschutz an.
Anforderungen an Wachpersonen
Beschäftigt werden dürfen nur zuverlässige Personen, die eine Bescheinigung der IHK über die Unterrichtung in den rechtlichen und fachlichen Grundlagen vorlegen (§ 34a Abs. 1a Satz 1 GewO). Die Unterrichtung ist mündlich und kann bei jeder IHK erfolgen, die sie anbietet (§§ 5, 6 BewachV). Für folgende Tätigkeiten ist zusätzlich eine bestandene Sachkundeprüfung vor der IHK nötig:
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Bereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
- Schutz vor Ladendieben
- Bewachung im Einlassbereich von Diskotheken
- Bewachung von Flüchtlingsunterkünften in leitender Funktion
- Bewachung zugangsgeschützter Großveranstaltungen in leitender Funktion
Wachpersonen und Betriebsleitung werden im Bewacherregister erfasst, über das die Behörden auch die Zuverlässigkeit prüfen. Wer bestimmte Abschlüsse hat, etwa als geprüfte Werkschutzfachkraft, braucht keine Unterrichtung (§ 8 BewachV).
Gründung und Betrieb
- Sachkundeprüfung bei der IHK ablegen, Haftpflichtversicherung abschließen, Erlaubnis beantragen, dann Gewerbe anmelden.
- Personal mit Unterrichtung oder Sachkundeprüfung einstellen und vor dem Einsatz im Bewacherregister melden.
- Dienstpläne für Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit nach Arbeitszeitgesetz und Tarif planen.
- Aufträge kalkulieren: Der Markt ist preisgetrieben, Qualität und Zuverlässigkeit unterscheiden die Anbieter.
Aufstieg ist über Fortbildungen der IHK möglich, etwa zur geprüften Schutz- und Sicherheitskraft oder zum Meister für Schutz und Sicherheit.
Werkzeuge für diese Branche
- Zeiterfassung Arbeitszeiten und Dienste erfassen
- Lohn- und Personalsoftware Lohnabrechnung mit Zuschlägen
Häufige Fragen
Was brauche ich, um einen Sicherheitsdienst zu gründen?
Eine Erlaubnis nach § 34a GewO. Dafür sind Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, eine vor der IHK bestandene Sachkundeprüfung und eine Haftpflichtversicherung nötig.
Reicht für Mitarbeiter die Unterrichtung?
Für viele Aufgaben ja. Für Kontrollgänge im öffentlichen Raum, Ladendetektive, Einlasskontrolle in Diskotheken sowie leitende Funktionen bei Flüchtlingsunterkünften und Großveranstaltungen ist zusätzlich die Sachkundeprüfung vorgeschrieben (§ 34a Abs. 1a GewO).
Welcher WZ-Code gilt für Sicherheitsdienste?
Nach der WZ 2025 die Abteilung 80 im Abschnitt O, Klasse 80.01 „Private Wach- und Sicherheitsdienste sowie Detekteien“.