Kurz beantwortet
Einen Onlineshop erstellen kleine Unternehmen meist mit einem gemieteten Shop-Baukasten, mit Shopsoftware auf eigenem Hosting oder über einen Marktplatz; die Wahl hängt von Sortiment, Budget und gewünschter Unabhängigkeit ab. Vor dem ersten Verkauf an Verbraucher stehen Gewerbeanmeldung, Registrierung im Verpackungsregister und Bestellseiten mit Widerrufsbelehrung, Widerrufsbutton und eindeutiger Bestell-Schaltfläche.
Ob Handwerksbetrieb mit Ersatzteilen, Rösterei oder Modelabel: Wer einen Onlineshop erstellen will, entscheidet zuerst über die Art der Lösung und prüft dann, ob sie die Pflichten des Onlinehandels abbilden kann. Diese Seite vergleicht die Arten von Shops, nennt die Auswahlkriterien und fasst die Pflichten mit Fundstelle zusammen, Stand 26.10.2026. Sie nennt keine Rangliste und keine Produktempfehlung.
Welche Arten von Onlineshops gibt es?
| Art | Aufwand | Kostenart | Kundendaten | Abhängigkeit |
|---|---|---|---|---|
| Shop-Baukasten (gemietete Software) | gering, Start in Tagen | Monatsmiete, oft Transaktionsgebühr, Zusatzmodule | beim Shop, Export nach Vertrag | an Anbieter und Tarif gebunden |
| Shopsoftware auf eigenem Hosting, etwa WooCommerce für WordPress | mittel bis hoch, Pflege und Updates selbst oder per Dienstleister | Hosting, Erweiterungen, Zeit oder Dienstleister | vollständig beim Betrieb | gering, Umzug möglich |
| Marktplatz | gering, Produkte einstellen | Verkaufsprovision, oft Grundgebühr | weitgehend beim Marktplatz | hoch: Regeln, Gebühren und Sichtbarkeit bestimmt der Betreiber |
| Verkauf über soziale Netzwerke | gering, Katalog anlegen | Gebühren je Verkauf, Werbung | beim Netzwerk | hoch, Reichweite hängt vom Netzwerk ab |
Für den Einstieg mit kleinem Sortiment ist ein Shop-Baukasten oder das Shopmodul eines Website-Baukastens oft der schnellste Weg. Wer bereits eine WordPress-Website hat, kann sie mit einer Shop-Erweiterung ergänzen, trägt dann aber Updates und Sicherheit selbst. Ein Marktplatz bringt sofort Reichweite, macht den Händler aber von dessen Regeln und Gebühren abhängig; die Kundendaten bleiben größtenteils beim Marktplatz.
Onlineshop erstellen: worauf bei der Auswahl achten
Rechtliche Funktionen
Die Software muss die Pflichten aus dem Abschnitt unten abbilden können: Widerrufsbutton mit Bestätigungsschritt und Eingangsbestätigung, Bestell-Schaltfläche mit eindeutiger Beschriftung, Gesamt- und Grundpreis, den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage bei Rabatten sowie Felder für Herstellerangaben und Warnhinweise nach der Produktsicherheitsverordnung. Fehlt eine Funktion, wird es teuer oder riskant.
Zahlungsarten und Gebühren
Welche Zahlungsarten lassen sich anbinden, und was kostet jede Zahlung? Zu den Gebühren des Zahlungsdienstleisters kommen bei manchen Shop-Anbietern eigene Transaktionsgebühren. Die akzeptierten Zahlungsmittel müssen spätestens zu Beginn des Bestellvorgangs genannt werden (§ 312j Abs. 1 BGB).
Steuer, Buchhaltung und Warenwirtschaft
Der Shop sollte Steuersätze je Produkt und bei Verkäufen in andere EU-Länder je Land berechnen und die Umsätze für die OSS-Meldung auswerten können (Abschnitt Umsatzsteuer). Eine Schnittstelle zur Buchhaltungssoftware spart Abtippen und hilft, Rechnungen und Bestelldaten nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoBD) vollständig aufzubewahren. Bei Lager und mehreren Kanälen ist die Anbindung an eine Warenwirtschaft wichtig, damit nichts doppelt verkauft wird.
Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Shop-Anbieter, Zahlungsdienst, Versand und Newsletter verarbeiten Kundendaten. Mit jedem, der das im Auftrag tut, braucht es einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO); Serverstandort und Übermittlungen in Drittländer gehören in die Datenschutzerklärung. Tracking und Werbe-Cookies brauchen eine Einwilligung (§ 25 TDDDG).
Barrierefreiheit
Shops für Verbraucher müssen seit dem 28.06.2025 barrierefrei sein, außer der Betrieb ist ein Kleinstunternehmen, das Dienstleistungen erbringt. Wie die Ausnahme genau lautet, steht beim Lexikon-Eintrag E-Commerce. Auch ohne Pflicht lohnt sich eine Vorlage, die sich per Tastatur bedienen lässt und gute Kontraste hat.
Export und Anbieterwechsel
Für gemietete Shop-Software gilt seit dem 12.09.2025 die EU-Datenverordnung (Data Act): Wechsel zu einem anderen Anbieter mit höchstens zwei Monaten Vorlauf und höchstens 30 Kalendertagen Übergangsfrist, ab dem 12.01.2027 ohne Wechselentgelt (Art. 25, 29 Data Act). Vor Vertragsschluss prüfen, ob sich Produkte, Kundendaten und Bestellungen in gängigen Formaten exportieren lassen.
Kosten über die Laufzeit
Zu rechnen sind Miete oder Hosting, Transaktions- und Zahlungsgebühren, Marktplatzprovisionen, kostenpflichtige Erweiterungen, Rechtstexte, Fotos, Verpackung, Versand und Retouren. Wie viel Startkapital ein Onlineshop braucht, hängt vor allem vom Warenbestand ab; die Software ist oft der kleinere Posten. Planzahlen gehören in den Businessplan.
Rechtliche Pflichten im Überblick
| Pflicht | Was verlangt ist | Fundstelle |
|---|---|---|
| Gewerbeanzeige | bei Beginn des Gewerbes beim Gewerbeamt | § 14 GewO |
| Impressum | Name, Anschrift, Kontakt, bei Gesellschaften Rechtsform, Vertretung, Register | § 5 DDG |
| Datenschutz und Einwilligung | Datenschutzerklärung; Einwilligung für nicht notwendige Cookies und Tracking | Art. 13 DSGVO, § 25 TDDDG |
| Widerrufsrecht | 14 Tage Frist, beim Warenkauf ab Erhalt der Ware; Widerrufsbelehrung, mit dem gesetzlichen Muster sicher erfüllt; erlischt spätestens nach zwölf Monaten und 14 Tagen | §§ 312g, 355, 356 BGB, Art. 246a § 1 Abs. 2 EGBGB |
| Widerrufsbutton | Schaltfläche „Vertrag widerrufen“, während der Frist ständig verfügbar; Bestätigung „Widerruf bestätigen“; Eingangsbestätigung mit Datum und Uhrzeit | § 356a BGB, seit 19.06.2026 |
| Bestell-Schaltfläche | nur „zahlungspflichtig bestellen“ oder gleich eindeutig, sonst kommt kein Vertrag zustande | § 312j Abs. 3, 4 BGB |
| Preisangaben | Gesamtpreis, bei Ware nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche auch Grundpreis; bei Rabatten auf Waren der niedrigste Preis der letzten 30 Tage | §§ 3, 4, 11 PAngV |
| Verpackung | Registrierung im Verpackungsregister LUCID, Beteiligung an einem System, Datenmeldungen, für Hersteller im Sinne der EU-Verpackungsverordnung; Versandverpackungen sind immer systembeteiligungspflichtig | VO (EU) 2025/40, §§ 6, 7, 9 VerpackDG, seit 12.08.2026 |
| Batterien, Elektrogeräte | Registrierung und Rücknahme je nach Rolle, wenn solche Produkte verkauft werden; Händler dürfen keine Produkte nicht registrierter Hersteller anbieten, Altbatterien nehmen auch Onlinehändler zurück | VO (EU) 2023/1542, BattDG, ElektroG |
| Produktsicherheit | Hersteller mit Post- und E-Mail-Adresse, bei Herstellern außerhalb der EU die verantwortliche Person, Produktbild und Kennung, Warnhinweise auf Deutsch | Art. 19 VO (EU) 2023/988, seit 13.12.2024; § 6 ProdSG |
| Barrierefreiheit | Shop für Verbraucher barrierefrei, Ausnahme für Kleinstunternehmen mit Dienstleistungen | §§ 1, 2, 3 BFSG |
| Streitbeilegung | Angabe, ob der Shop an Verbraucherschlichtung teilnimmt; keine Pflichtangabe bei höchstens 10 Beschäftigten am 31.12. des Vorjahres, außer bei Teilnahmepflicht; Link zur OS-Plattform entfällt | § 36 VSBG, VO (EU) 2024/3228 |
| Umsatzsteuer EU | über 10.000 € EU-Fernverkäufe im Jahr Steuer des Bestimmungslands, Meldung über OSS | §§ 3c, 18j UStG |
Widerrufsbutton: was seit 19.06.2026 gilt
Wer Verträge über eine Website oder App schließt, muss Verbrauchern eine Widerrufsfunktion bieten. Sie ist gut lesbar mit „Vertrag widerrufen“ oder gleich eindeutig beschriftet und während der ganzen Widerrufsfrist hervorgehoben und leicht erreichbar. Der Verbraucher gibt Name, Bestellung und eine E-Mail-Adresse für die Bestätigung an und schickt den Widerruf mit einer zweiten Schaltfläche „Widerruf bestätigen“ ab. Der Händler bestätigt den Eingang unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger, etwa per E-Mail, mit Datum und Uhrzeit. Ein Widerruf, der vor Fristende über die Funktion abgeschickt wurde, gilt als rechtzeitig (§ 356a Abs. 1 bis 5 BGB, eingefügt durch BGBl. 2026 I Nr. 28).
Verpackungsregister: was seit 12.08.2026 gilt
Seit dem 12.08.2026 gelten die EU-Verpackungsverordnung und das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) statt des Verpackungsgesetzes. Registrierung, Systembeteiligung und Datenmeldung bleiben, neu bestimmt wird aber, wer als Hersteller verpflichtet ist: in der Regel das Unternehmen, unter dessen Namen oder Marke die Ware verpackt ist, sonst das erste Unternehmen der Lieferkette im Inland. Bei Versandkartons und Füllmaterial ist der Händler Hersteller, wenn sie seinen Namen oder seine Marke tragen, wenn er die Verpackung aus Karton, Klebeband und Füllmaterial selbst zusammensetzt oder wenn er eine fertige Verpackung verändert. Bei unbedruckten, fertigen Kartons vom Lieferanten kann der Lieferant Hersteller sein. Ob und wofür ein Shop verpflichtet ist, beantwortet die Zentrale Stelle Verpackungsregister; die Registrierung läuft dort über LUCID und muss vor dem ersten Verkauf stehen.
Umsatzsteuer beim Versand in andere EU-Länder
Verkauft ein Shop an Privatkunden in anderen EU-Ländern, gilt bis zu 10.000 € im Vorjahr und im laufenden Jahr, zusammengerechnet über alle EU-Länder und mit bestimmten elektronischen Dienstleistungen, die deutsche Umsatzsteuer. Wird die Schwelle überschritten, gilt ab diesem Umsatz der Steuersatz des Bestimmungslands (§ 3c Abs. 1, 4 UStG). Auf die Schwelle kann man verzichten, ist dann aber mindestens zwei Kalenderjahre gebunden. Statt sich in jedem Land zu registrieren, meldet der Händler diese Umsätze über das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) beim Bundeszentralamt für Steuern, je Kalendervierteljahr bis zum Ende des folgenden Monats (§ 18j UStG). Kleinunternehmer mit höchstens 25.000 € Vorjahresumsatz sollten den Auslandsversand vorher mit der Steuerberatung klären.
Onlineshop gründen: Reihenfolge der ersten Schritte
- Sortiment prüfen: Brauchen die Waren eine Erlaubnis oder gelten Sonderregeln, etwa für Lebensmittel, Kosmetik, Elektrogeräte oder Batterien?
- Gewerbe anmelden: beim Gewerbeamt, siehe Gewerbe anmelden; danach den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beantworten.
- Verpackungsregister: Registrierung in LUCID und Vertrag mit einem System vor dem ersten Versand.
- Shop-Art wählen: nach Tabelle und Auswahlkriterien oben, Testphase mit echten Produkten.
- Rechtstexte und Pflichtangaben: Impressum, Datenschutzerklärung, AGB, Widerrufsbelehrung, Widerrufsbutton, Versand- und Zahlungsinformationen, Herstellerangaben je Produkt.
- Zahlung, Versand und Buchhaltung anbinden: Verträge mit Zahlungsdienst und Versanddienst, Schnittstelle zur Buchhaltung.
- Testbestellung: Bestellung, Zahlung, Rechnung, Versandbestätigung und Widerruf einmal komplett durchspielen.
Vor dem ersten Verkauf
- Gewerbe angemeldet, Steuernummer vorhanden
- Registrierung im Verpackungsregister LUCID und Systembeteiligung
- Impressum und Datenschutzerklärung erreichbar
- Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular vorhanden
- Widerrufsbutton „Vertrag widerrufen“ mit Bestätigung und Eingangsmail getestet
- Bestell-Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“
- Gesamtpreise, Grundpreise und Versandkosten angegeben
- Herstellerangaben und Warnhinweise bei jedem Produkt
- Angabe zur Verbraucherschlichtung, kein alter Link zur OS-Plattform
- Verträge zur Auftragsverarbeitung mit Shop-, Zahlungs- und Newsletter-Anbieter
Beispiel aus dem Betrieb
Ausgedachtes Beispiel: Eine kleine Kaffeerösterei verkauft bisher nur im Laden und will Bohnen auch verschicken. Sie wählt einen Shop-Baukasten, weil sie nur zwölf Sorten hat. Vor dem Start registriert sie sich in LUCID und schließt einen Vertrag mit einem System für die Kaffeetüten und für die Versandkartons, die ihr Logo tragen. Weil Kaffee nach Gewicht verkauft wird, zeigt der Shop neben dem Preis je Tüte den Preis je Kilogramm. Nach der ersten Bestellung aus Österreich behält sie die EU-Fernverkäufe im Blick, um zu wissen, wann sie sich für das OSS-Verfahren anmelden muss.
Häufige Fragen
Was ist der Widerrufsbutton und seit wann ist er Pflicht?
Eine Schaltfläche „Vertrag widerrufen“, über die Verbraucher einen online geschlossenen Vertrag in zwei Schritten widerrufen können, mit Bestätigung „Widerruf bestätigen“ und Eingangsbestätigung des Händlers. Pflicht ist sie seit dem 19.06.2026 (§ 356a BGB).
Muss sich jeder Onlinehändler im Verpackungsregister LUCID registrieren?
Jeder, der als Hersteller verpackte Ware an Endkunden in Deutschland bringt, auch für Versandkartons mit eigenem Namen oder eigener Marke oder solche, die er selbst zusammensetzt. Seit dem 12.08.2026 richtet sich das nach EU-Verpackungsverordnung und VerpackDG; Registrierung, Systembeteiligung und Datenmeldung bleiben Pflicht. Im Zweifel hilft die Zentrale Stelle Verpackungsregister.
Braucht ein Onlineshop noch einen Link zur OS-Plattform?
Nein. Die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung nimmt seit dem 20.03.2025 keine Beschwerden mehr an, die Verordnung dazu ist seit dem 20.07.2025 aufgehoben (VO (EU) 2024/3228). Alte Links und Hinweise darauf sollten entfernt werden; die Angabe zur Verbraucherschlichtung nach § 36 VSBG bleibt.
Ab wann gilt beim Versand in andere EU-Länder deren Umsatzsteuer?
Wenn die Fernverkäufe an Privatkunden in andere EU-Länder zusammen mit bestimmten elektronischen Dienstleistungen 10.000 € im Vorjahr oder im laufenden Jahr überschreiten (§ 3c Abs. 4 UStG). Gemeldet wird dann vierteljährlich über das OSS-Verfahren beim Bundeszentralamt für Steuern.
Welche Angaben verlangt die Produktsicherheitsverordnung im Shop?
Bei jedem Angebot: Name oder Marke des Herstellers mit Post- und E-Mail-Adresse, bei Herstellern außerhalb der EU die verantwortliche Person in der EU, Angaben zur Identifizierung des Produkts mit Abbildung sowie Warn- und Sicherheitshinweise auf Deutsch (Art. 19 VO (EU) 2023/988).
Shop-Baukasten oder WooCommerce?
Ein Shop-Baukasten ist schneller eingerichtet, Technik und Updates erledigt der Anbieter; dafür ist man an Tarife und Funktionen gebunden. WooCommerce läuft als Erweiterung auf einer eigenen WordPress-Website, ist flexibler und lässt sich umziehen, braucht aber Pflege, Sicherheitsupdates und meist kostenpflichtige Erweiterungen.
Was kostet es, einen Onlineshop zu erstellen?
Das hängt vor allem von Sortiment und Warenbestand ab. Laufend fallen Miete oder Hosting, Zahlungs- und Transaktionsgebühren, Verpackungslizenz, Versand und Retouren an, einmalig Einrichtung, Rechtstexte und Fotos. Die Kosten je Bestellung entscheiden, ob sich der Shop lohnt.
Quellen
- Gesetz Bürgerliches Gesetzbuch
- Gesetz Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts
- Gesetz Preisangabenverordnung
- Gesetz Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz
- Behörde PPWR und VerpackDG: was seit dem 12. August 2026 gilt
- Behörde Versand- und Onlinehandel unter der PPWR
- Gesetz Batterierecht-Durchführungsgesetz
- Gesetz Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit
- Gesetz Verordnung (EU) 2024/3228 zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 524/2013
- Gesetz Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
- Gesetz Umsatzsteuergesetz
- Gesetz Verordnung (EU) 2023/2854 (Datenverordnung)
Mehr dazu
- E-Commerce Modelle, Kennzahlen und Begriffe des Onlinehandels
- Fulfillment im E-Commerce Lager, Versand und Retouren
- Website-Baukasten Website mit Baukasten erstellen
- Buchhaltungssoftware Buchhaltungssoftware auswählen