Website-Baukasten

Kurz beantwortet

Ein Website-Baukasten (auch Homepage-Baukasten) ist ein gemieteter Online-Dienst, mit dem sich eine Website ohne Programmierung aus Vorlagen zusammenstellen lässt; Hosting, Technik und Updates übernimmt der Anbieter. Für die Auswahl zählen neben Preis und Vorlagen vor allem Vertrag zur Auftragsverarbeitung, Serverstandort, Export der Inhalte und ob sich Impressum, Einwilligung und Barrierefreiheit umsetzen lassen.

Für viele kleine Betriebe ist der Baukasten der schnellste Weg zur eigenen Website: Konto anlegen, Vorlage wählen, Texte und Bilder einsetzen, veröffentlichen. Diese Seite zeigt, wann ein Website-Baukasten passt und wann nicht, worauf es bei der Auswahl ankommt, von Datenschutz bis Anbieterwechsel, und in welchen Schritten die erste Website entsteht. Eine Rangliste von Anbietern gibt es hier nicht; die Wege im Überblick und die Pflichten jeder Firmenwebsite stehen unter Website erstellen.

Was ist ein Website-Baukasten?

Ein Website-Baukasten, englisch Website-Builder, ist Software als Dienst: Sie läuft beim Anbieter und wird im Browser bedient. Der Kunde mietet einen Tarif und bekommt Vorlagen, einen Editor zum Ziehen und Ablegen von Bausteinen, Speicherplatz, Sicherheitszertifikat und meist eine Domain. Technik, Updates und Sicherungen erledigt der Anbieter. Anders bei einem Redaktionssystem wie WordPress auf eigenem Hosting: Dort liegen Software und Daten beim Kunden oder seinem Hoster, und er ist für die Pflege selbst verantwortlich.

Viele Baukasten-Anbieter haben inzwischen einen KI-Assistenten, der aus wenigen Angaben einen ersten Entwurf erzeugt, und Zusatzmodule für Terminbuchung, Newsletter oder einen kleinen Shop. Was das mit sich bringt und worauf beim Text mit KI zu achten ist, steht beim Hub Website erstellen.

Baukasten, WordPress oder Agentur?

Grobe Einordnung ohne Preise. Mischformen sind üblich, etwa ein Baukasten mit Einrichtung durch eine Agentur.
KriteriumWebsite-BaukastenWordPress, eigenes HostingAgentur
Start ohne Technikwissenjaeingeschränkt, Einarbeitung nötigja, die Agentur setzt um
Laufende TechnikpflegeAnbieterselbst oder Dienstleisternach Vertrag
Gestaltungan Vorlagen gebundenfrei, mit Themes und Erweiterungenfrei
Export und Umzugmeist nur Inhalte, kein Designvollständigabhängig von Vertrag und System
Kostenartmonatliche oder jährliche MieteHosting, Domain, Zeit oder DienstleisterProjektpreis plus Betreuung
Datenschutzder Betrieb bleibt Verantwortlicher, Anbieter ist Auftragsverarbeiterder Betrieb, Hoster ist Auftragsverarbeiterder Betrieb

Faustregel: Für eine digitale Visitenkarte mit wenigen Seiten, Kontaktformular und vielleicht einer Terminbuchung reicht ein Baukasten. Wer viele Inhalte plant, mehrere Sprachen, eigene Funktionen oder später einen großen Shop, fährt mit WordPress oder einem Shopsystem meist besser. Wer keine Zeit hat, beauftragt eine Agentur und lässt sich Zugänge und Rechte übertragen; worauf es bei der laufenden Pflege ankommt, steht unter Website-Betreuung.

Worauf bei der Auswahl achten

Eigene Domain und wem sie gehört

Eine eigene Domain wie ihr-betrieb.de ist bei kostenlosen Tarifen meist nicht möglich; die Website läuft dann unter einer Adresse des Anbieters und zeigt oft seine Werbung. Bei bezahlten Tarifen ist die Domain häufig im ersten Jahr enthalten. Wichtig ist, wer als Inhaber eingetragen ist und ob sich die Domain bei Kündigung zu einem anderen Anbieter umziehen lässt. Am sichersten ist eine Domain, die auf den eigenen Betrieb registriert ist und auf den Baukasten nur verweist.

Auftragsverarbeitung und Serverstandort

Ein Baukasten verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Betriebs, etwa Formularanfragen, Zugriffsdaten in Server-Logs oder Newsletter-Adressen. Dafür ist ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nötig (Art. 28 Abs. 3 DSGVO). Seriöse Anbieter stellen ihn im Kundenkonto bereit. Prüfen, wo die Server stehen und welche Unterauftragnehmer eingesetzt werden; ein Standort in der EU vereinfacht die Datenschutzerklärung.

Anbieter außerhalb der EU

Daten in die USA dürfen derzeit an Unternehmen übermittelt werden, die nach dem Datenschutzrahmen EU-USA zertifiziert sind; der Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission vom 10.07.2023 gilt. Das Gericht der EU hat eine Klage dagegen am 03.09.2025 abgewiesen (T-553/23); das Rechtsmittel beim Gerichtshof ist noch anhängig (C-703/25 P, Stand 26.10.2026). Ob ein Anbieter zertifiziert ist, zeigt die amtliche Liste des US-Handelsministeriums. Fällt der Beschluss, müssen Betriebe auf andere Grundlagen ausweichen; ein Anbieter mit Servern und Sitz in der EU macht davon unabhängig.

Export und Anbieterwechsel

Seit dem 12.09.2025 gilt die EU-Datenverordnung (Data Act) auch für Online-Dienste wie Website-Baukasten. Der Vertrag muss einen Wechsel zu einem anderen Anbieter ermöglichen: Kündigungsfrist für den Wechsel höchstens zwei Monate, danach eine Übergangsfrist von höchstens 30 Kalendertagen, in der der Anbieter die exportierbaren Daten überträgt und beim Wechsel unterstützt (Art. 25 Abs. 2 Data Act). Bis 12.01.2027 darf er dafür nur ein Entgelt in Höhe seiner direkten Kosten verlangen, danach gar keins mehr (Art. 29). Exportierbar sind die Ein- und Ausgabedaten des Kunden, also Texte, Bilder und Formulardaten; die Vorlagen und das Design des Anbieters gehören nicht dazu. Ein Umzug zu WordPress bedeutet deshalb meist: Inhalte mitnehmen, Gestaltung neu aufbauen und alte Adressen weiterleiten.

Funktionen für die Suche

Der Baukasten sollte eigene Seitentitel und Beschreibungen, sprechende Adressen, Weiterleitungen, eine automatische Sitemap und schnelle Ladezeiten bieten, dazu ein Design, das sich auf dem Handy anpasst (responsive). Fehlen Weiterleitungen, gehen bei jedem Umbau Besucher aus der Suche verloren. Mehr unter SEO und Online gefunden werden.

Barrierefreiheit

Alternativtexte für Bilder, ausreichende Kontraste, Bedienung per Tastatur und eine saubere Überschriftenfolge sollten möglich sein. Pflicht nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist das nur, wenn über die Website Verträge mit Verbrauchern angebahnt oder geschlossen werden und der Betrieb kein Kleinstunternehmen ist; Einzelheiten beim Hub Website.

Einwilligung für Cookies und eingebettete Dienste

Statistik, Karten, Videos oder Schriftarten von Drittanbietern greifen oft auf das Gerät der Besucher zu und brauchen dann eine Einwilligung (§ 25 TDDDG). Prüfen, ob der Baukasten ein Einwilligungsbanner mitbringt, das diese Dienste erst nach Zustimmung lädt, oder ob sich die Dienste abschalten lassen.

Impressum und Datenschutzerklärung

Impressum (§ 5 DDG) und Datenschutzerklärung (Art. 13 DSGVO) müssen als eigene Seiten anlegbar und von jeder Seite aus erreichbar sein, meist über die Fußzeile. Manche Anbieter liefern Textgeneratoren; verantwortlich für den Inhalt bleibt der Betrieb als Betreiber der Website.

Kosten über die Laufzeit

Baukasten-Tarife werden monatlich oder jährlich bezahlt. Oft ist das erste Jahr verbilligt und der Folgepreis deutlich höher. Zusätzlich können Domain ab dem zweiten Jahr, E-Mail-Postfächer, Speicher, Shop- oder Buchungsmodule und Transaktionsgebühren anfallen. Vergleichen lohnt sich über zwei bis drei Jahre, mit Laufzeit und Kündigungsfrist.

Vor Vertragsschluss prüfen

  • Eigene Domain möglich, Inhaber ist der Betrieb, Umzug bei Kündigung geregelt
  • Vertrag zur Auftragsverarbeitung im Kundenkonto abrufbar
  • Serverstandort und Unterauftragnehmer genannt, bei US-Anbietern Zertifizierung geprüft
  • Export von Texten, Bildern und Formulardaten möglich, Wechselregeln im Vertrag
  • Seitentitel, Beschreibungen, Weiterleitungen und Sitemap einstellbar
  • Vorlagen passen sich dem Handy an und laden schnell
  • Alternativtexte, Kontraste und Tastaturbedienung umsetzbar
  • Einwilligungsbanner vorhanden oder Drittdienste abschaltbar
  • Impressum und Datenschutzerklärung als eigene Seiten in der Fußzeile
  • Preis im zweiten Jahr, Laufzeit, Kündigungsfrist und Zusatzmodule bekannt

Homepage erstellen mit dem Baukasten: Schritte

  1. Ziel und Seiten festlegen: Was sollen Besucher tun, anrufen, anfragen, buchen? Danach richten sich Startseite, Leistungen, Über uns und Kontakt.
  2. Tarif nach der Prüfliste wählen: Testphase mit echten Inhalten nutzen, dann Vertrag und Auftragsverarbeitung abschließen.
  3. Domain verbinden: neue Domain im Tarif registrieren oder die vorhandene auf den Baukasten zeigen lassen.
  4. Vorlage wählen und Inhalte einsetzen: Logo, Farben und Schriften anpassen, eigene Fotos statt Standardbilder, kurze Texte in den Worten der Kundschaft.
  5. Pflichtseiten einrichten: Impressum, Datenschutzerklärung, Einwilligungsbanner, wenn Drittdienste laufen.
  6. Für die Suche vorbereiten: Seitentitel, Beschreibungen und Alternativtexte setzen, Ort und Leistung in die Überschriften.
  7. Testen und veröffentlichen: auf dem Handy prüfen, Formular absenden, per Tastatur bedienen; danach das Unternehmensprofil bei Kartendiensten mit der Website verknüpfen.

Beispiel aus dem Betrieb

Ausgedachtes Beispiel: Eine Physiotherapiepraxis mit drei Beschäftigten braucht eine Website mit Leistungen, Team, Anfahrt und Online-Terminanfrage. Sie wählt einen Baukasten mit Servern in der EU, lädt den Vertrag zur Auftragsverarbeitung aus dem Kundenkonto herunter und verbindet ihre schon vorhandene Domain. Die Karte zur Anfahrt bindet sie erst nach Einwilligung ein, die Terminanfrage läuft über das Formular des Baukastens. Weil sie in zwei Jahren eine zweite Praxis plant, notiert sie, welche Inhalte sie exportieren kann und wie die Wechselfrist im Vertrag geregelt ist.

Wann ein Baukasten nicht mehr reicht

Typische Zeichen: Die Website soll viele Seiten, einen Ratgeberbereich oder mehrere Sprachen bekommen; es werden Funktionen gebraucht, die der Anbieter nicht anbietet; der Shop wächst über ein kleines Sortiment hinaus; oder die Kosten der Zusatzmodule übersteigen ein eigenes System. Dann lohnt es, den Umzug zu planen: Inhalte exportieren, neue Seite aufbauen, jede alte Adresse auf die neue weiterleiten und die Domain zuletzt umstellen. Ein Wechsel ohne Weiterleitungen kostet Besucher aus der Suche.

Häufige Fragen

Kann man von einem Website-Baukasten zu WordPress umziehen?

Ja, die Inhalte lassen sich meist mitnehmen, das Design der Vorlage nicht. Die EU-Datenverordnung verpflichtet Anbieter seit dem 12.09.2025, den Wechsel zu ermöglichen und die exportierbaren Daten zu übertragen (Art. 25 Data Act). Beim Umzug jede alte Adresse auf die neue weiterleiten.

Braucht man beim Website-Baukasten einen Auftragsverarbeitungsvertrag?

Ja, sobald der Anbieter personenbezogene Daten für den Betrieb verarbeitet, etwa Formularanfragen oder Zugriffsdaten (Art. 28 DSGVO). Die meisten Anbieter stellen den Vertrag im Kundenkonto bereit; er sollte abgeschlossen und abgelegt werden.

Darf ein Homepage-Baukasten mit Sitz in den USA genutzt werden?

Derzeit ja, wenn der Anbieter nach dem Datenschutzrahmen EU-USA zertifiziert ist; der Angemessenheitsbeschluss vom 10.07.2023 gilt. Gegen ihn läuft ein Rechtsmittel beim Gerichtshof der EU (C-703/25 P, Stand 26.10.2026). Die Nutzung gehört in die Datenschutzerklärung.

Reicht ein Website-Baukasten für eine Firmenwebsite?

Für eine Website mit wenigen Seiten, Kontaktformular und Terminbuchung meist ja, mit eigener Domain und bezahltem Tarif. Bei vielen Inhalten, mehreren Sprachen, eigenen Funktionen oder einem großen Shop stößt er an Grenzen.

Gehört die Domain beim Baukasten dem Kunden?

Nicht automatisch. Maßgeblich ist, wer bei der Registrierung als Inhaber eingetragen ist. Vor Vertragsschluss prüfen und im Kundenkonto nachsehen; am sichersten ist eine Domain, die auf den eigenen Betrieb registriert ist.

Quellen

  1. Gesetz Verordnung (EU) 2023/2854 (Datenverordnung)Art. 25, 29, 31, 50 Data Act · Amt für Veröffentlichungen der EU · abgerufen 26.10.2026
  2. Gesetz Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679Art. 13, 28 DSGVO · Amt für Veröffentlichungen der EU · abgerufen 26.10.2026
  3. Behörde Rechtssache C-703/25 P, Latombe/KommissionStand des Verfahrens: anhängig · Gerichtshof der Europäischen Union · abgerufen 26.10.2026
  4. Gesetz Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz§ 25 TDDDG · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 16.10.2026
  5. Gesetz Digitale-Dienste-Gesetz§ 5 DDG · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 16.10.2026
  6. Gesetz Barrierefreiheitsstärkungsgesetz§ 2 Nr. 17 und 26, § 3 Abs. 3 BFSG · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 16.10.2026
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arbeitdigital: Website-Baukasten. Stand: 26.10.2026. https://arbeitdigital.de/werkzeuge/website/baukasten/ (abgerufen am 06.11.2026).

APA 7

arbeitdigital. (2026, 26. Oktober). Website-Baukasten. Abgerufen am 6. November 2026, von https://arbeitdigital.de/werkzeuge/website/baukasten/

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arbeitdigital (2026) Website-Baukasten. Verfügbar unter: https://arbeitdigital.de/werkzeuge/website/baukasten/ (Zugriff: 6. November 2026).

Wikipedia

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Aktualisiert am 26.10.2026 · Geprüft am 26.10.2026 · Redaktion arbeitdigital

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