KEP-Dienste

Kurier-, Express- und Paketdienste als Teil der Logistik: Arten, Markt, Pflichten nach dem neuen Postgesetz und was Versender wissen sollten.

Kurz beantwortet

KEP-Dienste (Kurier-, Express- und Paketdienste) befördern standardisierte Kleinsendungen, meist bis rund 31 kg. Post-, Kurier- und Expressdienste bilden nach WZ 2025 die Abteilung 53 im Abschnitt H.

Steckbrief

WZ-Code
53 Post-, Kurier- und Expressdienste
Kammer
Industrie- und Handelskammer (IHK)
Erlaubnis
Eintragung in das Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur vor Aufnahme der Tätigkeit § 4 PostG; Ausnahmen in § 3 PostG
Meisterpflicht
Nein
Fahrzeuge über 3,5 t
Gemeinschaftslizenz für den Güterkraftverkehr § 3 GüKG

Was KEP-Dienste und KEP-Dienstleister sind

KEP steht für Kurier-, Express- und Paketdienste, international CEP (Courier, Express, Parcel). Sie befördern Briefe, Päckchen, Pakete und kleine Stückgüter. Weil Maße und Gewichte begrenzt sind, lassen sich Sendungen standardisiert umschlagen, sortieren und zustellen, oft weitgehend automatisch. Das Postgesetz definiert Pakete als adressierte Sendungen bis 31,5 kg mit Waren (§ 3 Nr. 14 PostG).

Ein KEP-Dienstleister ist ein Unternehmen, das solche Sendungen gewerbsmäßig für andere befördert, vom großen Paketnetz bis zum Fahrradkurier mit zwei Beschäftigten. Viele KEP-Dienstleister arbeiten nicht für eigene Kunden, sondern als Subunternehmer in der Zustellung für ein großes Netz.

Arten von KEP-Diensten

  • Kurierdienste: Eine Person begleitet die Sendung direkt vom Absender zum Empfänger, oft noch am selben Tag, auch nachts oder am Wochenende. Beispiele sind eilige Ersatzteile, Dokumente oder Medizinprodukte; in Städten auch Fahrradkuriere.
  • Expressdienste: Sendungen werden über Sammelnetze mit fest zugesagten Zeiten befördert, etwa über Nacht oder bis 10 Uhr am Folgetag.
  • Paketdienste: standardisierte Pakete in großen Mengen über Umschlagzentren (Hubs) und regionale Depots, meist mit Zustellung in ein bis zwei Werktagen.

Große Anbieter in Deutschland sind unter anderem DHL Group (Deutsche Post), DPD, GLS, Hermes und UPS; daneben gibt es viele regionale Kurierdienste und Subunternehmer. Die großen Netze arbeiten nach dem Prinzip „Hub and Spoke“: Sendungen laufen sternförmig in zentrale Umschlagpunkte und von dort in die Zustellgebiete. Zusatzleistungen sind Sendungsverfolgung, Wunschzustellung, Abstellgenehmigung, Paketshops und Packstationen.

Der KEP-Markt in Zahlen

Die Bundesnetzagentur erhebt die Zahlen jedes Jahr in ihrer Marktuntersuchung bei den Postdienstleistern. 2024 setzten Kurier-, Express- und Paketdienste in Deutschland rund 27,3 Mrd. € um, gut 64 % mehr als 2017 (16,6 Mrd. €). Rund drei Viertel davon entfielen auf Pakete.

Umsätze im KEP-Markt in Mrd. €, gerundet. Quelle: Bundesnetzagentur, Datenportal Post, Stand 08.12.2025. Werte für das laufende Jahr beruhen bei der Erhebung meist auf Prognosen der Anbieter.
JahrKurierExpressPaketKEP gesamt
20173,62,910,216,6
20204,02,215,621,8
20224,12,818,425,4
20234,12,719,226,0
20244,12,820,427,3
20254,32,921,828,9

Im Paketmarkt wurden 2024 rund 4,5 Mrd. Sendungen befördert, davon 4,0 Mrd. im Inland und 0,5 Mrd. ins oder aus dem Ausland. 2017 waren es 2,7 Mrd. Den größten Sprung gab es 2020 und 2021 mit dem Online-Handel in der Pandemie; 2022 ging die Menge zurück und steigt seitdem wieder. Im gesamten Postmarkt, also Brief und Paket, arbeiteten 2024 rund 344.000 Menschen, gut die Hälfte davon bei der Deutsche Post-Gruppe.

Für Gründer heißt das: Der Markt wächst, aber das Paketgeschäft liegt bei wenigen großen Netzen. Kleine Betriebe arbeiten meist als Kurier vor Ort, in Nischen wie Medizin- oder Laborfahrten oder als Subunternehmer eines großen Netzes. Auch Subunternehmer müssen im Anbieterverzeichnis eingetragen sein (siehe unten).

Pflichten nach dem Postgesetz

Seit dem neuen Postgesetz von 2024 dürfen Postdienstleistungen, zu denen auch die gewerbsmäßige Beförderung von Paketen gehört, nur Anbieter erbringen, die im Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur eingetragen sind; die Eintragung ist vor Aufnahme der Tätigkeit zu beantragen (§ 4 Abs. 1 und 2 PostG). Wer andere Anbieter beauftragt, etwa Subunternehmer, darf nur eingetragene Anbieter beauftragen. Ausnahmen gelten etwa für Unternehmen, die nur eigene Sendungen befördern (§ 3 PostG).

Wer als KEP-Dienstleister einen anderen Unternehmer mit der Paketzustellung beauftragt, haftet für dessen Sozialversicherungsbeiträge wie ein Bürge (Nachunternehmerhaftung nach § 28e Abs. 3g SGB IV, „Paketboten-Schutz“). Die Haftung entfällt, wenn der Nachunternehmer präqualifiziert ist oder lückenlose Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen vorlegt. Subunternehmer großer Netze werden deshalb meist nach einer Präqualifikation gefragt.

Für schwere Pakete gelten besondere Regeln: Pakete über 10 kg müssen einen gut sichtbaren Hinweis auf das erhöhte Gewicht tragen, Pakete über 20 kg einen deutlich anderen Hinweis auf das hohe Gewicht. Pakete über 20 kg müssen von zwei Personen zugestellt werden, außer eine Person hat ein geeignetes technisches Hilfsmittel. Die Zustellkräfte sind darüber zu unterweisen (§ 73 PostG).

Tipps für Versender

  • Tarife nach Gewicht, Größe, Zielland und Zusatzleistungen vergleichen; Geschäftskundentarife lohnen sich oft schon bei kleinen Mengen.
  • Versandsoftware oder Shop-Anbindung nutzen, um Etiketten zu drucken und Sendungsnummern automatisch an Kunden zu übermitteln.
  • Haftungsgrenzen und Versicherung bei wertvoller Ware prüfen.
  • Mehr über Lager, Versand und Retouren im Online-Handel steht unter Fulfillment.

Werkzeuge für diese Branche

Häufige Fragen

Was ist ein KEP-Dienstleister?

Ein Unternehmen, das Kurier-, Express- oder Paketsendungen gewerbsmäßig für andere befördert. Dazu zählen große Paketnetze ebenso wie regionale Kurierdienste und Subunternehmer in der Zustellung.

Wofür steht KEP?

Für Kurier-, Express- und Paketdienste. International heißt die Branche CEP (Courier, Express, Parcel).

Was ist der Unterschied zwischen Kurier, Express und Paket?

Ein Kurier begleitet die Sendung direkt vom Absender zum Empfänger. Expressdienste befördern über Sammelnetze mit zugesagter Zustellzeit. Paketdienste befördern standardisierte Pakete in großen Mengen über Umschlagzentren, meist in ein bis zwei Werktagen.

Wie groß ist der KEP-Markt in Deutschland?

Nach der Marktuntersuchung der Bundesnetzagentur setzten Kurier-, Express- und Paketdienste 2024 rund 27,3 Mrd. € um, davon 20,4 Mrd. € mit Paketen. Im Paketmarkt wurden rund 4,5 Mrd. Sendungen befördert.

Brauche ich für einen Kurierdienst eine Erlaubnis?

Wer gewerbsmäßig Postsendungen wie Briefe oder Pakete befördert, muss sich vor Beginn in das Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur eintragen lassen (§ 4 PostG). Für Fahrzeuge über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht kommt die Gemeinschaftslizenz nach dem Güterkraftverkehrsgesetz hinzu. Das Gewerbe ist beim Gewerbeamt anzumelden.

Wie schwer darf ein Paket sein?

Das Postgesetz versteht unter Paketen Sendungen bis 31,5 kg (§ 3 Nr. 14 PostG). Pakete über 10 kg und über 20 kg müssen besonders gekennzeichnet sein, Pakete über 20 kg werden von zwei Personen oder mit Hilfsmittel zugestellt (§ 73 PostG). Die Höchstgewichte der einzelnen Anbieter können niedriger liegen.

Quellen

  1. Gesetz Postgesetz§ 3 Nr. 14 und 15, § 4, § 73 PostG · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 16.10.2026
  2. Gesetz Güterkraftverkehrsgesetz, § 3§ 3 GüKG · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 16.10.2026
  3. Gesetz Sozialgesetzbuch Viertes Buch, § 28e§ 28e Abs. 3g SGB IV · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 21.10.2026
  4. Statistik Datenportal Post: Umsätze Kurier/Express/PaketMarktuntersuchung, 2017 bis 2025 · Bundesnetzagentur · Stand 8.12.2025
  5. Statistik Datenportal Post: Paket SendungsmengenInland und Ausland, 2017 bis 2024 · Bundesnetzagentur · Stand 13.2.2025
  6. Statistik Datenportal Post: BeschäftigtePostmarkt gesamt, 2018 bis 2024 · Bundesnetzagentur · abgerufen 16.10.2026

Aktualisiert am 21.10.2026 · Geprüft am 21.10.2026 · Redaktion arbeitdigital

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