Logistik

Logistik als Aufgabe in jedem Betrieb und als eigene Branche: Definition, Teilgebiete, Einordnung nach WZ 2025 und was Transportunternehmen brauchen.

Kurz beantwortet

Logistik plant, steuert und führt die Flüsse von Gütern und Informationen aus, damit das richtige Gut in der richtigen Menge und im richtigen Zustand zur richtigen Zeit am richtigen Ort ist. Als Branche bildet sie nach WZ 2025 den Abschnitt H (Verkehr und Lagerei).

Steckbrief

WZ-Code
49.4, 52, 53 Verkehr und Lagerei
Kammer
Industrie- und Handelskammer (IHK)
Erlaubnis
Gemeinschaftslizenz für gewerblichen Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen über 3,5 t § 3 GüKG; Ausnahme bis 3,5 t in § 2 Abs. 1 Nr. 10, soweit EU-Recht nichts anderes bestimmt
Meisterpflicht
Nein

Logistik: Definition

Logistik umfasst Planung, Koordination, Durchführung und Kontrolle aller Bewegungen von Gütern und der dazugehörigen Informationen, vom Lieferanten über den eigenen Betrieb bis zum Kunden. Bekannt ist die Beschreibung mit den „Seven Rights“, die auf den US-Logistiker E. Grosvenor Plowman zurückgeht: das richtige Gut, in der richtigen Menge, im richtigen Zustand, am richtigen Ort, zur richtigen Zeit, beim richtigen Kunden, zu den richtigen Kosten.

In der Fachliteratur werden drei Sichtweisen unterschieden: die TUL-Logistik (Transport, Umschlag, Lagerung) als rein ausführende Aufgabe, die Koordinationslogistik, die Abläufe zwischen Abteilungen und Unternehmen abstimmt, und die flussorientierte Logistik, die die ganze Lieferkette als durchgehenden Fluss gestaltet.

Teilgebiete der Logistik

  • Beschaffungslogistik: Material und Waren vom Lieferanten in den Betrieb bringen, Bestellungen, Wareneingang.
  • Produktionslogistik: Material innerhalb der Fertigung bereitstellen und bewegen.
  • Lagerlogistik: Einlagern, Lagern, Kommissionieren, Bestände führen.
  • Distributionslogistik: Waren zum Kunden bringen, Versand und Transport; im Online-Handel als Fulfillment.
  • Retourenlogistik: Rücksendungen annehmen, prüfen und wieder einlagern.
  • Entsorgungslogistik: Abfälle, Verpackungen und Altgeräte sammeln und verwerten.

Auch kleine Betriebe haben Logistik, oft ohne sie so zu nennen: Ein Handwerksbetrieb, der Material für Baustellen bestellt, im Lager hält und mit eigenem Fuhrpark ausliefert, organisiert Beschaffung, Lager und Transport. Software wie ein ERP-System hält Bestände und Bestellungen zusammen.

Die Logistikbranche nach WZ 2025

In der amtlichen Klassifikation der Wirtschaftszweige bildet die Logistik den Abschnitt H „Verkehr und Lagerei“ mit den Abteilungen 49 (Landverkehr), 50 (Schifffahrt), 51 (Luftfahrt), 52 (Lagerei und sonstige Dienstleistungen für den Verkehr, darunter Speditionen) und 53 (Post-, Kurier- und Expressdienste). Für kleine Unternehmen sind vor allem die Güterbeförderung im Straßenverkehr (49.41), Umzugstransporte (49.42), Lagerei (52.10) und Kurierdienste (53.20) wichtig. Zahlen zur Wirtschaftsleistung der Abschnitte stehen unter Branchen.

Transportunternehmen gründen: Erlaubnis

Wer gewerblich Güter mit Kraftfahrzeugen befördert, braucht eine Gemeinschaftslizenz (§ 3 GüKG). Sie setzt die Voraussetzungen der EU-Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 voraus, unter anderem Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung. Ausgenommen sind nach deutschem Recht Fahrzeuge bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger, soweit EU-Recht nichts anderes bestimmt (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 GüKG). Für grenzüberschreitende Fahrten gilt die Lizenzpflicht seit 21. Mai 2022 schon für Fahrzeuge über 2,5 t (Verordnung (EU) 2020/1055); die IHK berät zur fachlichen Eignung. Befördert ein Unternehmen nur eigene Waren für eigene Zwecke, ist das Werkverkehr (§ 1 Abs. 2 GüKG) und erlaubnisfrei (§ 9 GüKG).

Unterbranchen

Werkzeuge für diese Branche

Häufige Fragen

Was bedeuten die Seven Rights der Logistik?

Sie beschreiben das Ziel der Logistik: das richtige Gut in der richtigen Menge, im richtigen Zustand, am richtigen Ort, zur richtigen Zeit, beim richtigen Kunden und zu den richtigen Kosten bereitzustellen. Die Formel geht auf E. Grosvenor Plowman zurück.

Welcher WZ-Code gilt für Logistik?

Logistik bildet nach der WZ 2025 den Abschnitt H „Verkehr und Lagerei“ (Abteilungen 49 bis 53). Güterbeförderung im Straßenverkehr ist 49.41, Lagerei 52.10, sonstige Post-, Kurier- und Expressdienste 53.20.

Brauche ich für einen Transporter bis 3,5 t eine Lizenz?

Für Fahrten im Inland nach deutschem Recht in der Regel nicht: Der gewerbliche Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht einschließlich Anhänger ist von der Erlaubnispflicht ausgenommen, soweit EU-Recht nichts anderes bestimmt (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 GüKG). Für grenzüberschreitende Fahrten brauchen Fahrzeuge über 2,5 t seit 21. Mai 2022 eine Gemeinschaftslizenz (Verordnung (EU) 2020/1055).

Quellen

  1. Gesetz Güterkraftverkehrsgesetz§ 1 Abs. 2, § 2 Abs. 1 Nr. 10, §§ 3, 9 GüKG · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 21.10.2026
  2. Gesetz Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 zur Zulassung zum Beruf des KraftverkehrsunternehmersArt. 3 Abs. 1 · Amt für Veröffentlichungen der EU · abgerufen 21.10.2026
  3. Gesetz Verordnung (EU) 2020/1055 (Mobilitätspaket I)Änderung der VO (EG) Nr. 1071/2009 und 1072/2009; Lizenz über 2,5 t grenzüberschreitend ab 21.05.2022 · Amt für Veröffentlichungen der EU · abgerufen 21.10.2026
  4. Statistik Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025)Abschnitt H, Abteilungen 49 bis 53 · Statistisches Bundesamt (Destatis) · abgerufen 21.10.2026

Aktualisiert am 16.10.2026 · Geprüft am 21.10.2026 · Redaktion arbeitdigital

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