GmbH auflösen

Eine GmbH oder UG endet nicht mit dem letzten Auftrag. Wer eine GmbH auflösen will, muss sie auflösen, abwickeln und erst dann aus dem Handelsregister löschen lassen. Welche Schritte das Gesetz vorschreibt, wie lange es dauert, was es kostet und wann statt der Auflösung ein Insolvenzantrag nötig ist.

Kurz beantwortet

Eine zahlungsfähige GmbH wird in drei Stufen beendet: Auflösungsbeschluss der Gesellschafter mit drei Vierteln der Stimmen (§ 60 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG), Abwicklung durch Liquidatoren mit Gläubigeraufruf im Bundesanzeiger und einem Sperrjahr, danach Anmeldung der Löschung (§§ 65, 73, 74 GmbHG). Ist sie zahlungsunfähig oder überschuldet, muss stattdessen innerhalb von drei bzw. sechs Wochen Insolvenz beantragt werden (§ 15a InsO).

Auflösung, Liquidation, Löschung: die Begriffe

  • Auflösung: Der Beschluss oder das Ereignis, mit dem die Gesellschaft ihren Zweck aufgibt. Sie besteht danach weiter, aber nur noch, um sich abzuwickeln.
  • Liquidation (Abwicklung): Laufende Geschäfte beenden, Forderungen einziehen, Vermögen zu Geld machen, Schulden bezahlen, Rest verteilen.
  • Löschung: Eintragung im Handelsregister, mit der die Gesellschaft endet.

Die Regeln gelten für die GmbH und ebenso für die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), die eine besondere Form der GmbH ist.

Gründe für die Auflösung

Das Gesetz nennt mehrere Auflösungsgründe (§ 60 Abs. 1 GmbHG), im Gesellschaftsvertrag können weitere stehen (§ 60 Abs. 2 GmbHG):

GrundWas passiert
ZeitablaufDie im Gesellschaftsvertrag bestimmte Zeit ist abgelaufen.
GesellschafterbeschlussDie Gesellschafter beschließen die Auflösung, mit drei Vierteln der abgegebenen Stimmen, wenn der Vertrag nichts anderes bestimmt.
Gerichtliches Urteil oder behördliche Entscheidungetwa auf Klage von Gesellschaftern aus wichtigem Grund oder wenn die Gesellschaft das Gemeinwohl gefährdet (§§ 61, 62 GmbHG)
Eröffnung des InsolvenzverfahrensDie Abwicklung läuft dann nach der Insolvenzordnung.
Ablehnung der Insolvenzeröffnung mangels MasseDie Gesellschaft ist mit Rechtskraft des Beschlusses aufgelöst.
Mangel des Gesellschaftsvertragsvom Registergericht festgestellt
Löschung wegen Vermögenslosigkeitvon Amts wegen durch das Registergericht

Erst prüfen: Auflösung oder Insolvenz?

Der normale Weg über Beschluss, Sperrjahr und Löschung setzt voraus, dass alle Schulden bezahlt werden können. Ist die GmbH zahlungsunfähig, kann sie also ihre fälligen Rechnungen nicht mehr bezahlen (§ 17 Abs. 2 InsO), oder überschuldet, deckt also ihr Vermögen die Schulden nicht mehr und ist eine Fortführung in den nächsten zwölf Monaten nicht überwiegend wahrscheinlich (§ 19 Abs. 2 InsO), müssen die Geschäftsführer oder Liquidatoren ohne schuldhaftes Zögern einen Insolvenzantrag stellen. Spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung (§ 15a Abs. 1 InsO). Wer das versäumt, riskiert persönliche Haftung und Strafe.

Diese Pflicht gilt auch während einer laufenden Liquidation. Wer unsicher ist, ob die Mittel reichen, lässt die Lage vor dem Auflösungsbeschluss von Steuerberatung oder Anwalt prüfen.

GmbH auflösen: Ablauf der freiwilligen Auflösung

  1. Auflösungsbeschluss fassen: Die Gesellschafterversammlung beschließt die Auflösung mit drei Vierteln der abgegebenen Stimmen, sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorsieht (§ 60 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG). Im selben Beschluss werden üblicherweise die Liquidatoren bestimmt.
  2. Liquidatoren bestimmen: Ohne andere Regel werden die Geschäftsführer zu Liquidatoren (§ 66 Abs. 1 GmbHG). Es können auch andere Personen sein.
  3. Handelsregister anmelden: Auflösung und Liquidatoren werden zur Eintragung angemeldet (§§ 65 Abs. 1, 67 GmbHG), elektronisch und notariell beglaubigt (§ 12 HGB). Ab jetzt trägt die Firma einen Zusatz wie „in Liquidation“ oder „i. L.“, auch auf Geschäftsbriefen (§§ 68 Abs. 2, 71 Abs. 5 GmbHG).
  4. Gläubiger aufrufen: Die Liquidatoren machen die Auflösung im Bundesanzeiger bekannt und fordern die Gläubiger auf, sich zu melden (§§ 65 Abs. 2, 12 GmbHG). Mit diesem Tag beginnt das Sperrjahr.
  5. Eröffnungsbilanz aufstellen: Zum Beginn der Liquidation eine Eröffnungsbilanz mit erläuterndem Bericht, danach für jedes Jahr einen Jahresabschluss (§ 71 Abs. 1 GmbHG).
  6. Abwickeln: laufende Geschäfte beenden, Verträge kündigen, Forderungen einziehen, Vermögen verkaufen, Schulden bezahlen (§ 70 GmbHG). Zum Beenden schwebender Geschäfte dürfen auch neue abgeschlossen werden.
  7. Sperrjahr abwarten: Das restliche Vermögen darf erst verteilt werden, wenn die Schulden getilgt oder gesichert sind und seit dem Gläubigeraufruf ein Jahr vergangen ist (§ 73 Abs. 1 GmbHG).
  8. Vermögen verteilen: Der Rest geht an die Gesellschafter im Verhältnis ihrer Geschäftsanteile, wenn der Vertrag nichts anderes bestimmt (§ 72 GmbHG).
  9. Schluss anmelden und löschen: Nach der Schlussrechnung melden die Liquidatoren den Schluss der Liquidation an, die Gesellschaft wird gelöscht (§ 74 Abs. 1 GmbHG).

Das Sperrjahr

Das Sperrjahr schützt die Gläubiger: Ein Jahr lang können sie sich melden, bevor das Vermögen an die Gesellschafter fließt. Meldet sich ein bekannter Gläubiger nicht, wird der Betrag hinterlegt; bei streitigen oder noch nicht fälligen Forderungen muss Sicherheit geleistet werden (§ 73 Abs. 2 GmbHG). Liquidatoren, die zu früh verteilen, haften persönlich und gemeinsam für die ausgezahlten Beträge (§ 73 Abs. 3 GmbHG). Die gesamte Liquidation dauert deshalb in der Regel mindestens ein Jahr, oft länger.

Was mit Stammkapital und Restvermögen passiert

Das Stammkapital ist kein Betrag, der auf einem eigenen Konto liegt, sondern Teil des Gesellschaftsvermögens. Was nach Bezahlung aller Schulden und nach Ablauf des Sperrjahrs übrig ist, bekommen die Gesellschafter im Verhältnis ihrer Geschäftsanteile (§§ 72, 73 GmbHG). Reicht das Vermögen nicht für alle Schulden, gibt es nichts zu verteilen; dann ist zu prüfen, ob ein Insolvenzantrag nötig ist. Wie die Auszahlung beim Gesellschafter besteuert wird, hängt davon ab, ob sie aus Gewinnen oder aus Einlagen stammt; das rechnet die Steuerberatung vor der Verteilung.

Was es kostet, eine GmbH aufzulösen

Kostenarten der Liquidation. Die Höhe hängt vor allem vom Aufwand für Bilanzen und Steuern und von der Dauer ab.
KostenartWofür
NotarBeglaubigung der Handelsregisteranmeldungen zu Auflösung, Liquidatoren und Schluss der Liquidation; Beschluss nur, wenn der Gesellschaftsvertrag eine Beurkundung verlangt
HandelsregisterGebühren für die Eintragungen beim Registergericht
BundesanzeigerVeröffentlichung des Gläubigeraufrufs
SteuerberatungEröffnungsbilanz, Jahresabschlüsse während der Liquidation, Schlussbilanz und Steuererklärungen
Laufende KostenKonto, Versicherungen, Miete und Buchhaltung, bis die Gesellschaft gelöscht ist

Geht es ohne Liquidation?

Einfach so auflösen lässt sich eine GmbH nicht: Ohne Abwicklung und Sperrjahr endet sie nur auf anderen Wegen. Bei einer Verschmelzung auf eine andere Gesellschaft gehen Vermögen und Schulden über, und die GmbH erlischt mit der Eintragung, ohne eigene Löschung (§ 20 Abs. 1 UmwG). Besitzt eine GmbH kein Vermögen mehr, kann das Registergericht sie von Amts wegen oder auf Antrag der Finanzbehörde löschen (§ 394 FamFG); das ist kein planbarer Weg für eine Gesellschaft, die noch Vermögen oder Schulden hat. Häufig ist der Verkauf der Geschäftsanteile die schnellere Alternative.

Steuern und Aufbewahrung

  • Körperschaftsteuer: Besteuert wird der Gewinn des gesamten Abwicklungszeitraums, ermittelt aus dem Vermögen am Anfang und am Ende der Abwicklung; der Zeitraum soll drei Jahre nicht überschreiten (§ 11 KStG).
  • Weitere Steuern: Bis zum Ende laufen Umsatzsteuer- und Lohnsteuer-Anmeldungen weiter. Beim Verkauf von Anlagegütern und bei der Auskehrung an Gesellschafter entstehen oft Steuern; das sollte die Steuerberatung vorher rechnen.
  • Finanzamt und Kammer: Das Finanzamt sollte vor der Löschung alle Steuern festgesetzt haben. Gewerbeabmeldung und Abmeldung bei Kammer und Berufsgenossenschaft nicht vergessen.
  • Aufbewahrung: Nach der Liquidation werden die Bücher und Schriften der Gesellschaft zehn Jahre lang bei einem Gesellschafter oder einem Dritten verwahrt (§ 74 Abs. 2 GmbHG).

Wenn die Gesellschafter uneinig sind

Reichen die Stimmen für den Beschluss nicht, bleibt die Gesellschaft bestehen. Gesellschafter, die zusammen mindestens ein Zehntel des Stammkapitals halten, können aus wichtigem Grund auf Auflösung klagen (§ 61 GmbHG). Bei Streit über die Liquidatoren kann das Gericht auf Antrag solcher Gesellschafter Liquidatoren bestellen (§ 66 Abs. 2 GmbHG). Oft ist ein Verkauf der Anteile an die übrigen Gesellschafter oder an Dritte schneller und günstiger als eine Auflösung, siehe Übergabe und Schließung.

Checkliste

  • Zahlungsfähigkeit und Überschuldung geprüft, sonst Insolvenzantrag
  • Auflösungsbeschluss mit der nötigen Mehrheit gefasst, Liquidatoren bestimmt
  • Auflösung und Liquidatoren beim Handelsregister über den Notar angemeldet
  • Gläubigeraufruf im Bundesanzeiger veröffentlicht, Datum notiert
  • Firmenzusatz „i. L.“ auf Briefen, Rechnungen und Website
  • Eröffnungsbilanz und jedes Jahr ein Jahresabschluss
  • Verträge gekündigt: Miete, Versicherungen, Leasing, Software, Arbeitsverträge
  • Forderungen eingezogen, Vermögen verkauft, Schulden bezahlt
  • Sperrjahr abgelaufen, offene Forderungen gesichert
  • Restvermögen verteilt, Steuern geklärt
  • Schluss der Liquidation angemeldet, Unterlagen für zehn Jahre verwahrt

Wann eine Beratung sinnvoll ist

  • Immer bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit: Anwalt für Insolvenzrecht oder Steuerberatung
  • Steuerliche Folgen der Abwicklung und der Verteilung: Steuerberatung
  • Beschluss und Handelsregisteranmeldung: Notar
  • Streit unter Gesellschaftern: Anwalt für Gesellschaftsrecht

Häufige Fragen

Wie lange dauert es, eine GmbH aufzulösen?

Mindestens ein Jahr, weil das Vermögen erst nach Ablauf des Sperrjahrs seit dem Gläubigeraufruf verteilt werden darf (§ 73 Abs. 1 GmbHG). Mit Vorbereitung und Abschluss oft länger.

Kann man eine GmbH einfach so auflösen?

Nein. Nötig sind ein Auflösungsbeschluss, die Abwicklung mit Gläubigeraufruf und Sperrjahr und die Anmeldung der Löschung (§§ 60, 65, 73, 74 GmbHG). Ohne Liquidation endet eine GmbH nur in Sonderfällen, etwa durch Verschmelzung auf eine andere Gesellschaft (§ 20 UmwG).

Wer bekommt das Geld, wenn eine GmbH aufgelöst wird?

Zuerst die Gläubiger. Was danach bleibt, verteilen die Liquidatoren nach Ablauf des Sperrjahrs an die Gesellschafter im Verhältnis ihrer Geschäftsanteile, wenn der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt (§§ 72, 73 GmbHG).

Welche Mehrheit braucht der Auflösungsbeschluss?

Drei Viertel der abgegebenen Stimmen, wenn der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt (§ 60 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG).

Wer wickelt die GmbH ab?

Die Liquidatoren, in der Regel die bisherigen Geschäftsführer, wenn Vertrag oder Beschluss nichts anderes bestimmen (§ 66 Abs. 1 GmbHG).

Kann man das Sperrjahr umgehen?

Nein, nicht bei der Liquidation. Wer das Vermögen vorher verteilt, haftet als Liquidator persönlich (§ 73 Abs. 3 GmbHG). Schneller kann ein Verkauf der Gesellschaft oder der Anteile sein.

Was gilt bei Zahlungsunfähigkeit?

Dann ist kein normales Auflösungsverfahren möglich. Die Geschäftsführer müssen ohne schuldhaftes Zögern, spätestens nach drei Wochen, einen Insolvenzantrag stellen (§ 15a InsO).

Quellen

  1. Gesetz GmbH-Gesetz§§ 12, 60, 61, 65 bis 74 GmbHG · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 16.10.2026
  2. Gesetz Insolvenzordnung§§ 15a, 17, 19 InsO · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 16.10.2026
  3. Gesetz Handelsgesetzbuch, § 12§ 12 Abs. 1 HGB · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 16.10.2026
  4. Gesetz Körperschaftsteuergesetz, § 11§ 11 KStG · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 16.10.2026
  5. Gesetz Umwandlungsgesetz, § 20§ 20 Abs. 1 UmwG · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 21.10.2026
  6. Gesetz Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, § 394§ 394 Abs. 1 FamFG · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 21.10.2026

Mehr dazu

Aktualisiert am 21.10.2026 · Geprüft am 21.10.2026 · Redaktion arbeitdigital

Unter Zuhilfenahme von KI-Werkzeugen erstellt · So arbeiten wir · Fehler melden