New Work

Definition

New Work bezeichnet das von Frithjof Bergmann begründete Konzept, Arbeit so zu gestalten, dass Menschen mehr Selbstbestimmung und Sinn finden; heute steht der Begriff allgemein für flexible, eigenverantwortliche Arbeitsformen.

Der Begriff New Work (deutsch Neue Arbeit) geht auf den Philosophen Frithjof Bergmann zurück. Er entwickelte die Idee in den 1980er-Jahren in der US-Autostadt Flint, als dort durch Automatisierung viele Industriearbeitsplätze wegfielen. Bergmann wollte die Arbeitszeit neu aufteilen: einen Teil in klassischer Erwerbsarbeit, einen Teil in Selbstversorgung und einen Teil in Arbeit, die man „wirklich, wirklich will“. Ausführlich beschrieben hat er das Konzept in seinem Buch „Neue Arbeit, Neue Kultur“.

Heute wird New Work viel breiter verwendet. Gemeint sind meist Arbeitsformen mit mehr Freiheit bei Ort, Zeit und Arbeitsweise, flachere Hierarchien, mehr Eigenverantwortung und eine stärkere Frage nach dem Sinn der Arbeit.

Was heute zu New Work gezählt wird

  • Flexibler Arbeitsort: mobile Arbeit, Homeoffice, Coworking. Nach Destatis arbeitete 2025 knapp ein Viertel der Erwerbstätigen zumindest gelegentlich von zu Hause (siehe Digitales Arbeiten).
  • Flexible Arbeitszeit: Gleitzeit, Vertrauensarbeitszeit, Teilzeitmodelle, Viertagewoche.
  • Selbstorganisation: Teams entscheiden mehr selbst, Hierarchien werden flacher, etwa mit Rollenmodellen wie Holacracy.
  • Sinn und Entwicklung: Arbeit soll zu Stärken und Interessen passen; Weiterbildung und neue Aufgaben werden gefördert.
  • Digitale Zusammenarbeit: gemeinsame Dokumente, Videokonferenzen und Chats ermöglichen Arbeit über Orte und Zeiten hinweg.

Homeoffice oder ein Kickertisch sind für sich genommen noch kein New Work. Sie sind Werkzeuge; entscheidend ist, ob Menschen tatsächlich mehr über ihre Arbeit bestimmen können.

New Work, Arbeit 4.0, agiles Arbeiten: die Begriffe

BegriffBedeutungVerhältnis zu New Work
New WorkArbeit mit mehr Selbstbestimmung, Freiheit und Sinn; ursprünglich ein gesellschaftliches Konzept von Frithjof BergmannOberbegriff für Haltung und Arbeitsformen
Arbeit 4.0Wandel der Arbeitswelt durch Digitalisierung, ein Begriff aus der deutschen ArbeitspolitikBeschreibt den technischen Treiber; New Work die Gestaltung
Agiles ArbeitenArbeiten in kurzen Zyklen mit Teams, die sich weitgehend selbst organisieren, etwa nach Scrum oder KanbanEine Methode, die oft unter New Work gefasst wird
Digitales Arbeiten, Remote WorkArbeit mit digitalen Werkzeugen, oft unabhängig vom OrtWerkzeug, das New Work möglich macht, aber nicht ausmacht
HolacracyOrganisationsmodell mit Rollen und Kreisen statt VorgesetztenEine besonders weitgehende Form der Selbstorganisation

Beispiel aus einem kleinen Betrieb

Ein Steuerbüro mit sechs Beschäftigten führt Vertrauensarbeitszeit ein: Wann jemand arbeitet, ist frei, solange Fristen eingehalten werden und Mandanten zu festen Kernzeiten jemanden erreichen. Dazu kommen zwei feste Homeoffice-Tage pro Woche. Die Arbeitszeit wird weiterhin aufgezeichnet, die Teamsitzung am Montag findet immer im Büro statt.

Was arbeitsrechtlich weiter gilt

  • Die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes gelten auch bei Vertrauensarbeitszeit und im Homeoffice, etwa die werktägliche Höchstarbeitszeit von acht, ausnahmsweise zehn Stunden (§ 3 ArbZG).
  • Arbeitszeit über acht Stunden am Tag muss aufgezeichnet werden (§ 16 Abs. 2 ArbZG). Nach einem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21) sind Arbeitgeber darüber hinaus verpflichtet, ein System zur Erfassung der gesamten Arbeitszeit einzurichten.
  • Gibt es einen Betriebsrat, bestimmt er bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit mit (§ 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG).

Chancen und Grenzen

Flexible Arbeitsformen können Betriebe für Fachkräfte attraktiver machen, Wege sparen und Eigenverantwortung stärken. Sie passen aber nicht zu jeder Tätigkeit: Auf der Baustelle, im Laden oder in der Pflege sind Ort und Zeit weitgehend vorgegeben. Mehr Freiheit verlangt außerdem klare Absprachen, damit Erreichbarkeit, Zusammenarbeit und Erholung nicht leiden.

Was heißt das für meinen Betrieb?

New Work muss im kleinen Betrieb nicht heißen, Hierarchien abzuschaffen. Oft reichen einzelne Schritte, die zu den Tätigkeiten passen: Gleitzeit oder Homeoffice-Tage für Büroarbeit, mehr Entscheidungsspielraum für erfahrene Leute auf der Baustelle, gemeinsame Planung der Woche und Weiterbildung, die zu den Stärken passt. Wichtig ist, die Regeln aufzuschreiben, die Arbeitszeit weiter zu erfassen und nach einigen Monaten gemeinsam zu prüfen, was sich bewährt hat. Mehr dazu unter Homeoffice, Zeiterfassung und Mitarbeiterbindung.

Häufige Fragen

Welche Beispiele gibt es für New Work?

Vertrauensarbeitszeit, Homeoffice- und mobile Arbeitstage, Viertagewoche, Teams, die ihre Arbeit selbst einteilen, flache Hierarchien, Jobsharing, Weiterbildung nach eigenen Interessen und Rollenmodelle wie Holacracy. Im kleinen Betrieb etwa ein Steuerbüro mit freier Zeiteinteilung außerhalb fester Kernzeiten.

Was sind die Grundwerte von New Work?

Eine verbindliche Liste gibt es nicht. Bei Frithjof Bergmann stehen Selbstständigkeit, Freiheit und die Teilhabe an der Gemeinschaft im Mittelpunkt. Heute werden meist Selbstbestimmung, Sinn, Entwicklung und Eigenverantwortung genannt; Aufzählungen mit fünf oder sieben Prinzipien stammen von einzelnen Autoren und Beratern.

Was ist der Unterschied zwischen New Work und Arbeit 4.0?

Arbeit 4.0 beschreibt, wie die Digitalisierung die Arbeitswelt verändert. New Work fragt, wie Arbeit gestaltet sein sollte, damit Menschen mehr selbst bestimmen und Sinn finden. Das eine ist der Treiber, das andere die Antwort darauf.

Passt New Work auch zu Handwerk und Einzelhandel?

Teilweise. Wo Ort und Zeit durch Kunden, Baustelle oder Öffnungszeiten vorgegeben sind, bleibt wenig Spielraum bei Homeoffice und Arbeitszeit. Möglich sind aber mehr Mitsprache bei Planung und Abläufen, Verantwortung für eigene Aufträge, Wunschdienstpläne und Weiterbildung.

Verwandte Begriffe

Quellen

  1. Fachliteratur Neue Arbeit, Neue Kultur2004 · Frithjof Bergmann, Arbor Verlag, Freiamt
  2. Gesetz Arbeitszeitgesetz, §§ 3 und 16§ 3, § 16 Abs. 2 ArbZG · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 19.10.2026
  3. Behörde Beschluss vom 13. September 20221 ABR 22/21 · Bundesarbeitsgericht · Stand 13.9.2022
  4. Gesetz Betriebsverfassungsgesetz, § 87 Mitbestimmungsrechte§ 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 19.10.2026

Aktualisiert am 19.10.2026 · Geprüft am 19.10.2026 · Redaktion arbeitdigital

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